Jan Kürschner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Anhörungen zum vorliegenden Gesetzentwurf haben aufgezeigt, wie weit die unterschiedlichen Positionen voneinander entfernt sind. Lassen Sie mich auf nur drei Aspekte dieses Gesetzentwurfs eingehen. Zu den Bürgerinnen- und Bürgerbegehren: Die Anhörungen, vor allem die mündliche Anhörung, haben gezeigt, dass beide Seiten sehr wenig – meines Erachtens zu wenig – Verständnis für die Argumente der jeweils anderen Seite haben. Wenn die kommunalen Landesverbände argumentieren, die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker würden sich für das Gemeinwohl einsetzen, während die Initiatorinnen und Initiatoren von Bürgerinnen- und Bürgerbegehren nur Partikularinteressen im Sinn hätten, so muss ich entschieden widersprechen. (Jan Kürschner) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
