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Dr. Bernd Buchholz

FDP 23.03.2023 Sitzungen 20/23

Ich finde, Sie können ruhig weiterklatschen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe nichts dagegen, wenn ihr weiterklatscht. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die wirklich nicht linksliberale Zeitung „Die Welt“ (Heiterkeit) schreibt – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –, es sollte der ganz große schwarz-grüne Wurf werden: „Mit einer sogenannten Generalklausel in der Landesgesetzgebung wollte die schwarz-grüne Koalition … dafür sorgen, dass wichtige Infrastruktur- und Investitionsvorhaben … künftig nicht mehr durch Bürgerbegehren … verzögert … werden.“ (Christopher Vogt [FDP]: Linke Kampfpresse!) „Daraus – das lässt sich ein gutes halbes Jahr später erkennen – wird erst einmal nichts. Selbst einem gegenüber Günthers ursprünglichen Plänen bereits deutlich abgespeckten Gesetzentwurf mit dem völlig unscheinbaren Titel ‚Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften‘ erlitt bei einer Expertenanhörung im Landeshaus an der Kieler Förde Schiffbruch.“ – Herr Kollege Jepsen, das ist die Wahrnehmung, die Sie hätten wahrnehmen sollen. (Beifall FDP, SPD und vereinzelt SSW) Weitere heißt es bei den Kollegen von dem wirklich nicht sozialliberalen Blatt: „Es ist die erste größere Pleite für den im Norden populären Ministerpräsidenten seit dessen Amtsantritt im Jahr 2017.“ Das, in der Tat, Kollege, ist falsch. (Heiterkeit und Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Es ist nicht die erste Pleite. Die erste hat ihm sein Digitalminister mit dem Rückzug beim E-Government-Gesetz schon zugefügt, meine Damen und Herren. Zur Sache selbst: Es gibt bei diesem Gesetzentwurf – daraus habe ich nie einen Hehl gemacht – einige kleinere Regelungen, die durchaus sinnvoll umgesetzt werden sollten. Das beginnt bei den Fragen zu den Regelungen zum Alterspräsidenten. Das gilt aus meiner Sicht auch durchaus für bestimmte Quoren, die man aus meiner Sicht heraufsetzen kann, um an dieser Stelle etwas zu verändern. Selbst für die Zweijahresfrist – gegen einen Bürgerentscheid nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre wieder einen Bürgerentscheid anzustrengen – habe ich nicht nur große Sympathien, sondern ich halte es auch für richtig, dass man diese Regelung verändert. (Dr. Bernd Buchholz) Aber das sind kleine Regelungen, die wir in einem kurzen Verfahren mit wenig Aussprache hätten ändern können. In Wahrheit geht es um etwas anderes. Neben diesen kleinen Regelungen macht diese Landesregierung etwas mit den Elementen der unmittelbaren Demokratie, das zu einem massiven Eingriff und zu einer massiven Einschränkung der Bürgerbeteiligung in diesem Land führt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist, meine Damen und Herren, in der Tat, wie Karl-Martin Hentschel, ehemaliger Fraktionsvorsitzender der Grünen, gesagt hat, eine Trendumkehr mit bundesweiter Signalkraft. Sie ist unnötig, weil diese Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen zu keiner Zeit auch nur irgendeinen empirischen Nachweis für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen vorlegen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich muss ehrlich sagen: Das hat selbst mich echt überrascht. Auch ich hatte die Wahrnehmung, die Hotelprojekte in Schleswig-Holstein scheiterten immer an Bürgerbegehren; dagegen müsste man irgendwann etwas machen. In der Tat: Der Verein „Mehr Demokratie“ hat jedes einzelne Bürgerbegehren und jeden einzelnen Bürgerentscheid aufgelistet und in seiner Datenbank abrufbar niedergelegt. Er zeigt auf, wie viele Bürgerentscheide gegen Klimaschutzbelange gemacht worden sind, wie viele dafür waren, wie viele dafür gesorgt haben, dass Wirtschaftsprojekte positiv durchgesetzt worden sind, und wie viele dagegen waren. (Vereinzelter Beifall SPD) Es ist die Leistung des Vereins „Mehr Demokratie“, diese empirische Basis gelegt zu haben. Das Ergebnis hält sich in der Tat die Waage und ist nicht Ausdruck eines von Bürgern maßlos benutzten Instruments zum Anhalten bestimmter Dinge. Meine Damen und Herren, deshalb gibt es keinen Grund für diese massiven Einschränkungen unmittelbarer Demokratie in diesem Land. (Beifall FDP, SPD und SSW) Neben den Eingriffen kann dies dazu führen – Herr Kollege Dr. Dolgner hat es gesagt –, dass in kleineren Gemeinden, in denen nur eine Fraktion existiert, gegen Bauleitplanungen demnächst keine Bürgerentscheide mehr möglich sein werden, weil das Zweidrittelerfordernis immer besteht. An anderer Stelle kommen Sie bei den Themen mit Fraktionsstärken um die Ecke statt dafür zu sorgen, dass sich mehr Menschen aktiv in unserer Demokratie einbringen wollen. Selbst wenn man als gewählter Kommunalvertreter in den Kommunalvertretungen sitzt, darf man demnächst an den Ausschussarbeiten nicht mehr teilnehmen, weil Sie die Fraktionsgrenze hochsetzen. (Werner Kalinka [CDU]: Natürlich kann jeder teilnehmen!) – Sie können im Ausschuss dabeisitzen, aber nicht aktiv ihr Mandat ausüben. Sie können im Ausschuss nicht abstimmen, Herr Kollege Kalinka, und das wissen Sie ganz genau. Das rüttelt an den Grundfesten der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen, das sage ich ganz deutlich. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf: So ist es!) – In der Tat.

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