Dr. Bernd Buchholz
Aha!) Eine Initiative für den Klimaschutz oder sichere Verkehrswege im Dorf sind beispielsweise keine Partikularinteressen. Wenn andererseits Begehren gestartet werden im Sinne eines „Klimaschutz gern, aber nicht vor meiner Haustür“ und dadurch mit viel ehrenamtlicher Arbeit geplante Projekte gestoppt werden, so ist der Frust derer, die ihre Zeit investiert haben, doch verständlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anhörung hat nochmals klargemacht, dass für die Initiatorinnen und Initiatoren von Begehren sehr wichtig ist, Sicherheit zu haben – die Sicherheit, dass ein Vorhaben nicht mehr begonnen werden kann, sobald ein Begehren bekanntgemacht wurde, und die Sicherheit, dass die Dauer der Kostenschätzung durch die Verwaltung die Zeit zur Sammlung von Unterschriften gegen kassatorische Begehren nicht verkürzt. Das haben wir beides umgesetzt. Die Änderungen bei Fraktionsgröße und bei Bürgerinnen- und Bürgerbegehren waren keineswegs eine grüne Idee. Eine Sitzungsdauer von sieben Stunden wie zum Beispiel im Juni 2022 in der Lübecker Bürgerschaft, die die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in der Regel nach ihrem normalen Arbeitstag ableisten, ist aber keine Werbung für das kommunalpolitische Ehrenamt. Das sollten wir nicht ignorieren. Wir Grüne wären für eine Kann-Regelung gewesen. Die Anhörung hat jedoch gezeigt, dass die kommunalen Landesverbände, also genau diejenigen, die die betroffenen Gremien vertreten, sich eine feste Vorgabe durch das Land gewünscht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zu den Beiräten: Wir müssen uns Gedanken machen, wie wir dafür sorgen können, dass Menschen, die ehrenamtlich Kommunalpolitik machen, nicht die Lust daran verlieren und dass Bürgerinnen und Bürger, die sich vor Ort für einzelne Themen engagieren, gehört werden. Durch Beiräte für gesellschaftlich relevante Belange wird es möglich, sich zum Beispiel für das Thema Naturschutz einzusetzen und darüber mit der Gemeinde oder der Stadtvertretung in einen regelmäßigen Austausch zu kommen. Hierdurch entstehen Kontakte, die helfen können, Konflikte zu vermeiden. Es gibt sehr viele unterschiedliche Meinungen darüber, welche gesetzlichen Vorgaben hierfür sinnvoll und angemessen sind. Es ist einfach keine Lösung zu finden, die allen gefällt. Wie umstritten die Thematik ist, hat auch die Abstimmung in der letzten Woche im Ausschuss gezeigt. Während die SPD für eine Fraktionsgröße von drei Personen auf Kreistagsebene gestimmt hat, waren SSW und FDP dagegen, und als es um die Anhebung der Quoren bei Bürgerinnen- und Bürgerentscheiden ging, war nur die FDP dafür, aber der SSW und die SPD dagegen. Ganz so einfach ist es eben nicht. Einige Aspekte finden sogar die Zustimmung der Oppositionsparteien. Das ist nicht selbstverständlich. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Jedenfalls geht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bei Weitem nicht so weit, wie die CDU es ursprünglich gern gesehen hätte, doch er ändert manche Dinge, die wir Grüne sicher nicht verändert hätten. Wir sind aber in einer Koalition, und dazu stehen wir auch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Ein Wort zum Schluss an die Opposition: Hier findet kein Raubbau an der Demokratie statt, wie ich jetzt vielfach lesen und hören musste. Die Wahl der Worte ist in einem Parlament sehr wichtig. Wer so etwas sagt, der sollte bedenken, dass die Worte auch gehört werden (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) und von einem kleinen Teil der Wählerschaft auch geglaubt werden können. Ich bitte deshalb um Zustimmung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
