Lars Harms
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte nur noch einmal die Intention des Gesetzentwurfs klären. Ich glaube, das ist ganz wichtig. Voraus: Natürlich gibt es manchmal Probleme mit dem Denkmalschutz. Das kann man nicht wegreden. Das ist so. Das ist übrigens mit dem Naturschutz das Gleiche. Das sind wichtige Sachen, die wir machen müssen. Natürlich sind Bürger davon berührt. Natürlich kann es da zu Konflikten kommen. Das ist völlig natürlich. Das soll hier aber gar nicht das Thema sein. Hier geht es darum, dass Leute, Investoren, aus finanziellem Interesse bewusst Denkmale zerstören. Darum geht es. Das ist der Kern. Unser Vorschlag ist, für unbewegliche Denkmale – so heißen sie –, also vornehmlich Gebäude, die gleichen Regelungen zu machen, wie sie für bewegliche Denkmale gelten. Da gibt es nämlich die Dreimonatsfrist. Wenn eine Kutsche unter Schutz gestellt werden soll und man das begutachten will, greift diese Frist. Damit ist die Kutsche, obwohl sie formal noch kein Denkmal ist, schon geschützt. Die darf dann keiner mehr kaputthauen. Wenn das doch getan wird, ist das gegen das Gesetz. (Lars Harms) Diese Idee steckt hinter dem Gesetzentwurf, das nämlich auch für unbewegliche Denkmale so hinzukriegen. Frau Röpcke hat recht: Wir müssen die Information an die richtigen Stellen kriegen. Wir haben auch extra in das Gesetz hineingeschrieben, wer zu informieren ist, nämlich der Eigentümer, die Denkmalschutzbehörde und die Kommune. Wie man es macht, ist die große Herausforderung. Wir müssen uns genau überlegen, wie man das hinkriegt. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) An der Tatsache, dass unbewegliche und bewegliche Kulturgüter gleichbehandelt werden sollten und gleichartig geschützt werden sollten, sollten wir festhalten. Ein zweiter Punkt: die Erhaltungssatzung. Da geht es nicht darum, durch die Hintertür ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, sondern darum, dass uns klar ist, dass die Baubehörden wissen, wo eine Erhaltungssatzung ist und eine Änderung oder ein Abriss eines Gebäudes nur mit Genehmigung der Baubehörde geschehen kann. Hätte es die von uns vorgeschlagene Regelung gegeben, wäre das Gebäude gerettet gewesen. Er hätte nämlich auf eine Genehmigung zum Abriss warten müssen. Es gäbe das Gebäude noch. Darum geht es: pragmatische Lösungen in das Gesetz hineinschreiben, um zu verhindern, dass solche Gebäude widerrechtlich abgerissen werden können. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
