Lars Harms
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland und somit auch Schleswig-Holstein sind keine digitalen Vorreiter. Vor allem gilt dieser Grundsatz, wenn es um staatliche Kommunikation und Verwaltung geht. Das ist keine neue Erkenntnis, sondern gehört aktuell zum Status quo. Das Ziel, welches hier vom Kollegen Dolgner formuliert wird, unterstützen wir, wobei auch gelten muss, nur weil etwas analog ist, muss es nicht gleich schlecht sein. Doch noch einmal zurück zum Gesetzentwurf. Das Landesverwaltungsgesetz umfasst tatsächlich eine ganze Menge. Was im vorliegenden Entwurf verändert werden soll, ist die digitale Kommunikation. Aus einem „Kann“ soll ein „Soll“ werden. Das klingt im ersten Moment gar nicht verkehrt. Jedoch kommen mir und meiner Fraktion doch einige Fragen. Zunächst müssten einmal die technischen Voraussetzungen gesichert werden. Schließlich soll man das Gesetz vom ersten Tag des Inkrafttretens an überall im Land anwenden können. Die Landesregierung hat zum aktuellen Stand diesbezüglich sicherlich aussagekräftige Erkenntnisse, wobei das in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Deswegen haben wir da auch eine kommunale Herausforderung. Vor allem ist ausschlaggebend, dass alle Prozesse auf dem gleichen Stand sind, am besten die bei kommunalen, Landes- und Bundesbehörden gleichermaßen. Es will auch niemand mehr unterschiedliche Systeme zum Datenaustausch. Was auch niemand mehr will, sind Insellösungen. Davon gibt es derzeit im Übrigen eine ganze Reihe. Von ELSTER bis neuerdings einmalzahlung200.de, es gibt für sämtliche Anlässe unterschiedliche Systeme. Kein Wunder, dass sich viele Menschen damit schwertun. Das ist schade. Eine Vereinheitlichung würde, so denke ich, vieles einfacher machen. Aber wenn man ehrlich ist: Dafür braucht es in diesem Fall den Bund. Eine zweite Sache, die sicherlich niemand will, ist, dass digitale Dokumente ausgedruckt werden müssen, um anschließend eingescannt oder gar durch das Fax gejagt zu werden. Da gilt es, genau hinzusehen, um die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, damit ein solches Vorgehen obsolet wird. Dies gilt es zu klären. Die Krux ist dabei, ein System zu etablieren, das alle relevanten Datensätze (Lars Harms) umfasst und auch außerhalb der Behörden, wie zum Beispiel bei der Übermittlung von durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, entsprechend wirken kann. Zudem stelle ich mir die Frage: Was macht ein solches Vorhaben mit unseren Bürgerinnen und Bürgern? Muss von dieser Seite dann auch digital kommuniziert werden, oder darf man weiterhin beim Amt seine Zettel einreichen? Ganz grundsätzlich finde ich es richtig, so viele Möglichkeiten wie möglich zu bieten, wenn es um einen solchen Datenaustausch geht. Und da gehört eben auch die Papierversion dazu. So steht es im Übrigen auch in unserer Landesverfassung geschrieben. Das ist auch gut so, und der jüngste Kraftakt um die Grundsteuer zeigt, dass ein großer Teil der Menschen die analoge Kommunikation mit den Behörden weiterhin nutzt. Dies muss auch in Zukunft möglich bleiben. Es bleibt also ein Spagat, was auch ein wenig an den Gesetzentwurf erinnert. Es wirkt so, als wolle man hier den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Dabei stecken wir noch in den Kinderschuhen. Vielleicht irre ich mich auch, aber die kommenden Ausschussberatungen werden sicherlich Auskunft darüber geben, welche kurzfristigen Möglichkeiten, so verstehe ich zumindest den Entwurf, wir als Land diesbezüglich haben. Alles in allem ist es ein Vorschlag, der in die richtige Richtung geht. Ob wir in Schleswig-Holstein schon so weit sind, dies auch zeitnah umzusetzen, wird sich im Ausschuss klären. Deswegen sind wir natürlich gern bereit, über pragmatische Lösungen zu beraten. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir ganz ehrlich darauf gucken, und jetzt gucken wir mal wieder mit skandinavischen Augen darauf, dann brauchen wir für jeden Bürger und für jede Bürgerin eine Personenkennziffer, unter der sämtliche Daten gespeichert werden, auf die einzelne Behörden auch zugreifen können. Erst dann kriegen wir es ehrlicherweise mit der Digitalisierung hin. Die Menschen können dann mit Recht erwarten, dass sie kommunale Dienstleistungen, Landesdienstleistungen und auch Bundesdienstleistungen über ein Portal mit einem Zugang entsprechend regeln können. Das wäre die dänische Variante. In diesem Fall muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Die dänische Variante wäre die richtige Variante für dieses Land. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
