Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ganz ehrlich sagen: Selten hat (Lars Harms) mich eine Anhörung irritierter zurückgelassen. CDU und Grüne haben sich dazu entschieden, demokratische Errungenschaften aufgrund von gefühlten Wahrheiten und Empfindungen einzuschränken. Meine Damen und Herren, das macht mich an dieser Stelle wirklich fassungslos. Da konnten Ihnen übrigens auch die kommunalen Landesverbände nicht wirklich beispringen, denn diese mussten während der Anhörung zugeben, dass alle Kommunen handlungsfähig seien und kleine Fraktionen die Kommunalpolitik nicht chaotisierten. (Zuruf: Hört, hört!) Sie haben nur gesagt, Sie würden das Gefühl haben, dass das so sein könnte. Meine Damen und Herren, Vermutungen und Empfindungen sind für einen Gesetzentwurf, der die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern einschränkt, in keiner Weise ausreichend. (Beifall SSW, SPD und FDP) Zwei Grundvorhaben weist Ihr Gesetzentwurf aus. Erstens: Bürgerbegehren sollen eingegrenzt werden. Zweitens: Die Mindestfraktionsgröße soll angehoben werden. Es gab in der Anhörung zum Thema Bürgerbegehren ein paar wenige Zahlen, die jedoch immer wieder auftauchten und die ich daher noch einmal nennen möchte. Seit der letzten Reform wurden in Schleswig-Holstein in den zurückliegenden neun Jahren in den 1.106 Gemeinden im Durchschnitt 20 Verfahren jährlich eingeleitet. Zur Abstimmung kamen im Schnitt knapp zehn Verfahren. Von diesen gingen etwas zwei Drittel im Sinne der Initiatoren aus, sodass insgesamt nur durchschnittlich sieben Entscheidungen in 1.106 Gemeinden tatsächlich abgeändert wurden. Nun stellen Sie sich einmal vor, wie viele Entscheidungen eine Gemeinde trifft. Sie trifft ja nicht nur eine Entscheidung pro Jahr, sondern teilweise hunderte. Wenn Sie sich das zu Gemüte führen, dann wissen Sie, dass Sie mit der Geschichte hier ziemlich im Promillebereich sind. (Beifall SSW, SPD und FDP) Zahlenmäßig ist das also wirklich kein Problem und schon gar nicht eins, das eine Gesetzesänderung rechtfertigt. Was Sie hier veranstalten wollen, ist nicht nur sinnbefreit, sondern es ist auch kontraproduktiv. Denn gerade bei Konfliktthemen bieten Dialogverfahren wie Bürgerbegehren und -entscheide die Möglichkeit, die Kernkonflikte beizulegen oder auch gemeinsam gesellschaftlich tragfähige Lösungen zu finden. Genau das passiert auch. Deswegen werden auch nicht alle Themen zur Abstimmung gestellt, sondern es kommt schon vorher zu Lösungen. Genau das haben uns alle Expertinnen und Experten in der Anhörung ins Stammbuch geschrieben. Trotzdem werden jetzt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schlicht außer Kraft gesetzt. Und deswegen, meine Damen und Herren, ist die Sprache auch so hart. Deswegen wurde von einem Angriff auf die Demokratie gesprochen – weil hier wegen Nichtigkeiten Bürgerrechte aufgehoben werden. Aus gutem Grund darf man, würde ich immer sagen, über manches diskutieren – aber nicht wegen Nichtigkeiten. Wenn es nur um Nichtigkeiten geht, ist es definitiv unzulässig, Bürgerrechte einzuschränken. Wir hatten bisher eine der besten Bürgerbeteiligungen in der Republik. Darauf waren wir eigentlich auch immer stolz. (Lachen Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum ersten Mal, meine Damen und Herren, gibt es jetzt ein Bundesland, das die Bürgerbeteiligung wieder zurückdreht. Und das ist wirklich eine Katastrophe! Nun möchte ich mich Ihrem zweiten sinnlosen und kontraproduktiven Hauptbemühen zuwenden, nämlich dem Eindruck, der dahintersteht, dass kleine Fraktionen Sie offenbar nerven. Große Parteien erzählen sich gegenseitig seit Jahrzehnten das Märchen von der Handlungsunfähigkeit durch kleine Parteien. Noch 2008 haben die Grünen, damals eine kleine Partei, vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und die Abschaffung der Fünf-ProzentSperrklausel erreicht. Ihre neue Regelung der Mindestfraktionsgröße von drei für Kommunalvertretungen ab 31 Mitgliedern entspricht aber einer faktischen Sperrklausel zur Gründung einer Fraktion. Erst bei einer Größe von 60 Mitgliedern entspräche die Fraktionsmindeststärke von drei Kommunalvertreterinnen oder -vertretern wieder fünf Prozent. Sie hebeln damit Wahlrechts- und Chancengleichheit aus, die Sie selber eingeführt haben. (Beifall SSW, FDP und Abgeordneter Thomas Losse-Müller [SPD]) (Lars Harms) Die Finanzmittel und auch das Stimmrecht in Ausschüssen sind an die Mitgliedschaft in einer Fraktion geknüpft. Fraktionslose können lediglich beratende Ausschussmitglieder werden. Damit sind die Rechte für diese Menschen eingeschränkt. Mir ist klar, dass das eigentlich kein grünes Herzensprojekt war, sondern ein Wunschprojekt der CDU. Die frühere Bürgerrechtspartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schränkt hierzulande nun Bürgerbeteiligung ein, und die CDU kämpft jetzt anscheinend für eine politische Einheitskultur. Deswegen stelle ich fest, dass der Einsatz der Grünen für mehr Bürgerbeteiligung hier und jetzt ein Ende gefunden hat. (Beifall SSW und FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Offensichtlich!) Die Bürgermitbestimmung wird geschliffen, und die Chancengleichheit in der Kommunalpolitik wird eingeschränkt, meine Damen und Herren. Ich kann Ihnen aber sagen: Nicht mit uns! Das werden wir nicht zulassen. Sie haben es gerade eben schon gehört: Bürgerbegehren, Bürgerentscheid können eine Lösung sein, eine Verfassungsklage kann auch eine Lösung sein. Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz wieder gekippt werden kann und auch gekippt werden muss. Denn das, was heute hier geschieht, ist verfassungswidrig. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD)
