Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die ersten Sätze des Koalitionsantrags durchaus bemerkenswert. Manchmal überliest man ja einleitende Sätze etwas, aber in diesem Fall sind sie bedeutsam. Denn, ja, erstens: Der Messerangriff im Regionalexpress in Brokstedt hat mehrere Schwachpunkte der Behörden offenbart. Zweitens: Auch bei einem reibungslosen Ablauf hätte er leider wohl nicht verhindert werden können. Und drittens: Die von Ihnen dargestellten Maßnahmen können vielleicht trotzdem zur Reduzierung des Risikos solcher Taten beitragen. Ich mache das einmal Schritt für Schritt. Ein Pilotprojekt einer multiprofessionellen Gewaltpräventionsambulanz ist vielleicht, obwohl etwas unscharf formuliert, in Verbindung mit der Aus- und Bewertung des Übergangsmanagements aus dem Justizund Maßregelvollzug der zielführendste Punkt des Antrags. Denn in der Tat scheint es in Bayern vielversprechende Anlaufstellen zu geben, um Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen, die zu Gewalt neigen, zu unterstützen und gewaltpräventiv zu stabilisieren. So etwas können wir uns tatsächlich sehr gut in Schleswig-Holstein vorstellen. Allerdings würde ich das wirklich gerne im Ausschuss vertiefend besprechen. Vielleicht lässt sich das sogar mit den Forderungen der SPD verbinden. Die weiteren Punkte Ihres Antrags richten sich an den Bund. Der Forderung nach einem verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden können wir als SSW vorbehaltlos zustimmen. Wir würden sogar sagen, man braucht einheitliche Dateien, auf die alle zugreifen können. Die Informationen müssen nicht nur zwischen Strafverfolgungsund anderen Behörden, sondern auch zwischen den Bundesländern und den Bundesbehörden ganz generell besser ausgetauscht werden können. Übrigens macht der Änderungsantrag der FDP da folgerichtig Sinn. Auch ich hatte nach den Ausführungen des Ministeriums nicht den Eindruck, dass wir eine Struktur wie GERAS in Schleswig-Holstein bereits haben. Aber, meine Damen und Herren, wir brauchen genau eine solche Struktur; denn wir müssen die Ausländerbehörden in diesem Bereich entlasten. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es ist außerdem wichtig, eine Überprüfung der Definition und Erfassung von sogenannten Intensivund Mehrfachtäterinnen und -tätern genau wie für den Begriff „schwere Straftat“ anzuregen. Aus den Gesprächen im Ausschuss wurde immer wieder klar, wie schwierig die Antwort auf die Frage fiel, ab wann diese Beschreibung auf Menschen zutrifft, und dass das auch für diejenigen, die das handhaben wollen, wirklich eine Riesenherausforderung ist. Wenn wir uns da beispielsweise auf eine ge- (Lars Harms) meinsame Bundesratsinitiative einigen könnten, glaube ich, wäre das der richtige Weg. (Beifall SSW und CDU) Meine Damen und Herren, etwas komplizierter verhält es sich mit der Notwendigkeit zur Prüfung eines gesetzgeberischen Handlungsbedarfs für Körperverletzungsdelikte, die mit Messern begangen werden. Klar ist, dass Messer zu den gefährlichsten Waffen gehören, zum einen, weil sie so leicht erhältlich sind, zum anderen, weil Taten mit ihnen oft tödlich enden. In der Regel handelt es sich bei Angriffen mit dem Messer um impulsive Taten und Situationen. Gerade weil Messer für eigentlich alle zugänglich sind, darf es hier aber nicht nur um eine Anpassung des Strafmaßes gehen. Vielmehr müssen wir auch hier über Gewaltpräventionsmaßnahmen nachdenken, besonders für junge Menschen. Nun komme ich zum kompliziertesten Teil ihres Antrags, nämlich der konsequenten und zügigen Rückführung von Täterinnen und Tätern schwerwiegender Straftaten. Für uns als SSW möchte ich vorab einmal festhalten: Es geht hier nur um eine extrem kleine Klientel, die extreme Vergehen begeht. Neulich habe ich ein Radiointerview mit dem ehemaligen Landes- wie auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière zu diesem Thema gehört, der mit Blick auf Abschiebungen sagte – ich zitiere –: Es bleibt ein mühsames Geschäft, das ist nötig, aber es wird nicht zu spektakulären Erfolgen führen können. – Damals aus seiner Sicht. Und das ist einfach dem geschuldet, dass es hier keine einfachen Lösungen geben kann. Auch ich hoffe, dass wir Rückführungsabkommen bekommen werden; denn das ist die absolute Grundlage dafür, dass wir es überhaupt hinbekommen können, Menschen in andere Länder abzuschieben. Natürlich gibt es die völkerrechtliche Verantwortung von Staaten, bei geklärter Staatszugehörigkeit ihre Bürgerinnen und Bürger wiederaufzunehmen. Allerdings tun das nicht alle, weil wir diese Abkommen nicht haben. Wenn wir dann abschieben wollen, selbst wenn wir einen Abschiebungstitel haben, ein Land aber sagt: „Wir nehmen unseren Staatsbürger nicht zurück“, dann kriegen wir riesige Schwierigkeiten. Wenn dann noch eine ungeklärte Staatsangehörigkeit eine Rolle spielt – wie in dem Fall von Brokstedt –, wird es noch schwieriger. Auch das muss uns klar sein. Deswegen ist es zwar vernünftig und gut, dass wir es im Antrag der Koalition noch mal nachlesen können. Aber, meine Damen und Herren, am Ende geht das nur mit Rückführungsabkommen. Das ist eine Bundesangelegenheit, und ich hoffe, dass das dort entsprechend auf die Beine gestellt wird. Der letzte Satz des Antrags hat mich doch ein kleines bisschen verwundert. Dort steht nämlich, dass die Überprüfung rechtlicher Maßnahmen erfolgen soll, „damit kein Verfahren am fehlenden Wohnsitz scheitert“. Das hört sich erst einmal gut an. Angemessener hätte ich es allerdings gefunden, nicht die Überprüfung rechtlicher, sondern sozialer Unterstützungsmaßnahmen vorzusehen, damit kein Mensch nach einer verbüßten Haftstrafe in der Wohnungslosigkeit landet. Denn das eigentliche Problem ist, dass es immer noch möglich ist, dass Menschen aus der Haft entlassen werden und kein Dach über dem Kopf und keinerlei Betreuung haben. (Lukas Kilian [CDU]: Nein!) Das ist auch das Problem, das wir von den Sozialdemokraten in Ihrem Antrag geschildert bekommen haben: Wir brauchen dann ein Entlassungsmanagement, das die Leute nicht alleinlässt. Das ist das Entscheidende. Ich finde auch, wir sollten im Ausschuss noch einmal darüber beraten, ob wir in dieser wichtigen Sache nicht etwas Gemeinsames auf den Weg bringen können.
