Lars Harms
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was den Menschenrechten zugrunde liegt, ist die Annahme, dass alle Menschen die gleiche Menschenwürde zu besitzen, dass sie gleichberechtigt sind. Mit Menschenrechten sind daher jene Rechte gemeint, die unabhängig von allen Zuschreibungen, allen Lebensumständen und jedem Umfeld jedem Menschen zustehen, ganz egal wann, ganz egal wo. Sie sollen für alle Menschen gelten, weil sie Menschen sind. Historisch hat es verschiedene Auffassungen von Menschenrechten gegeben. Die völkerrechtlichen Grundlagen dieses Antrags jedoch sind die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen. Trotz ihrem universalen und globalen Anspruch werden Menschenrechte jeden Tag aufs Neue auf der Welt verletzt: das Recht auf Leben, das Verbot von Folter, die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder die Gleichheit vor dem Gesetz. Es gibt jene, die sich dem entgegenstellen, jene, die unter Gefahr für ihr eigenes Leben für die Rechte anderer kämpfen, jene, die Sanktionen ausgesetzt sind, weil sie diese Grundrechte verteidigen, die doch für alle qua Geburt gelten sollten. Menschenrechtsorganisationen sind sich einig, dass es zu wenig Schutz für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger gibt. Genau ihnen gilt unser Antrag, den mutigen Menschen, die sich in Staaten, die ihre Rechte nicht garantieren, für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Wir vom SSW wollen ihnen Schutz bieten. Daher fordern wir in Schleswig-Holstein ein Schutzprogramm für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger. Menschen, die aufgrund ihres Engagements in ihren Heimatländern kriminalisiert und gegebenenfalls politisch verfolgt werden und ihre Heimatländer daher vorübergehend verlassen müssen, sollen bei uns ein zeitlich begrenztes Stipendium erhalten können. Es geht dabei nicht um Fragen von Flucht und Asyl, sondern um die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen etwas zur Ruhe zu kommen und so den Freiraum zu haben, sich für die eigene politische Arbeit zu sammeln und neue Kraft zu schöpfen. Sie können diese Zeit außerdem nutzen, um Kontakte zu knüpfen und Netzwerke auszubauen oder auch Fortbildungen zu erhalten und sich nach eigenen Bedarfen schulen zu lassen. Nur ein paar Beispiele: Von vergleichbaren Schutzprogrammen haben Menschen profitiert, die gegen den Schmuggel von Waffen und Drogen agieren; Journalistinnen und Journalisten haben davon profitiert; das gilt ebenso für Kulturschaffende aus Film und Theater oder Menschen, die sich religiösem Fundamentalismus in den Weg stellen. Ich sage es gleich zu Beginn der Debatte: In der Ausgestaltung dieses Schutzprogramms oder Stipendiums sind wir völlig offen. Eine Ausschussberatung zu diesem Thema wäre absolut sinnvoll. In anderen Bundesländern gibt es bereits vergleichbare Programme, an denen wir uns orientieren könnten. Möglicherweise bietet sich ein Stiftungsstipendium in Anlehnung an die Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte an. Hier gab es damals ein großzügiges Startkapital in Form einer privaten Spende. Oder man orientiert sich an dem Schutzprogramm der Elisabeth-Selbert-Initiative, die finanziell vom Auswärtigen Amt unterstützt wird. Die Menschenrechtsbeauftragte des Bundes, Luise Amtsberg, kommt ja aus Schleswig-Holstein – sie war einmal unsere Kollegin – und wäre sicherlich auch eine gute Ansprechpartnerin in dieser Sache. (Beifall SSW) Denn, meine Damen und Herren, es gäbe viele Fragen zu klären: Was genau kann so eine Form von Schutzprogramm bieten und was vielleicht auch nicht? Wer soll davon profitieren können? Wer bestimmt über die Auswahl der Personen? Auf welche Art und Weise kann und möchte das Land selbst eingebunden sein? Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es über Landesmittel hinaus? Vor allem aber: Welche Strukturen haben wir eigentlich bereits jetzt in Schleswig-Holstein, auf denen wir aufbauen können? Genau diese Fragen wollen wir gern mit allen klären. (Lars Harms) Eine einzige Vorgabe macht unser Antrag allerdings in dieser Hinsicht: In einem ersten Schritt soll Kontakt mit Amnesty International aufgenommen werden, was beispielsweise im Rahmen einer Anhörung möglich wäre. Denn hier liegt wirklich die Expertise und auch schon eine ziemlich ausgetüftelte Idee davon vor, auf welche Art und Weise ein Stipendium oder Schutzprogramm bei uns eingerichtet werden könnte. Amnesty International hat uns auf die Existenz von Schutzprogrammen hingewiesen und den Ball ins Rollen gebracht. An dieser Stelle möchte ich mich deshalb bei Amnesty International einmal von hier aus bedanken, nicht nur dafür, dass sie uns hierbei geholfen haben, sondern vor allem auch für ihre Arbeit, die sie leisten. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, wir vom SSW sind von dieser Idee wirklich überzeugt. Ich hoffe sehr, dass wir es – am liebsten fraktionsübergreifend – schaffen, ein Menschenrechtsstipendium in SchleswigHolstein einzurichten. Dabei ist es egal, ob eine Person, zehn Personen oder 100 Personen davon profitieren werden. Jede einzelne Person, die wir bei uns zeitweise aufnehmen können, hätte es, glaube ich, verdient. Das wäre sicherlich ein tolles Projekt, was für ein superstarkes Signal, wenn wir gemeinsam in Schleswig-Holstein und aus Schleswig-Holstein heraus Menschenrechte so direkt schützen würden, meine Damen und Herren. Ich glaube, auch vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wäre dies gerade am heutigen Tag ein wirklich wichtiges Signal, über ein solches Programm nicht nur ernsthaft zu diskutieren, sondern es auch anzudenken. Gerade die Angriffsmacht Russland missachtet Menschenrechte, wo sie es nur kann. Auch da ist es, finde ich, ein Zeichen, wenn wir ein solches Programm auf die Beine stellen. – Vielen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
