Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie an Land sind an zahlreichen Standorten bestehende Windenergieanlagen aus der Gebietskulisse gefallen und stehen nun nicht mehr innerhalb eines Vorranggebiets. Zwar genießen diese Anlagen für ihre Lebensdauer Bestandsschutz, sie dürfen aber nicht mehr am gleichen Standort repowert werden. Daher ist mit der Teilfortschreibung die Möglichkeit geschaffen worden, innerhalb eigens definierter Vorranggebiete Repowering in den ersten zehn Jahren Anlagen zu errichten, die zwei bestehende Windkraftanlagen außerhalb der Vorranggebiete Windenergie ersetzen. Diese zu ersetzenden Anlagen müssen gemäß der Teilfortschreibung allerdings gleichzeitig mit dem Aufbau der Neuanlagen abge- (Marc Timmer) baut werden, so der Stand auch im Planungsraum I bis gestern. Nun mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Regionalplan im Planungsraum I vom OVG für ungültig erklärt wurde. Das ist ein herber Schlag, der zur Unzeit kommt, aber er kommt leider auch mit Ansage. Mein Kollege Thomas Hölck hat in den letzten fünf Jahren unermüdlich gewarnt, dass Ihre Planung hohe Risiken aufgrund vieler unterschiedlichen Abwägungskriterien birgt. Viele davon wurden erst dadurch nötig, dass sich die Jamaikakoalition aufgrund der Versprechen Daniel Günthers zur Abstandsregelung auf faule Kompromisse einigen und den Entwurf der Küstenkoalition in drei Runden und knapp vier Jahren des Stillstandes komplett überarbeiten musste. (Beifall SPD) Dabei gilt die Regel: Je mehr Abwägungskriterien, desto angreifbarer werden die Entscheidungen. Dieses Risiko scheint sich realisiert zu haben. (Tobias Koch [CDU]: Nein!) – Scheint. – Was passiert denn nun? Frau Ministerin, Sie sind dem Landtag und den Menschen einige Antworten schuldig. Besonders bitteren Beigeschmack bekommt da der Antrag der Koalition, der von einer neuen Teilfortschreibung spricht. Ja, diese wird nun in Teilen mit einer Neuplanung nötig sein, und ich hoffe, dass wir nicht bei null anfangen müssen und hier schnell zu Ergebnissen kommen. Die Neuplanung muss schnellstmöglich gestaltet werden. Dafür bedarf es der Bündelung aller Kräfte auf Landesebene. Schauen wir uns aber auch einmal an, welche Chancen sich aus der neuen Planung ergeben könnten. So ließe sich unmittelbar das von mir beschriebene Problem der Abbauverpflichtung von zwei Anlagen beheben. So verstehe ich auch den Antrag der Koalition, den es vermutlich ohne unsere Initiative nicht in der Form gegeben hätte. Die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Windanlagen wäre besonders in der aktuellen Energiemangellage geboten, zumal dies ein kleiner Schritt ohne großen Aufwand wäre. Wir haben oft Fälle, in denen wir mit erheblichem Aufwand nur wenig erreichen. Hier sieht der Fall anders aus. Die alten Anlagen liefern verlässlich kostengünstigen Strom. Ich fände es auch gut, wenn im Rahmen der Landesplanung die Abbauverpflichtung von alten Anlagen komplett entfallen und am Standort ein Repowering zugelassen würde, wie dies im Alternativantrag vorgesehen ist. Das würde den Ausbau voranbringen, da sind wir nicht auseinander. Ich versuche es also zum Schluss versöhnlich: In weiten Teilen gibt es Übereinstimmung zwischen unseren Vorschlägen. Angesichts des gestrigen Urteils und unseres doch gemeinsamen Ziels, den Windkraftausbau voranzubringen, fände ich es richtig und wichtig, beide Anträge an den Innen- und Rechtsausschuss – gern mitberatend an den Umweltausschuss – zu überweisen und dort die weiteren notwendigen schnellen Schritte zu begleiten. Das gäbe uns noch einmal die Gelegenheit, zum Beispiel über die Erkenntnisse aus dem FraunhoferGutachten zu sprechen, das eine deutlich geringere Flächennutzung angesichts höherer Anlagentypen, der Rotor-in-Regelung und dem Abstandsgebot prognostiziert sowie über Klarstellungen zu § 245 e Absatz 3 BauGB, wonach Raumordnungs- oder Flächennutzungspläne dem Vorhaben bei Betroffenheit von Grundzügen der Planung entgegengehalten werden können. Die Überweisung wäre von uns allen gemeinsam ein besseres Signal, als heute kontrovers über zwei Anträge abzustimmen, die so unterschiedlich gar nicht sind. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW])
