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Oliver Brandt

GRÜNE 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP möchte mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Zweckzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich an die Schwimmsportstätten und die Frauenhäuser erhöhen sowie eine neue Zweckzuweisung für Tierheime einführen. (Christopher Vogt [FDP]: Vollkommen richtig!) Rein isoliert betrachtet ist gegen mehr Geld für diese Bereiche natürlich erst einmal nichts einzuwenden. Dass es hohe Betriebskostensteigerungen gerade im letzten Jahr gab, steht außer Frage; dasselbe gilt für die gestiegenen Bedarfe bei den Frauenhäusern. Weil das im Grundsatz auch schon seit Jahren bekannt ist, wurde bereits bei der letzten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zum einen der Vorwegabzug für die Frauenhäuser deutlich, und zwar um über 25 Prozent, erhöht, und es wurde eine jährliche Dynamisierung festgeschrieben, zum anderen (Oliver Brandt) wurde ein neuer Vorwegabzug für kommunale Sportstätten geschaffen. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Nun zum Verfahren: Das Gesamtpaket des kommunalen Finanzausgleichs inklusive der Zweckzuweisungen ist nach einem jahrelangen, umfangreichen Verfahren und langen Verhandlungen mit den kommunalen Landesverbänden so festgelegt worden. Dabei wurde für zukünftige Änderungen ein festgelegtes Verfahren vereinbart und gesetzlich festgeschrieben: die Regelüberprüfung nach § 5 FAG, die zum ersten Mal im Jahr 2024 und dann alle fünf Jahre erfolgen soll. In diesem Rahmen wird unter anderem zu untersuchen sein, ob Zuweisungen der Höhe nach weiterhin bedarfsgerecht sind. Die von der FDP vorgeschlagenen Erhöhungen sind eine politische Prioritätensetzung, die innerhalb des komplexen Systems des kommunalen Finanzausgleichs und insbesondere im Zusammenhang mit den anderen Zweckzuweisungen wohl abgewogen werden sollte. Wenn wir anfangen, einzelne Schwerpunkte per einzelgesetzlicher Änderung aus dem vereinbarten Verfahren herauszulösen, bringen wir damit das gesamte, ausbalancierte System ins Wanken. (Beate Raudies [SPD]: Das sind doch Landesmittel! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das gilt besonders für die Zweckzuweisungen. (Annabell Krämer [FDP]: Das sind doch Landesmittel! – Beate Raudies [SPD]: Das sind Landesmittel, die wir da reintun!) – Ja, aber einseitig für einzelne Zwecke. Warum soll beispielsweise die Zuweisung an die Schwimmsportstätten um 2,5 Millionen Euro erhöht werden, die Zuweisung an die Frauenhäuser jedoch nur um rund 750.000 Euro? (Beate Raudies [SPD]: Oh nein! Das ist nicht euer Ernst!) Hier fehlt eine konkrete Berechnungsgrundlage für die tatsächlichen Bedarfe. (Beate Raudies [SPD]: Unglaublich!) Warum sollen andere Zweckzuweisungen wie Theater, Orchester oder Büchereien bei der Erhöhung nicht betrachtet werden? (Vereinzelter Beifall – Serpil Midyatli [SPD]: Damit öffnen Sie die Büchse der Pandora!) Diese sind ebenso von Kostensteigerungen betroffen wie Schwimmbäder, sollen aber Ihrem Antrag zufolge keinen einzigen Euro mehr bekommen. (Lachen Beate Raudies [SPD] – Beate Raudies [SPD]: Das ist ja nun echt – –! Da brauchen Sie wirklich mal Nachhilfe!) Kurzum: Für aktuell zusätzlich auftretende Bedarfe ist der kommunale Finanzausgleich nicht das geeignete System. Dafür können auch im regulären Haushalt Mittel bereitgestellt werden, so wie wir es zum Beispiel gestern beschlossen haben: (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) 150.000 Euro pro Jahr strukturell zusätzlich für Sozialarbeiterinnen in Frauenfacheinrichtungen und 250.000 Euro pro Jahr strukturell zur Sicherstellung eines Beratungsangebots nach polizeilicher Wegweisung im Sinne von § 201 a Landesverwaltungsgesetz. Hier unterstützen wir ganz gezielt, ohne das FAG zu ändern. Wir sollten eines nicht außer Acht lassen: Die Finanzausgleichsmasse, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt, steigt Jahr für Jahr kontinuierlich, zuletzt um über 10 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro. Damit können Kommunen auch selbst Schwerpunkte setzen und diese Zwecke unterstützen. So hat der Kreistag im Herzogtum Lauenburg die Mittel für Frauenberatung im Haushalt 2023 um über 20 Prozent erhöht. (Beate Raudies [SPD]: Oh nein! Da redet wirklich der Blinde von der Farbe!) Wir werden daher alle Zuweisungen wie geplant im Rahmen des im Finanzausgleichsgesetz für 2024 vorgesehenen Regelüberprüfungsverfahrens mit aller gebotenen Sorgfalt und in vollem Umfang prüfen und nicht spontan einzelne Posten herausgreifen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Zuruf Annabell Krämer [FDP])

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