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Oliver Brandt

GRÜNE 11.05.2023 Sitzungen 20/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung. Der SSW hat zwei Anträge zu den Themen Betriebsrente und Mindestlohn vorgelegt und dabei das Kunststück vollbracht, ihren Slogan für die Kommunalwahl in beiden Anträgen unterzubringen, (Beifall SSW) und das, obwohl es sich jeweils um Initiativen handelt, die keine kommunalpolitischen Themen adressieren, sondern die Bundesebene. So ganz eingeschlagen hat das aus meiner Ansicht allerdings noch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gibt man nämlich den Slogan beim weltweit größten Suchportal ein, landet man als Erstes auf der Seite der Bundestagsfraktion der Linkspartei. (Zurufe: Oh!) Nun aber zum Thema. Der 2015 in Deutschland eingeführte Mindestlohn hat sich als ein wichtiges Instrument zur Eindämmung von Armut erwiesen, auch wenn man einräumen muss, dass der Mindestlohn insbesondere für Familien nicht existenzsichernd ist. Damals haben 4 Millionen Erwerbstätige direkt profitiert. Die Einführung hatte zudem keinen negativen Effekt auf die Beschäftigung. Gleichzeitig hat die Zahl der Minijobs zugunsten von Teilzeit- oder Vollzeitstellen deutlich abgenommen. Die Systematik des Mindestlohns beinhaltet, dass er regelmäßig den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst wird. Steigende Lebenshaltungskosten ziehen eine angemessene Erhöhung nach sich. Die Dynamik der vergangenen Monate hat gezeigt, dass sich die ökonomische Situation auch in kurzer Zeit dramatisch verändern kann. Im April lag die Inflationsrate zum Beispiel trotz einer leicht rückläufigen Tendenz immer noch bei 7,2 Prozent. Insbesondere Geringverdienerhaushalte spüren das. Daher sind die Tarifabschlüsse der vergangenen Wochen eine gute Botschaft für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Steigen die Preise so rasant wie zuletzt, muss die Lohnentwicklung nachziehen. Daran führt kein Weg vorbei. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Das gilt auch für die Absicherung der Löhne nach unten. Ein Mindestlohn, der die Preisentwicklung nicht berücksichtigt, erfüllt seinen Zweck nicht. Aus diesem Grund war die Erhöhung auf zwölf Euro durch die Bundesregierung im vergangenen Jahr richtig. Der politische Eingriff an dieser Stelle sollte allerdings die Ausnahme bleiben. Mit der Mindestlohnkommission haben wir eine unabhängige Institution, bestehend aus Sozialpartnern und Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft. Es ist Aufgabe der Kommission, die Auswirkungen des Mindestlohns kontinuierlich zu prüfen. Dazu gehören Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen, auf die Produktivität und auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Eingriffe in die Arbeit der Kommission von außen müssen deshalb gut begründet sein, um die Arbeit der Kommission nicht zu schwächen. (Oliver Brandt) Über die nächste Anpassung hat die Kommission bis Ende Juni zu entscheiden. Das macht im Hinblick auf die Preisdynamik der letzten Zeit durchaus Sinn. Von da an soll die Kommission nach derzeitigem Stand alle zwei Jahre einen neuen Vorschlag zur Anpassung unterbreiten. In Zeiten hoher Inflation ist das eine relativ lange Zeitspanne. Deswegen halten wir es für angemessen zu überprüfen, ob diese zwei Jahre richtig gewählt sind oder eine Anpassung erfolgen sollte. (Lars Harms [SSW]: Das ist schon mal richtig!) Auf eine angemessene Erhöhung kommt es auch bei der Betriebsrentenanpassung an. Insofern kann ich das Anliegen des SSW grundsätzlich nachvollziehen. (Beifall SSW) Ob der im Antrag vorgeschlagene Weg allerdings der richtige ist, da habe ich noch so meine Bedenken. (Lars Harms [SSW]: Das hätten Sie sich sparen können!) Worum geht es? Arbeitgeber sind verpflichtet, regelmäßig die Anpassung der Höhe von Betriebsrenten zu prüfen. Dabei müssen die Interessen der Beschäftigten, aber auch die der Unternehmen berücksichtigt werden. Diese Pflicht entfällt, sofern sich Arbeitgeber verpflichten, die Betriebsrente um jährlich ein Prozent zu erhöhen. Soweit die Rechtslage. Ein Prozent, das scheint derzeit nicht besonders viel zu sein. Aber die Regelung der Mindestanpassung hat in der langfristigen Betrachtung auch Vorteile. So kann der Rentner beziehungsweise die Rentnerin diese gerade auch dann verlangen, wenn eine schlechte wirtschaftliche Lage dem Arbeitgeber das Recht einräumen würde, eine Anpassung zu verweigern. Es handelt sich auf lange Sicht somit um ein Absicherungsinstrument für beide Seiten. Zudem kann von der Mindestanpassung im Rahmen kollektivvertraglicher Regelungen jederzeit nach oben abgewichen werden. Der Kollege Claussen hat es bereits erwähnt. Die Erhöhung um ein Prozent ist also nicht in Stein gemeißelt. Aus meiner Sicht sind hier daher noch einige Fragen offen, die wir im Rahmen der weiteren Beratung im Ausschuss klären sollten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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