Christian Dirschauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zurufe: Moin!) – Danke, das funktioniert ja einwandfrei, und ich bin kein Lehrer. – Wie in der Begründung erwähnt hat der SSW das Ziel eines armutsfesten Mindestlohns das letzte Mal im Herbst 2022 formuliert und auf die Tagesordnung dieses Hauses gesetzt. Bekanntlich ist in den zweieinhalb Jahren, die seitdem vergangen sind, enorm viel passiert. Neben den gravierenden Nachwirkungen der Pandemie sind wir mit einem Krieg in Europa konfrontiert, der nicht zuletzt für unsere Energieversorgung und unsere Staatsausgaben massive Herausforderungen mit sich bringt. Mir ist bewusst, dass in dieser Phase der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf immerhin zwölf Euro Bruttostundenlohn gestiegen ist. So begrüßenswert diese Erhöhung auch ist, sie reicht nach aktueller Studienlage schlicht nicht aus, um wirksam gegen Armut zu schützen, und zwar weder im Erwerbsleben noch im Rentenalter. Spätestens vor dem Hintergrund der anhaltenden Rekordinflation halten wir es daher für dringend notwendig – dringend notwendig! –, dass wir uns wirklich für armutsfeste Löhne und eben auch Renten für die Menschen in unserem Land einsetzen. (Beifall SSW und SPD) Dabei möchte ich auch heute noch einmal betonen, dass man trefflich über die exakte Höhe einer allgemeinverbindlichen Regelung streiten kann. Aus diesem Grund und weil es natürlich Aufgabe der Mindestlohnkommission ist, haben wir auf eine konkrete Zahl verzichtet. Aber klar ist, dass der gesetzliche Mindestlohn in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht alle hiermit verbundenen Ziele erreicht. So ist er eben leider nicht dazu geeignet, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen. In letzter Konsequenz schützt er eben nicht vor Erwerbs- und Altersarmut. Deshalb fordert der SSW weiterhin, dass dieser Schutz vor Armut explizit in die Gesamtabwägung zur Erhöhung des Mindestlohns aufgenommen wird. Unser Ziel ist und bleibt: wirklich armutsfeste Löhne, armutsfeste Lösungen, die ein Arbeits- und Rentenleben in Würde ermöglichen. (Zuruf CDU: In welcher Höhe denn?) Außerdem muss sichergestellt sein, dass diese Regelung jederzeit und dauerhaft vor Armut schützt. Das bedeutet ganz grundsätzlich, dass die Entwicklung des Mindestlohns an die allgemeine Tarifentwicklung gekoppelt werden muss. (Beifall SSW, Thomas Losse-Müller [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) Es bedeutet nach unserer Auffassung auch, dass die Anpassung der Höhe des Mindestlohns in engeren Abständen und damit jährlich von der Mindestlohnkommission beschlossen werden muss. Dieses engere Intervall hilft dabei, entstehende Härten abzumildern. Ich denke, dass gerade in der aktuell sehr dynamischen Lage niemand bestreitet, wie wichtig diese möglichst regelmäßige Überprüfung und eben Anpassung ist. Neben dem Schutz vor Armut muss ein Mindestlohn aber auch dem Grundsatz folgen, dass für die gleiche Arbeit der gleiche Lohn gezahlt wird. Genau dies ist mit den bis heute geltenden Ausnahmeregelungen für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und auch für Langzeitarbeitslose nicht gegeben. Deshalb brauchen wir auch hier eine Änderung. Diese Ausnahmen müssen konsequenterweise gestrichen werden. Das ist nicht nur ein Gebot der Fairness, weil es zum Beispiel nicht zu vermitteln ist, dass der 17-jährige Schüler, der exakt den gleichen Lagerjob macht wie seine volljährige Kollegin, weniger verdient. Wie soll man das erklären? Welchen Grund gibt es dafür? – Es ist auch und gerade in Zeiten eines massiven Arbeitskräftemangels eine absolut überfällige Maßnahme, hier zu Veränderungen zu kommen. (Beifall SSW) Mit dem Stichwort armutssichernde Rente habe ich zumindest indirekt die Zielrichtung unseres zweiten vorliegenden Antrags benannt. Denn auch wenn Betriebsrenten nur eine der Säulen der Altersversorgung sind, gibt es auch hier aus Sicht des SSW Handlungsbedarf, und zwar gerade im Hinblick auf (Christian Dirschauer) die Frage, ob diese zur Armutsvermeidung beitragen oder vielleicht sogar eher zu Armut führen. Um ehrlich zu sein, halten wie die gängige Praxis, eine realitätsnahe Anpassung durch eine pauschale Erhöhung um einen Prozentpunkt jährlich zu umgehen, eher für armutsfördernd als -vermeidend. (Beifall SSW) Deshalb fordern wir hier eine Änderung des § 16 des Betriebsrentengesetzes, wonach eine Umgehung der regelmäßigen Anpassungsprüfung ausgeschlossen wird. Denn auch Betriebsrenten tragen dazu bei, dass die Menschen bei uns im Land über die Runden kommen. Deshalb müssen auch sie an Verbraucherpreise oder Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen angepasst werden. Gerade das Land Schleswig-Holstein sollte mit seinen vielen Beschäftigten und der Mitgliedschaft in der VBL vorangehen und die Entwertung dieser Betriebsrenten stoppen, und zwar damit das Leben bei uns im Lande bezahlbar bleibt. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)
