Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schlafen und vielleicht etwas essen – viel mehr dürfte bei einem 13-Stunden-Arbeitstag kaum drin sein. Berücksichtigt man die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten von einer Stunde und die Tatsache, dass die meisten Beschäftigten auch einen Arbeitsweg zurücklegen, dann kommen wir schnell auf 15 Stunden außer Haus. Das hat dann nichts mehr mit Work-Life-Balance oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun. Der Trend geht doch gerade in eine zunehmend andere Richtung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen weniger arbeiten, um mehr Zeit für ihre Familie, Freunde, Sport, kurz gesagt: um mehr Freizeit zu haben. Arbeitszeiten, die in den Abendstunden oder an den Wochenenden liegen, sind für die Mehrheit der Beschäftigten zunehmend unattraktiv. 1780 Schleswig-Holsteinischer (Oliver Brandt) Das zeigt sich derzeit nicht nur in der Gastronomie, sondern zum Beispiel auch im Verkehrssektor. Außerdem erleben wir in vielen Bereichen eine zunehmende Arbeitsverdichtung und steigende Ausfallzeiten aufgrund psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Zahlreiche Studien belegen das. Gerade aber in einer ohnehin schon angespannten Personalsituation verschärfen solche Ausfälle das bestehende Fachkräfteproblem für die Unternehmen weiter. Arbeitskräftegewinnung hat daher viel mit attraktiven Arbeitsbedingungen zu tun. Die Stärkung der Tarifbindung ist dabei ein wichtiger Aspekt. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir wollen daran konstruktiv und im Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden arbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie wollen nun mit der Erhöhung der werktäglichen Arbeitszeit auf 13 Stunden Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen Anreiz bieten, Tarifverträge abzuschließen. Der Ansatz läuft allerdings ins Leere. Denn aufgrund der in § 7 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes formulierten Öffnungsklausel ist die Anwendung einer solchen gesetzlichen Änderung nämlich auch für nicht tarifgebundene Unternehmen möglich, und zwar – ich zitiere den Gesetzestext mit Erlaubnis der Präsidentin – „durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer“. Hier gibt es also überhaupt keinen Anreiz für mehr Tarifbindung, sondern vielmehr die konkrete Gefahr, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Einzelvereinbarungen benachteiligt werden. Übrigens: Für das in Ihrem Antrag genannte Beispiel – das Hotel- und Gaststättengewerbe – gilt in Schleswig-Holstein bereits seit letztem Jahr, dass Tarifverträge allgemeinverbindlich sind. Also ist auch hier kein Anreiz für mehr Tarifbindung zu erkennen. Um die Tarifbindung zu stärken, brauchen wir daher andere Ansätze. So wird in Mecklenburg-Vorpommern die Wirtschaftsförderung im Rahmen eines Punktesystems gezielt an Kriterien wie Tariftreue oder faire Löhne gekoppelt. Das könnte ein wirksamer Hebel sein, um gute Arbeitsplätze mit Tarifbindung neu zu schaffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD – Serpil Midyatli [SPD]: Oh!) Auch ein Beratungsangebot für Vergabestellen und -kriterien wie Arbeits- und Tarifstandards in die öffentliche Auftragsvergabe zu integrieren, ist ein guter Ansatz. Im Wirtschaftsausschuss werden wir dazu im Juni im Rahmen eines Fachgesprächs sicher weitere Überlegungen erörtern. Dazu gehört für uns nach wie vor, Wege für eine praktikabel umsetzbare Verknüpfung von Vergabekriterien an Tariflöhne zu diskutieren. (Marc Timmer [SPD]: Oha!) Die angekündigte Reform des Arbeitszeitgesetzes bietet die Gelegenheit, Flexibilität und familienfreundliche Arbeitszeiten stärker zu berücksichtigen sowie Anreize für gerechte Teilhabechancen von Eltern am Erwerbsleben zu schaffen. Diesen Dialog wollen wir führen. Klar muss allerdings sein, dass die Bedingung für jede weitere Flexibilisierung die Einhaltung grundlegender Bestimmungen des Arbeitsschutzes ist. Die Gesundheit muss an erster Stelle stehen, denn überlastete und ausgebrannte Beschäftigte helfen keinem Arbeitgeber. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Serpil Midyatli [SPD], Marc Timmer [SPD] und Ole-Christopher Plambeck [CDU])
