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Lars Harms

SSW 22.03.2023 Sitzungen 20/22

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anknüpfend an meine Generaldebattenrede von heute Vormittag darf ich nun noch einmal auf den Haushaltsentwurf sowie die vorliegenden Änderungsanträge aller Fraktionen zurückkommen. Die Änderungstabelle der regierungstragenden Fraktionen beinhaltet sowohl Anträge, die wir begrüßen, als auch Anträge, die wir in der Form eher nicht unterstützen. Insgesamt, das haben Sie gemerkt, konnten wir viele Anpassungen jedoch mittragen. Zu unserer eigenen Änderungstabelle hatte ich bereits erwähnt, dass das Land durch Zustimmung zu unserer gesamten Tabelle rund 55 Millionen Euro einsparen beziehungsweise die Nettokreditaufnahme um eben diese Summe hätte reduzieren können. Dabei war und ist es uns stets wichtig gewesen, eine Änderungstabelle vorzulegen, die der Haushalts- (Lars Harms) wahrheit und der Generationengerechtigkeit entspricht. Hier liegt für uns auch der Unterschied hinsichtlich der beiden anderen Änderungstabellen von SPD und FDP. Das Hauptstichwort: der Ukraine-Notkredit. Die SPD und die FDP gehen diesbezüglich ja extrem unterschiedliche Wege. Die FDP möchte den Ukraine-Notkredit in Höhe von 1 Milliarde Euro zurückführen. Bei diesem Antrag sowie der Argumentation gehen wir nicht ganz mit. Wir hatten in diesem Haus sowohl den Corona- als auch den Ukraine-Notkredit alle gemeinsam beschlossen, um auf die extremen Folgewirkungen, die durch diese beiden extremen Ereignisse auf uns zukamen, rechtzeitig und umfassend reagieren zu können. Die FDP war bei der Erhöhung des Notkreditrahmens nicht mehr mitgegangen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das ist auch okay, das darf man auch tun. Aber wir sehen ja, dass die Kriegszustände in der Ukraine leider unverändert anhalten. Entsprechend bleiben auch die Belastungen für uns in finanzieller Hinsicht mittelfristig hoch. Wichtig bleibt nach wie vor, dass die NotkreditGelder graduell nach konkretem Bedarf und stets nur nach gemeinsamem Beschluss aller beteiligten Fraktionen verausgabt werden. Die SPD möchte hingegen satte 100 Millionen Euro aus dem Ukraine-Notkredit verwenden, um damit – wohlgemerkt als einmalige Maßnahme – in diesem Jahr ein kostenloses Mittagessen in Kitas finanzieren zu können. Während wir die Maßnahme an sich unterstützen – das haben wir auch durch unser Abstimmungsverhalten deutlich gemacht –, so stören wir uns doch an diesem Finanzierungsvorschlag. Wir stellen selbst in unserer Haushaltstabelle für eben diese kostenlosen Mittagessen 75 Millionen Euro ein, allerdings gelingt es uns, diese riesige Summe durch Umschichtung im regulären Haushaltsentwurf gegenzufinanzieren. Wir benötigen keinen Cent aus dem Notkredit, und bei Bedarf könnten wir diese Summe sogar noch aufstocken. Ich habe ja erzählt: Um 55 Millionen Euro ist unser Vorschlag besser als der der Regierung. (Beifall SSW) Ein weiteres, stets hitzig diskutiertes Thema ist die Krankenhausfinanzierung – vollkommen zu Recht. Das IMPULS-Programm plant bis 2030. Wir stehen vor einem über Jahrzehnte angewachsenen Sanierungsstau in sämtlichen zentralen Bereichen der Infrastruktur. Viele Projekte und somit auch Gelder sind daher bereits fest verplant. Sowohl bei IMPULS als auch in besonderem Ausmaß bei unseren Krankenhäusern wird auf Sicht gefahren. Allerdings wissen wir ja nicht erst seit der Diskussion rund um den letzten vorläufigen Haushaltsabschluss, dass doch auch immer wieder plötzlich Gelder auftauchen können. Solche Überschüsse sollten dann auch genutzt werden, wo sie wirklich viel bewirken können und unbedingt gebraucht werden, sprich: Spätestens ab Herbst sollten wir uns darüber unterhalten, wo und wie wir Gelder für unsere Krankenhäuser einplanen und finanzieren können. Grundsätzlich bleibt nicht nur in diesen sogenannten Zeiten multipler Krisen eine vorausschauende finanzielle Planung wichtig, es versteht sich von selbst, dass dabei maßvoll mit Krediten, Kreditrahmen und den Landesschulden umgegangen werden muss. Als SSW stehen wir nach wie vor hinter der Schuldenbremse. Aber auch in deren Rahmen sind Kreditaufnahmen und die Bildung von Sondervermögen erlaubt, allerdings nur mit einer entsprechend guten Begründung, die der Prüfung an der Verfassung standhält. Dadurch sind wir in der Lage, in Notsituationen flexibel zu agieren und dennoch gleichzeitig stets die Verfassungsmäßigkeit und den finanzpolitischen Gesamtzusammenhang im Auge zu behalten. Nachhaltigkeit ist eben auch finanzielle Nachhaltigkeit, und daran werden wir als SSW auch festhalten. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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