Uta Röpcke
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das, was am 30. Dezember vergangenen Jahres auf Sylt passiert ist, sind viele von uns empört, ich glaube, auch diejenigen unter uns, die sich sonst herzlich wenig für den Denkmalschutz interessieren. Zwischen Weihnachten und Neujahr – der Kollege Harms hat es geschildert –, am Tag vor Silvester, hörten die Nachbarn auf einmal Bagger, die sofort mit ihrer Arbeit begannen und ohne Abrissgenehmigung den 370 Jahre alten Gasthof im Ortskern von List in kurzer Zeit zerstörten – unter den Augen von Nachbarn, vom Bürgermeister und auch einiger Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Der Kollege hat es geschildert. Das Gebäude unterlag der Erhaltungssatzung. Einige von uns dürften den Alten Gasthof auch noch selbst kennen, er war immerhin 200 Jahre lang, und seit ungefähr 1820 durchgehend als Gasthof in Betrieb. Dass sich der Bürgermeister nun bei dem Investor dafür einsetzen möchte, dass der Neubau ähnlich aussieht wie der Alte Gasthof, ist für viele kein Trost, ebenso wenig wie die Geldbuße, die auf den Investor zukommt. Die Strafe liegt wie so oft weit unter dem Grundstückswert. Das wird von Investoren gern hingenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede und jeder von uns kennt historische Gebäude aus der eigenen Umgebung: eine alte Schule, ein mit Reet gedecktes Bauernhaus, eine besondere Brücke, bei mir im Kreis sogar eine Fähre über den Elbe-Lübeck-Kanal im schönen Siebeneichen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist sehr schön!) Diese Seilzugfähre aus dem Jahr 1900 ist eine historische Sehenswürdigkeit und beliebt bei den vielen Fahrradtouristinnen und -touristen im Sommer. Aus Respekt vor dem Denkmalschutz und dank besonders viel ehrenamtlichem Engagement ist sie bis heute an dieser Stelle, wo es weit und breit keine Brücke gibt. Wir sind in Schleswig-Holstein gesegnet mit unzähligen solcher Kultur- und Bodendenkmalen, die seit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein neu bewertet und inventarisiert werden. Durch die Umstellung auf das vereinfachte, sogenannte deklaratorische Prinzip – das heißt, jedes Denkmal, das die im Gesetz definierten Bedingungen erfüllt, steht automatisch unter Schutz – bleibt damit trotzdem immer noch so viel Arbeit, dass das Landesamt für Denkmalpflege mit der Inventarisation nur langsam vorankommt. Das haben Sie geschildert. Es braucht dafür ausreichend Personal mit entsprechender Expertise, das erkennt, welche besonderen historischen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Werte vorliegen. Deutlich wurde bei der 176. Sitzung des Landesdenkmalrats Anfang dieser Woche noch einmal: Es mangelt nicht an einer guten gesetzlichen Regelung, sondern an deren Umsetzung. Wir haben in Schleswig-Holstein eines der modernsten Denkmalschutzgesetze, das Modellcharakter für die ganze Bundesrepublik hat. Die vom SSW benannte Regelungslücke besteht so laut Meinung von Expertinnen und Experten aus dem Landesdenkmalrat nicht. Entscheidend sind dagegen untergesetzliche Ausführungsbestimmungen und eine angemessene personelle Ausstattung, auch das haben Sie gesagt, Herr Harms. Aber genau aus diesem Grund haben wir die Idee einer Servicestelle Denkmalrecht bereits in unseren Koalitionsvertrag aufgenommen, gestern mit dem Haushalt im Stellenplan beschlossen – zuzüglich einer weiteren Stelle und einer juristischen Nachwuchskraft – und stoßen mit der Neueinrichtung dieser Struktur im Landesamt die konkrete Umsetzung schon im ersten Jahr unserer Legislatur an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf) – Da war ich, Kollegin, leider noch nicht dabei. (Uta Röpcke) (Zurufe SPD) Ich glaube, wir stoßen damit einen guten Prozess an, den wir natürlich weitergehen müssen. Außerdem braucht es gut ausgestattete Denkmalschutzbehörden vor Ort, die für den Schutz und die Pflege dieser Denkmale im engen Kontakt mit den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Nutzerinnen und Nutzern stehen. Das hat der Kollege Junghans auch gerade ausgeführt. Fachkundige Beratung über mögliche Unterstützung bei Betrieb und Erhalt, die gute Öffentlichkeitsarbeit, kommen letztlich jedem Denkmal zugute. Auch hier kann und soll die Servicestelle helfen und außerdem noch für gute Aus-, Fort- und Weiterbildung sorgen. Neue, zukunftsweisende Projekte zur Vereinbarkeit von Klimaschutz und Denkmalschutz können erst durch gut ausgestattete Landesämter angegangen werden – ebenso wie viele Bauvorhaben oder auch die Wiedervernässung von Mooren bei der Prüfung von notwendigen entsprechenden Flächen. Ich bin davon überzeugt: Eine optimale Umsetzung des Denkmalschutzes in Schleswig-Holstein ist unser aller Anliegen. Lassen Sie uns daher gemeinsam mit Expertinnen und Experten im Ausschuss darüber beraten, wie das am besten gelingen kann, um zukünftig derartige Tragödien wie auf Sylt gemeinsam zu verhindern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
