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Werner Kalinka

CDU 24.03.2023 Sitzungen 20/24

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Abgeordnete müssen standhaft, aber auch flexibel sein. Soeben habe ich noch den Sozialausschuss-Beschluss vorgetragen, gestern Nachmittag haben wir noch einmal über die 40er-Grenze bei den SprachKitas gesprochen und beraten, und wir haben uns entschieden, sie fallenzulassen. Ich denke, das Ergebnis stimmt, und das ist auch der Vorschlag von uns zur Änderung des Gesetzentwurfs. Das ist auch ein Ergebnis der Beratungen, die wir geführt haben. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die nächste Anhörung werden wir am 27. April 2023 durchführen. Dies alles ist Teil des Kita-Fahrplans: März-Gesetz, Mai-Gesetz, Evaluation nächstes Jahr. Ich will ganz grundsätzlich noch einmal (Werner Kalinka) festhalten: Haus und Statik des Kitagesetzes stimmen. Seinerzeit war im Übrigen nur die SPD dagegen. Wir werden dort, wo es Korrektur- und Entwicklungsbedarf gibt, dieses auch miteinander diskutieren. Bei den Sprach-Kitas wendet das Land 7,5 Millionen Euro auf. Schleswig-Holstein springt für den Bund ein, und es ist uns außerordentlich wichtig, dass wir die Sprachförderung erhalten. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Wir haben die Übernahme des Tarifabschlusses. Das macht 29,5 Millionen Euro aus. Die Übernahme ist zeitlich etwas schwierig gewesen, weil es das System nicht vorsieht. Eine der Aufgaben, denen sich das Ministerium und wir uns stellen müssen, ist, wie wir das vielleicht künftig noch etwas zügiger umsetzen können. Aber das ist eine systembedingte Diskussion. Im Mai diskutieren wir die Erleichterung des Quereinstieges sowie die Aufstiegsmöglichkeiten der Sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten. Wir haben dann noch beim Thema Fachkräftemangel vor allem die Stärkung der Praxisintegrierten Ausbildung, und wir wollen vor allen Dingen tüchtigen und befähigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weitere Chancen zum Aufstieg geben. Wie wir derzeit versuchen, dem Fachkräfteproblem gerecht zu werden, hat sich im Laufe der letzten Monate schon gezeigt, indem wir den Personalergänzungsfonds – oder man kann auch sagen: die Helfenden Hände – eingebaut haben. Wir haben ab Mai 2023 die Möglichkeit der Gruppenerweiterung. Wir haben die Kündigung eines Betreuungsvertrages aufgrund der Behinderung eines Kindes als mitteilungspflichtig eingeführt und die Lösung des Problems Augustlücke geschaffen. Für die Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände haben die Herren Selck und Saitner gemeint, alles, was wir hier machen würden, sei: Das KiTagesetz wird invalide geflickt. – Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren: Ich weise diese Äußerungen entschieden zurück. Das trifft den Sachverhalt nicht im Geringsten, und das lassen wir hier so auch nicht stehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schleswig-Holstein gibt inzwischen 600 Millionen Euro im Jahr für Kita und Tagespflege aus. Wir haben aktuell die Erweiterung der sozialen Ermäßigung um 15 Millionen Euro, 29,5 Millionen Euro für die Tarifsteigerungen, 7,3 Millionen Euro für die Sprach-Kitas, 15 Millionen Euro für die Fachkräfte 2023/24 – das macht allein aktuell 66,8 Millionen Euro, die zusätzlich aufgewandt werden. Dafür müssen wir uns nicht so heftig kritisieren lassen, wie wir es gehört haben. Das ist eine reife Leistung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hatten eine wirklich gute Anhörung, und ich möchte allen, die dabei waren, herzlich dafür danken Die Anhörung zur Tagespflege hat uns auch wichtige Gesichtspunkte genannt: Die Frage, ob die Bezahlung einige Dinge vielleicht nicht berücksichtigt, vielleicht auch die Höhe und die schnellere Umsetzung der Tarifsteigerung sind hier von besonderer Bedeutung. Wir werden dies mit Sicherheit in nächster Zeit noch einmal miteinander besprechen. Was jetzt vielleicht noch nicht geregelt ist, muss nicht überall das letzte Wort sein, aber wir brauchen auch Zeit, um das vernünftig zu besprechen. Die Kitaevaluation wird gründlich erfolgen. Wir haben für alle ein offenes Ohr, die uns dazu etwas an Informationen, an Beratung zu geben haben. Es war damals eine starke Leistung, ein solches Kitagesetz – erstmals mit Ansprüchen – zu machen. Dass da vielleicht das ein oder andere noch verändert werden muss, ist doch ganz selbstverständlich, aber die Statik bleibt, und die finanziellen Zuwendungen sind schon heute hoch. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zum Änderungsantrag von CDU und Grünen, Drucksache 20/882. – Frau Präsidentin, damit bin ich punktgenau am Schluss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

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