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Dr. Bernd Buchholz

FDP 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Sehr gut!) Zweitens: Ungefähr 15 Prozent der Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt erst möglich macht. In den letzten Jahren haben viel zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite und aufgrund mangelnder Unterstützung durch das Bildungsministerium beim Erlernen der Schwimmfähigkeit geschlossen. Wegen der fehlenden Bäder wird das Schwimmenlernen zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 2,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro – mir läuft leider die Zeit weg, Leute – in 2023. Eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zum Büchereiwesen und den Frauenhäusern ist hier dringend geboten. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern – das wird oft vergessen – eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten in diesem Land echt überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die – das sollten wir nicht vergessen – erheblich teurer ist als die Bereitstellung dieser wichtigen Versorgung durch das Ehrenamt. (Beifall FDP und vereinzelt SPD) Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen; Kollegin Raudies weiß das. Allein im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit fast 30 Kommunen Einzelverhandlungen führen, ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Prospektiv könnte somit sichergestellt werden, dass die Kommunen ihrer Versorgungspflicht über 180 Tage endlich nachkommen. Dies kann nicht mit einer halben Million Euro sichergestellt werden; aber wir sollen doch nicht das Risiko eingehen, dass die Tierheime die Verträge aufkündigen, wie es in Hamburg mittlerweile passiert ist. Wir sollten als Land unseren Beitrag leisten und zumindest die Mittel, die wir in den Einzelplänen bereits zur Verfügung stellen, ins FAG überführen, und einen Beitrag zum Abbau der erheblichen Bürokratisierung leisten. – Vielen Dank. (Beifall FDP und vereinzelt SPD)

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