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Christian Dirschauer

SSW 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes hat die Küstenkoalition seinerzeit das Instrument des gesetzlichen Vorkaufsrechts wieder eingeführt. Das hat sie nicht ohne Grund getan. Die Änderung stand für uns als Koalition unter der Zielsetzung: Stärkung der Biodiversität und Sicherung der biologischen Vielfalt. Da besteht doch ein Konsens, dass es dort einen sehr großen Handlungsbedarf gibt. Das zog sich wie ein roter Faden durch unseren Gesetzentwurf. Dazu gehört selbstverständlich der Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der Biotopverbund. Aus diesem Grund war die Wiedereinführung des Vorkaufsrechts ein geeignetes Instrument, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Damit haben wir für Schleswig-Holstein gemäß Bundesnaturschutzgesetz von der Abweichungskompetenz in Bezug auf das Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und eigene Definitionen ins Landesnaturschutzgesetz eingebracht. Und ja, ich will nicht verhehlen, dass das Vorkaufsrecht von einigen Verbänden durchaus kritisch gesehen wurde. Entsprechend wurde auch darum gerungen. Das ist Fakt. Aber ich möchte auch ganz klar sagen, dass das Vorkaufsrecht nicht ausufernd und uneingeschränkt gilt. Die Flächen, die für das Vorkaufsrecht infrage kommen, sind genau und einschränkend definiert. Demnach gibt es das Vorkaufsrecht in und an naturschutzfachlich höherwertigen Flächen – beispielsweise Natura-2000-Gebieten, Nationalpark oder Naturschutzgebieten sowie für Moor- und Anmoorböden oder an Vorranggewässern. Dieses Instrument hat sich aus Sicht des SSW bewährt. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Sandra Redmann [SPD]) Dank der Kleinen Anfrage des Kollegen Kumbartzky wissen wir nun auch, bei wie vielen Hektar das Vorkaufsrecht für den Naturschutz in den letzten Jahren in Anspruch genommen wurde. Das haben wir alles schon gehört, die ganzen Zahlen überspringe ich deshalb. Und heute ist genau dies der FDP offensichtlich ein Dorn im Auge. Es sei eine einseitige Förderung des Naturschutzes zulasten der Landwirte – so die FDP. Ja, es ist eine Förderung des Naturschutzes. Das ist korrekt, und deshalb ist es auch so im Landesnaturschutzgesetz zu Recht verankert. Die Notwendigkeit, unsere Flächen zu schützen, wird insbesondere dann deutlich, wenn wir sehen, wie viele Flächen wir täglich und jährlich durch Versiegelung verlieren. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen beträgt rund drei Hektar pro Tag – also rund 1.100 Hektar pro Jahr. Diese Flächen verlieren wir nicht nur für die Landwirtschaft, wir verlieren diese Flächen auch für den Naturschutz. Das, was seit 2016 durch das Vorkaufsrecht geschützt wird, ist also nicht einmal die Hälfte von dem, was jährlich versiegelt wird. Auch die Zahlen haben wir gerade gehört. Deshalb sollten wir genau diese beiden Zahlen in Relation zueinander sehen, dann wird das eigentliche Problem deutlich. Daher ist das, was die FDP mit ihrem Antrag verfolgt, einzig der Versuch, das Landwirtschaftsministerium gegen das Umweltministerium aufzubringen. Ich mache keinen Hehl daraus: Aus der Opposition heraus hat das manchmal durchaus seinen Charme, zumal diese Trennung völlig sinnfrei ist – aber nicht an dieser Stelle. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Sandra Redmann [SPD]) Damit ist niemandem geholfen, denn der Flächenverlust findet ganz woanders statt. Gleichwohl sind wir der Auffassung, dass wir nach nunmehr sieben Jahren das Vorkaufsrecht inhaltlich evaluieren sollten. Wir sollten es auch dahin gehend prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Modelle zu schaffen, damit diese Flächen weiterhin auch landwirtschaftlich bewirtschaftet werden können. Der SSW ist ein Verfechter des Vertragsnaturschutzes. Das ist ein praktisches Instrument des Naturschutzes, das sich bei uns im Land ebenfalls bewährt hat. Damit erhalten wir für Landwirte die Möglichkeit, im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen die Flächen unter bestimmten Voraussetzungen zu bearbeiten und sie (Christian Dirschauer) gleichzeitig naturschutzfachlich zu schützen. Das ist also eine Win-Win-Situation für beide Seiten. Mit dem Antrag der FDP gehen beide Seiten als Verlierer vom Platz. Ein politisches Ränkespiel auf dem Rücken von Landwirtschaft und Naturschutz – damit ist wirklich niemandem geholfen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Sandra Redmann [SPD])

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