Lars Harms
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, ja, es steht ein lebendes, vor allem aber ein bewegliches Denkmal vor Ihnen. (Beifall und Heiterkeit – Christian Dirschauer [SSW]: Beweglich bist du nicht mehr!) Aber heute geht es ja um unbewegliche Denkmale. An Orten wie Sylt kann man der Geschichte beim Verschwinden nahezu zusehen. Das ist eigentlich eine Katastrophe. Mehr als 370 Jahre stand der Alte Gasthof in List auf Sylt, hat dort Familienfeste über Jahrhunderte ermöglicht, Biikebrennen stattfinden lassen und schlicht die Gemeinde zusammengeführt. Kurz vor Silvester wurde er dann von einem Investor einfach abgerissen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben geschildert, der Abriss des Alten Gasthofs sei einer der Tiefpunkte ihrer Arbeit gewesen. Parteiübergreifend sind die politischen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Bürgerinnen und Bürger erschüttert. Auf Sylt stehen nur noch knapp 200 historische Friesenhäuser. Immer mehr von ihnen werden abgerissen, so eben auch der Alte Gasthof in List. Der Auftraggeber hat so für einen unwiederbringlichen Verlust im Ortsbild gesorgt. Der Abriss hat ohne Genehmigung stattgefunden, aber er hat stattgefunden. Was weg ist, ist weg. Rechtlich geklärt wird momentan, ob es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder gar um eine Straftat handelt. Jetzt aber steht schon fest, dass wir hier einfach ein massives Problem haben, wenn die Ordnungsgelder für den Abriss so niedrig sind, dass sie von den Investoren ohne Schwierigkeiten eingeplant werden können. Denn wir sprechen hier leider nicht über einen Einzelfall. Es ist einfach nicht unüblich, dass so vorgegangen wird. Ich möchte noch einmal auf einen etwas anderen Fall, nämlich das Haupthaus der Graupenmühle in Husum, verweisen, ebenfalls ein wunderschönes reetgedecktes Haus aus dem 18. Jahrhundert. Es war übrigens die letzte der drei Mühlen, die dem Stadtteil Dreimühlen einst seinen Namen gegeben hatte. Es sollte eigentlich Teil eines Hotelkomplexes werden und damit auch erhalten werden. Es wurde dann 2019 kurz vor Weihnachten abgerissen. Später kam heraus, dass es hier leider einen Fehler beim Landesamt für Denkmalpflege gegeben hat. Das Landesamt hatte den Denkmalwert des Objektes im Rahmen der Revision der Denkmalliste zwar festgestellt und intern entsprechend festgehalten, dann aber gegenüber dem Eigentümer die Fehlaussage getätigt, es gebe keinen Denkmalwert. Die Interessengemeinschaft Baupflege erhielt auf Nachfrage folgende Antwort – ich zitiere –: Es sei „sinnvoller …, die ohnehin knappen Ressourcen der Denkmalpflege auf positive und gewichtige Objekte und Vorhaben zu richten, statt sie an aussichtslosen Fällen zu verbrauchen – auch wenn es bedauerliche Verluste sein können, wie in diesem Fall.“ Sie sehen also: Es ist dringend notwendig, dass hier eingegriffen wird und die Denkmalbehörden personell vernünftig ausgestattet werden. (Beifall SSW und SPD) Der Kreistag Nordfriesland hat die Landesregierung daher ganz konkret in Form einer Resolution dazu aufgefordert, Regelungslücken im Bau- und Denkmalschutzrecht zu schließen, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Wir als SSW haben daraufhin zwei Anträge eingebracht, die dem Problem aus unserer Sicht begegnen. Ich fange einmal mit unserem Gesetzentwurf zum Denkmalschutz an. Wir wollen qua Gesetz die bestehenden Regelungslücken schließen, indem zum einen ein Vorabschutz vor Eintragung in die Denkmalliste entsprechend der Regelungen zu beweglichen Kulturdenkmalen geschaffen wird, über den die Eigentümerin oder der Eigentümer, die betroffene Kommune, aber eben auch die Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen sind. Das heißt, dass auch ein unbewegliches Kulturdenkmal, mit dessen Eintragung in die Denkmalliste der unbeweglichen Kulturdenkmale zu rechnen ist, dann vorläufig als in die Liste eingetragen im Sinne dieses Gesetzes gilt, wenn die Gefahr einer Verschlechterung besteht. Zum anderen wollen wir dafür sorgen, dass auch Gebäude, die nicht den Schutz nach § 8 Denkmalschutzgesetz genießen, aber von einer kommunalen Erhaltungssatzung umfasst sind, nicht ohne Genehmigung verändert oder abgerissen werden können. Auch da gibt es ein konkretes Beispiel. Ein entsprechendes Gebäude ist in Niebüll abgerissen worden, obwohl dort eine entsprechende Erhaltungssatzung vorgelegen hat. Unser Antrag zum Schutz von Kulturdenkmalen soll das Landesamt für Denkmalpflege unterstützen. Wir fordern die Landesregierung auf, das Landesamt für Denkmalpflege umgehend personell und sachlich so auszustatten, dass die vorbewerteten Objekte möglichst schnell abschließend inhaltlich (Lars Harms) aufgearbeitet und in die Denkmalliste eingetragen werden können und eine fortlaufende Inventarisation gesichert ist. (Beifall SSW) Wir wollen einem Geschehen Einhalt gebieten, das es begünstigt, dass Kulturdenkmale kurz vor Feiertagen abgerissen werden, weil sie noch nicht gesetzlich geschützt oder nicht rechtzeitig in die Denkmalliste eingetragen waren. Kulturdenkmäler fungieren uns als Zeugen unserer Geschichte und unseres Zusammenlebens. An manchen Orten müssen wir sie besonders vor den Interessen von gewinninteressierten Investoren schützen. Mancherorts geht es tatsächlich um nicht weniger als den Ausverkauf einer Insel. Ich bitte daher, den Gesetzentwurf und die beiden Anträge dem Bildungsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank. (Beifall SSW)
