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Uta Wentzel

CDU 24.03.2023 Sitzungen 20/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Verwaltung befindet sich im Umbruch. Das haben Sie richtig beschrieben. Zunehmend werden traditionelle Arbeitsweisen durch die Digitalisierung modernisiert und überarbeitet. Das Ziel ist klar: Die Verwaltung kann und muss effizienter werden und sich an die Entwicklungen unserer Zeit anpassen. Dieser Weg ist richtig und wichtig. Aus diesem Grund begrüße ich, dass sich unser geschätzter Kollege Kai Dolgner intensiv mit dieser Problematik auseinandersetzt und konkrete Vorschläge einbringt. Unsere Aufgabe in der Politik ist es, der Verwaltung einen rechtlichen Rahmen zu geben, in dem sie sich kontinuierlich weiterentwickeln kann. Dabei ist es wichtig, dass wir durchdacht und mit Weitsicht vorgehen. Das Landesverwaltungsgesetz ist überarbeitungswürdig. Darin sind wir uns alle einig. Es entspricht in einigen Punkten nicht mehr den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft. Während Privathaushalte und Unternehmen zunehmend auf digitale Formen setzen, ist unsere Verwaltung zumeist noch an Papier gebunden; das haben Sie richtig dargestellt. Das Ziel der Landesregierung ist jedoch eindeutig: Nur mit einer modernen, digitalen Verwaltung können wir den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger nach einer serviceorientierten Verwaltung gerecht werden. Aber auch der demografische Wandel zwingt uns, unsere Verwaltung neu und digital zu denken. So fehlen beispielsweise bei der Stadtverwaltung in Flensburg in den nächsten Jahren knapp 500 Beschäftigte, da sie in Rente oder Pension gehen. Allein mit Aus- und Weiterbildungen werden wir diese Lücke nicht schließen können. Es bedarf einer gut durchdachten und effizienten Digitalisierung und Automatisierung, um die Mitarbeiter zu entlasten und auch weiterhin den Verwaltungsbetrieb aufrechtzuerhalten. Aber diese Entwicklungen betreffen nicht nur uns in Schleswig-Holstein, sondern das ganze Land, jedes Bundesland, jede Kommune. Daher denken wir die Digitalisierung unserer Verwaltung länderübergreifend und haben Wege gefunden, dies in die Praxis umzusetzen. Mit dem EfA-Prinzip – sprich: einer für alle – werden Verwaltungsleistungen so digitalisiert, dass andere Länder sie nutzen können, ohne die gleichen Onlineprozesse noch einmal selbst entwickeln zu müssen. Ebenso wie zum Beispiel in großen Unternehmen wird die Entwicklung und Beschaffung von digitalen Produkten standortübergreifend gedacht. Wir haben verstanden, dass wir die Digitalisierung der deutschen Verwaltung nur gemeinsam erfolgreich gestalten können. Durch diesen Weg haben wir heute bereits die ersten Erfolge erzielt. Es gilt, ihn auch weiterhin zu gehen, und zwar Hand in Hand mit dem Bund und den anderen Ländern. Derzeit regelt der Bund mit dem OnlinezugangsÄnderungsgesetz den elektronischen Verwaltungszugang und die Schriftformerfordernisse neu. An dieser Stelle geht der Bund voran. Wir werden, so wie es bei allen anderen Änderungen auch geschieht, diese simultan und koordiniert für unser Landesverwaltungsgesetz mit umsetzen. Diese Herangehensweise ist bewährt und natürlich auch sinnvoll. Die Neuregelungen, die der Bund ausarbeitet, werden auch unserer Landesverwaltung helfen, den Anforderungen einer digitalen Verwaltung gerecht zu werden. Die nun von Ihnen im Gesetzentwurf vorgeschlagene Novellierung des Landesverwaltungsgesetzes wäre daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll. Denn dies würde schlichtweg zu einer doppelten Anpassung des Landesverwaltungsgesetzes innerhalb kürzester Zeit führen. Das wäre sowohl praktisch als auch ökonomisch im Moment wenig weitsichtig. (Vereinzelter Beifall CDU) Gerne fließen Ihre Vorschläge aber in den geplanten Reformprozess ein. (Beifall CDU) Mich freut es, dass Sie in Ihrem Novellierungsentwurf ebenfalls auf die elektronische Vorgangsbearbeitung und Aktenführung eingegangen sind und somit eines der zentralen Ziele der schwarz-grünen Regierungskoalition aufgegriffen haben. In unserem Koalitionsvertrag haben wir uns zum Ziel gesetzt, unsere Verwaltung auf allen Ebenen weiter zu digitalisieren und medienbruchfreie Prozesse durchgängig zu etablieren. Denn wie es in unserem Koalitionsvertrag so passend formuliert wurde: „Die Umsetzung des OZG bedeutet für uns nicht nur das Verfügbarmachen von Dienstleistungen online, sondern eine umfassende Digitalisierung der internen Verwaltungsabläufe und Prozesse.“ 1790 Schleswig-Holsteinischer (Uta Wentzel) (Beifall CDU und Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die elektronische Vorgangsbearbeitung sowie Aktenführung sind hierbei eine Grundvoraussetzung. Daher empfehle ich an dieser Stelle, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in die hierfür zuständigen Ausschüsse zu überweisen, und freue mich auf die gemeinsame Diskussion und die Erarbeitung konkreter Anpassungen des Landesverwaltungsgesetzes. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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