Ole-Christopher Plambeck
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin immer wieder begeistert, wenn wir über den kommunalen Finanzausgleich sprechen. Das ist ein superspannendes Thema. (Lachen Beate Raudies [SPD]) Dabei muss ich freudig festhalten, dass das seit 2021 geltende Gesetz bis auf eine noch zu erstellende Bedarfsbewertung vom Landesverfassungsgericht ganz klar bestätigt worden ist. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wurde bestätigt, dass es rechtmäßig ist, dass die Zentralen Orte für ihre Aufgaben zusätzliche Mittel bekommen, und dass es rechtmäßig ist, dass die Einstufung über das landesplanerische System der Zentralen Orte erfolgt. Es war also richtig, von dem damaligen Vorschlag des Gutachtens abzuweichen und an den drei Teilschlüsselmassen Kreise/kreisfreie Städte, Gemeinde und Städte und Zentrale Orte festzuhalten. Nun muss eine Neubewertung, also eine Bedarfsbewertung, genau dieser Teilschlüsselmasse Zentrale Orte erfolgen, und das wird selbstverständlich kommen. Wichtig ist, dass dies gesondert erfolgt, weil bereits im kommenden Jahr 2024 eine Regelüberprüfung des Finanzausgleichsgesetzes, der Finanzausgleichsmasse und deren Verwendung erfolgen wird. Das wird natürlich vorher erfolgen. Bei dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes geht es aber erst einmal um Vorwegabzüge. Die FDP möchte die Mittel für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen im FAG bündeln, erhöhen und so über ein System auskehren. (Demonstrativer Beifall Annabell Krämer [FDP]) Dem Gedanken kann man durchaus mit Sympathie begegnen. Aber ich möchte hier nicht stehenlassen, dass wir in dem Bereich gar nichts tun. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass das Schwimmenlernen, gerade in einem Land wie Schleswig-Holstein mit zwei Küsten und vielen Seen, wichtig ist, steht hier außer Frage. Bei dem Thema handelt es sich um das jüngste Mitglied der Vorwegabzüge im FAG mit einem, wie ich sagen würde, eher kompliziertem Verteilungsschlüssel. (Annabell Krämer [FDP]: Was?) Wir kennen ja bereits von der FDP, dass sie ein großer Fan von Vorwegabzügen im FAG ist. Obwohl in der kommunalen Familie der Grundsatz herrscht: nur so viel Vorwegabzug wie unbedingt notwendig und so viel in die Masse wie möglich. Nun soll es also einen neuen Vorwegabzug für Tierheime geben. Mit Vorwegabzügen wollen Sie den Kommunen wahrscheinlich mal wieder Vorgaben dazu machen, wie FAG-Mittel verwendet werden sollen. (Beate Raudies [SPD]: Aber das ist doch eine Pflichtaufgabe!) Der Eindruck kommt hier jedenfalls sehr schnell auf, dass man den Kommunen in der Sache wenig zutraut. Aber ich glaube, es lohnt sich, über diese Themen im Innen- und Rechtsausschuss und im Finanzausschuss in Ruhe zu beraten, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
