Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig richtig, dass nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch unser Landeshauhalt einen mittlerweile jahrelangen Stresstest durchläuft. Salopp gesagt jagt eine Krise die nächste. Doch trotz verschiedener Notlagen und entsprechender Notkredite dürfen wir nicht vergessen, auch bei der Finanzplanung an kommende Generationen zu denken. Wir können nicht unendlich viele Schulden machen. Das ist nicht nur unseriös, sondern vor allen Dingen unsolidarisch und für den SSW völlig klar. Gleichzeitig ist es aber unsere Pflicht, für diejenigen zu sorgen, die beispielsweise überproportional unter der aktuellen Energiekrise und unter den enormen Preissteigerungen leiden. Wir müssen dafür sorgen, dass auch diejenigen, die keine große Lobby haben, wie etwa Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen, von Altersarmut bedrohte Menschen oder Menschen mit Behinderungen, ein würdevolles Leben haben. Das ist unsere Aufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW) Deshalb müssen wir in die soziale Infrastruktur investieren, und wir müssen auch noch mehr Geld für unsere Bildungseinrichtungen in die Hand nehmen, damit alle Kinder möglichst gute Startbedingungen und gleiche Chancen bekommen. Denn so ermöglichen wir ihnen ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben, nicht zuletzt auch von staatlichen Leistungen. Nach meiner Auffassung wird die Regierung diesem Anspruch nicht in dem Umfang gerecht, der notwendig wäre. Zumindest aus sozialpolitischer Sicht hat dieser Haushalt zwar Licht, aber eben auch ziemlich viel Schatten. (Christian Dirschauer) Ich begrüße ausdrücklich, dass es Nothilfen und Programme wie etwa für die Tafeln oder die enorm wichtige Aufgabe der Suizidprävention gibt. Aber mit Blick auf den gesamten Einzelplan kommen mir doch erhebliche Zweifel. (Beifall SSW und FDP) Zweifel kommen mir daran, ob dieser Einsatz ausreicht, um diese Gesellschaft zusammenzuhalten und diejenigen mitzunehmen, die immer stärker unter finanziellen Druck geraten oder sogar schon am Rand unserer Gesellschaft stehen. Nehmen wir das Beispiel junge Familien. Hier haben wir mit unserem Haushaltsantrag zum kostenlosen Essen in Kitas und Tageseinrichtungen eine echte Entlastung für genau diejenigen gefordert, die es besonders nötig haben, nämlich Familien mit kleinen Kindern. Nebenbei bemerkt haben wir das durch Mittelumschichtungen im Haushalt total sauber gegenfinanziert. (Beifall SSW) Gleichzeitig bleiben wir flexibel, denn die veranschlagten 75 Millionen Euro können aus unserer Sicht nicht nur gern erhöht, sondern auch für eine Senkung der Kitabeiträge verwendet werden. Auch damit wären wir glücklich. Denn auch so würden wir die Eltern spürbar entlasten. Doch leider hat sich Schwarz-Grün in dieser Sache keinen Millimeter bewegt, und junge Familien bleiben auf den hohen Kosten für Betreuung und Verpflegung sitzen. Das ist tragisch. Eine andere Gruppe, die nicht nur in besonderem Maße unter der aktuellen Preisentwicklung leidet, sondern auch im bundesweiten Vergleich benachteiligt ist, sind blinde und gehörlose Menschen. Wir haben uns daher nicht nur in Plenum und Ausschuss, sondern auch im Haushaltsverfahren dafür eingesetzt, dass taube, sehbehinderte und gehörlose Menschen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ich will diese Forderung auch gern einordnen: Mit der Anhebung des Landesblindengeldes auf insgesamt 17 Millionen Euro würde Schleswig-Holstein in etwa auf dem Durchschnittsniveau aller Bundesländer liegen. Das ist also alles andere als eine „verchromte Lösung“, sondern wäre schlicht und einfach eine Hilfestellung für Blinde und Sehbehinderte auf Durchschnittsniveau – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall SSW) Wir meinen, dass nicht nur ein moderat erhöhtes Blinden-, sondern auch ein Gehörlosengeld kein Luxus ist, den man mit der Begründung knapper Kassen vom Tisch wischen kann. Denn blinde, taubblinde und gehörlose Menschen müssen in vielen Bereichen behinderungsbedingte Mehrkosten tragen, die nicht durch Nachteilsausgleiche gedeckt sind. Das können erhöhte Strom-, Internet- oder Versicherungskosten sein oder auch Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher. Wer dieses Geld nicht hat, kann sich im Zweifel nicht im Verein, in einer Partei oder in einem Ehrenamt engagieren oder an kulturellen Angeboten teilnehmen oder sich weiterbilden. Aber genau diese Dinge müssen aus unserer Sicht für alle Menschen möglich sein, (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) auch für jene, die blind, sehbehindert oder taub und damit kommunikationsbeeinträchtigt sind. Wir haben es eben gehört: Mir ist bewusst, dass auch der Haushalt 2023 keine riesigen Spielräume bietet. Gleichzeitig ist völlig klar, dass nicht Geld allein in eine inklusive Gesellschaft führt, die wir uns doch eigentlich alle wünschen. Aber in manchen Fällen macht eine finanzielle Unterstützung eben doch einen Unterschied. Oder anders gesagt: In manchen Fällen ist Teilhabe leider immer noch von den finanziellen Ressourcen der Betroffenen abhängig. Das ist leider die bittere Realität. Deshalb bedauern wir sehr, dass sich die Regierenden nicht einmal auf eine noch so kleine Anhebung des Blindengelds verständigen konnten, die sogar im schwarz-grünen Koalitionsvertrag steht. (Beifall SSW und vereinzelt FDP) Dies und die Tatsache, dass die über 3.000 Gehörlosen im Land schlichtweg ignoriert werden, macht mich ehrlich gesagt traurig. Dass auch bei ähnlich sinnvollen, aber vom Volumen her deutlich kleineren Anträgen nichts passiert, verwundert mich auch sehr. Das muss ich ehrlich sagen. Denn eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass unser Antrag zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern zwar mit gewisser Skepsis, aber doch auch mit Wohlwollen aufgenommen wird. So erinnere ich die Debatte. Für ein Modell nach Hamburger Vorbild haben wir bekanntlich 100.000 Euro beantragt. Doch offensichtlich hält Schwarz-Grün den Ansatz, Personen, die sich in anderen Ländern für Menschenrechte starkmachen, zeitlich befristet bei uns im Land über ein Stipendiensystem zu unterstützen, dann doch für überflüs- (Christian Dirschauer) sig. Das ist nicht nur aus Sicht der Betroffenen mehr als bedauerlich. (Beifall SSW und Beate Raudies [SPD]) An der Stelle nenne ich auch unseren gemeinsamen Frauenhäuser-FAG-Antrag mit der SPD-Fraktion, (Beifall SSW, SPD und vereinzelt FDP) der auch abgelehnt wurde. Als SSW setzen wir uns schon lange für eine deutliche Erhöhung der Förderung ein. Seit 2022 greift hier eine Art Dynamisierung, 2,5 Prozent pro Jahr. Das finde ich grundsätzlich gut, das gibt den Frauenhäusern auch Sicherheit. Aber der Bedarf und die allgemeinen Kosten bleiben hoch. Hier müssen wir mehr verstetigen und vor allen Dingen ausbauen. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Dass wir auch heute, im Jahr 2023, über Maßnahmen gegen Armut und Obdachlosigkeit sprechen müssen, ist wirklich, wirklich bitter. Traurige Realität ist jedoch nun einmal, dass in Schleswig-Holstein aktuell rund 11.000 Menschen wohnungslos sind. Es ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten weiter steigen wird. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt – das wissen wir – ist enorm. Wenn wir es schaffen wollen, das EUZiel zu erreichen, bis 2030 die Obdachlosigkeit in allen Mitgliedstaaten, auch bei uns, zu überwinden, dann müssen auch wir hier vor Ort richtig loslegen. (Beifall SSW) Die doch recht vollmundigen Zusagen der regierungstragenden Fraktionen, mehr Mittel für Notunterkünfte bereitzustellen, können wir nur unterstützen. Wir hoffen, dass hier schnell die entsprechenden Taten folgen und entsprechend Plätze entstehen. Dass beim Thema Wohnungslosigkeit zunehmend auf den skandinavischen Ansatz des Housing-First gesetzt wird, ist gut und richtig. Dieses Modell muss in Zukunft der Standard werden. Doch trotz dieser guten Ansätze sehen wir neben den Notunterkünften auch bei den Erstaufnahmen noch Verbesserungsbedarf. Hier fehlt es schlichtweg an Fördermitteln. Eine Containernutzung wie hier in der Landeshauptstadt darf wirklich kein Zukunftsmodell sein. Zudem wissen wir, dass viele Städte und Kommunen wie beispielsweise Husum oder Lübeck renovieren oder bauen wollen. Doch hier fehlen leider finanzielle Ressourcen, die vom Land kommen sollten. Ganz grundsätzlich müssen wir in Zukunft stärker dafür sorgen, dass sich auch sozial benachteiligte Menschen Wohnraum leisten können. Das muss unser Anspruch sein. Dieser Anspruch muss sich auch im Haushalt widerspiegeln. Diesem Einzelplan können wir so nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])
