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Werner Kalinka

CDU 24.03.2023 Sitzungen 20/24

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Plenarbeschluss vom 22. März 2023 hat der Landtag dem Sozialausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes überwiesen. Der Sozialausschuss hatte sich auf Grundlage der Unterrichtung 20/57 der Landesregierung bereits im Vorfeld mit dem Gesetzentwurfvorhaben befasst. Im Wege der Selbstbefassung holte er zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf, Drucksache 20/831, schriftliche Stellungnahmen ein und führte in seiner Sitzung am 16. März 2023 eine mündliche Anhörung durch – Niederschrift 20/21. Die abschließende Befassung fand in der Sozialausschusssitzung am 22. März 2023 statt. Den im Rahmen der Ausschussberatungen als Umdruck 20/1135 vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion der SPD lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der SPD bei Enthaltung von FDP und SSW empfiehlt der Ausschuss dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

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