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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.03.2023 Sitzungen 20/24

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank. – Digitalisierung ist wichtig, und Digitalisierung läuft in Deutschland zu langsam. Dass wir alle gern schneller werden würden, ist kein Geheimnis. Wie wir schneller werden, diese Frage ist allerdings nicht so ganz einfach zu beantworten. Denn in Wahrheit kann ich natürlich das Gesetz mit einem Federstrich ändern und aus einer Kann-Bestimmung eine Soll-Bestimmung machen. Das heißt dann aber immer noch nicht, dass es dann ein Muss ist. Damit bewegen sich dann manche, und andere bewegen sich dann eben doch gleichförmig langsam. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Der Begründungszwang ändert sich!) – Der Begründungszwang ändert sich. – Kollege Dolgner, bitte missverstehen Sie mich nicht. Ich bin gar nicht dagegen; ganz im Gegenteil, ich finde das richtig. Ich sage aber: Wir sehen angesichts des Onlinezugangsgesetzes ja auch, dass wir bei der Digitalisierung als Land Schleswig-Holstein ein Land der völlig unterschiedlichen Geschwindigkeiten sind. Es gibt Kommunen, die sind quasi schon wie irre im digitalen Fortschritt unterwegs. Das beginnt in Norderstedt mit einem ausgebauten Glasfasernetz und mit Anwendungen, die im Bereich der Verwaltung sensationell sind. Das geht über so kleine Ämter wie das Amt Hüttener Berge, das alles digitalisiert hat, was irgendwo zu digitalisieren ist. Auf der anderen Seite stehen dann teilweise Städte, große Städte wie meine Heimatstadt Ahrensburg, da hast du das Gefühl, du bist in der digitalen Diaspora. (Werner Kalinka [CDU]: Oft hilft es, wenn man sich kommunal engagiert!) – Bitte? (Werner Kalinka [CDU]: Einfach sich kommunal engagieren! – Weitere Zurufe) – Man soll sich mehr kommunal engagieren. Herr Kalinka, meine langjährige Tätigkeit im Finanzausschuss hat dazu offenbar nicht ausgereicht. – In Wahrheit ist das eben dieser Missklang, den wir da haben. (Zurufe) Was ich durchaus anerkennenswert finde – das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen –, ist, dass der Kollege Schrödter als Digitalminister hier eine andere Form von Geschwindigkeit an den Tag legt, als wir es bisher im Land hatten. Das muss man einfach auch positiv anerkennen. (Beifall FDP und CDU) Dass er dabei manchmal das Kind mit dem Bade ausschüttet, das macht nichts, und natürlich baut er auch gern mal das eine oder andere – Herr Dolgner – Potemkinsche Dorf auf, wo dann Fassaden stehen, hinter die man schaut und dann sagt: „Mensch, schade, das hat sich nicht gefügt.“ Die Antworten auf die OZG-Frage sind ja schon beeindruckend, nach dem Motto: „Ja, da haben wir Verfahrensstufe zwei, so und so viele Gemeinden.“ Dann schaut man sich das an und sagt: Okay, das ist das klassische Thema, dieses Stufe-Zwei-Verfahren: Wir haben den Antrag digital entgegengenommen, ihn dann anschließend ausgedruckt, gelocht, in einen Leitzordner geheftet, dann haben wir ihn anschließend bearbeitet, dann haben wir ihn unterschrieben, wieder eingescannt und ihn dann tatsäch-1792 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) lich wieder digital rausgeschossen. – Ein digitales Fachverfahren ist etwas anderes. (Zuruf: Immerhin Porto gespart!) – Aber man hat Porto gespart an dieser Stelle, na ja, gut. – Also, das ist dann dieses Stufe-Zwei-Verfahren; in Wahrheit ist dies aber eben kein digitales Fachverfahren. Wir wissen alle, dass wir hier mehr tun müssen, und wir haben jetzt in der Tat mehr Geld zur Verfügung. Herr Dolgner hat es gesagt: Wir wissen in Wahrheit – das gilt eben auch für die Kommunen –, dass ohne mehr Personal die Umstellung auf das Digitale zunächst mal nicht möglich sein wird. Jeder, der mal ein Digitalprojekt gemacht hat, weiß, dass die Effizienzgewinne, die hinterher zu den vielen Einsparungen führen sollen, zunächst einmal damit erkauft werden müssen, dass mehr Menschen dafür Sorge tragen müssen, dass dies umgestellt werden kann. Diesen Schritt müssen wir den Kommunen erleichtern. All das ist aus meiner Sicht richtig, und deshalb ist es auch richtig, hier einmal die Initiative im Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes zu ergreifen. Ich bin dem Kollegen Dolgner dankbar, dass er diesen Schritt gegangen ist. Denn, Kollegin Wentzel, einerseits kann man sicherlich sagen: „Ja, wir warten immer erst auf das Bundesgesetz, und erst dann machen wir es.“ Das ist aber in der Argumentation nicht ganz konsequent; das will ich noch einmal sagen. Was den Bund betrifft, so haben auch alle andere Bundesländer die derzeitigen Optionsregelungen, aber gehen eben sehr unterschiedlich damit um. Einige Bundesländer verweisen ausdrücklich direkt auf das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und schließen sich deshalb quasi automatisch den Regelungen des Bundes an, indem auf die entsprechenden Regelungen des Bundes durch das Verwaltungsverfahrensgesetz verwiesen wird. Das macht Schleswig-Holstein nicht. Schleswig-Holstein macht eine eigenständige Regelung und hat deshalb auch die Hoheit, eigenständig zu sagen, lasst uns doch mal vorangehen. Ich habe nichts dagegen, wenn dieses Land mal im digitalen Driver Seat sitzt. Ich habe nichts dagegen, wenn wir mal irgendwo vor den anderen unterwegs sind. Deshalb habe ich nicht nur nichts gegen diesen Gesetzentwurf der SPD, sondern ich bin ausdrücklich dafür, dass wir uns in den Driver Seat setzen und sagen, wir wollen mal voranpreschen. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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