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Lars Harms

SSW 24.02.2023 Sitzungen 20/21

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundsteuerreform bleibt in aller Munde. Anfang Februar 2023 verkündete Finanzministerin Heinold, dass in Schleswig-Holstein bis Fristende 31. Januar 2023 insgesamt 986.703 Erklärungen eingegangen sind, was einer Abgabequote von 78,1 Prozent entspricht; das ist sogar ein bisschen mehr als im Schnitt der Länder. Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger hat sich also inzwischen pflichtbewusst durch den Formulardschungel gekämpft und die Erklärung dann eben abgegeben. Gleichzeitig hat ein Großteil entweder direkt vorsorglich oder unmittelbar im Anschluss schon einmal Widerspruch gegen den jeweils eigenen Bescheid eingelegt. Während dies natürlich das gute Recht eines jeden Einzelnen ist, führt dieses Vorgehen andererseits jedoch zu einer extremen Verstopfung in den Finanzämtern, und diese ächzen ja eh schon unter der regulären Arbeitsbelastung plus dem Management der Grundsteuerreform, die ja noch oben draufkommt. Insgesamt ist dies also eine ungünstige Gemengelage an Umständen. Ich glaube, da sind wir uns einig. Die FDP glaubt nun, mit ihrem vorliegenden Antrag die goldene Lösung für dieses Dilemma gefunden zu haben. Wir müssen uns hier aber mal genau anschauen, meine Damen und Herren, worum es geht, welche Änderungen vollzogen werden sollen und ob dann noch eine Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger gegeben wäre. Die Reform ist ja mitten im Gange, und kurzfristige Änderungen in laufenden Vorgängen sind immer so eine Sache. Zudem wird im Antrag ein entscheidendes Stichwort genannt: Verfassungsmäßigkeit. Wenn wir diesen Weg über das entsprechende Gericht gehen, dann stellen wir ja nicht nur pauschal jeden einzelnen Grundsteuerbescheid unter den Vorbehalt der Vorläufigkeit, sondern wir stellen das Grundsteuermodell an sich infrage. Wir wissen ja, dass die Kolleginnen und Kollegen von der FDP dies tun. Aber in diesem Fall sprechen wir noch von einer ganz anderen Ebene, auf der eine Umsetzung dieses Antrages stattfinden würde. Dann würden wir die rechtliche Grundlage und das Modell an sich diskutieren, dieses Fass also erneut öffnen, das im Grunde ja nie ganz geschlossen war. Sprich: In diesem Fall würden wir eine Änderung des Gesamtgesetzes diskutieren, wodurch automatisch sämtliche bisherigen Bescheide hinfällig würden. Dies kann man fordern und sich auch vornehmen. Aber dann müssten wir uns auch erneut die Zeitschiene anschauen und uns fragen, ob dies noch machbar ist oder ob dies in der konkreten Frage weiterhilft, wie wir mit der aktuellen Flut von Einsprüchen umgehen wollen, um die Finanzämter nun zügig ganz konkret zu entlasten. Grundsätzlich finde ich das Stichwort „Vorläufigkeit“ bei diesem Thema ja gar nicht verkehrt. In der letzten Debatte hatten wir vom SSW ja selbst die Frage aufgeworfen, warum die Bescheide grundsätzlich nicht einmal erst vorläufig erlassen werden konnten. Allerdings hätte man das dann eben auch von Anfang an so antizipieren und handhaben müssen. Wenn alle darauf eingestellt gewesen wären, dass alle Bescheide aufgrund der neuen und noch nicht erprobten Reform erst einmal vorläufig wären, hätte man sich am Ende der Bearbeitung von allen Erklärungen das Ganze final anschauen können, ob die Modelle denn tatsächlich die Kriterien einhalten, die notwendig sind, meine Damen und Herren. Aber bis dahin hätten die Finanzämter immerhin alle Erklärungen abarbeiten können, ohne dass man in irgendeiner Art und Weise Widersprüche bearbeitet. Aber so ist das mit dem „hätte“. Dieser Zeitraum ist nun vorbei. Stattdessen sind wir nun an einem Zeitpunkt, an dem einige Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärungen schon längst abgegeben haben und die Frist zur Einreichung eines Widerspruchs – gerade einmal ein Monat – bei vielen schon verstrichen ist. Andere hätten aktuell noch die Chance, Widerspruch einzulegen, und die letzten, sprich die restlichen rund 20 Prozent, haben noch nicht einmal ihre (Lars Harms) Erklärungen abgegeben. Diese ungleichen Voraussetzungen müssen wir bei Änderungsvorschlägen zu laufenden Verfahren stets berücksichtigen, damit hier niemand benachteiligt wird. Alle neuen, auf Vorläufigkeit gestellten Anträge würden ja erst einmal die benachteiligen, deren Bescheide schon festgestellt worden sind. Das sind diejenigen, die ihre Erklärungen rechtzeitig abgegeben haben. Wir hätten also einmal die Leute, die rechtzeitig angegeben haben, bei denen es schon festgestellt ist. Da ist nichts mehr zu ändern. Dann haben wir die, die gerade noch in der Einmonatsphase sind. Da könnte man noch etwas ändern. Und dann kommen noch die Säumigen, die sich ohnehin noch nicht gekümmert haben, die es auch noch machen können. Das ist Ungleichbehandlung par excellence und eigentlich etwas, was wahrscheinlich auch nicht mit dem FDP-Parteiprogramm vereinbar ist. Zumindest ist es mit den Vorstellungen des SSW nicht vereinbar, dass wir die Bürgerinnen und Bürger hier ungleich behandeln. Deswegen glaube ich: Gerade, was die Verfassungsfrage angeht, aber auch, was die Gerechtigkeitsfrage gegenüber den einzelnen Steuerbürgern angeht, passt das leider nicht. Wir könnten den Antrag heute schon ablehnen, wären aber als gute Demokraten selbstverständlich auch bereit, ihn in den Ausschuss zu überweisen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Unruhe)

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