Dr. Bernd Buchholz
Herr Abgeordneter Kalinka, vielleicht mag Ihnen trotz langjähriger parlamentarischer Zugehörigkeit die Verwaltungspraxis nicht so eingängig sein, aber ein Förderprojekt darf man nicht beginnen, bevor man nicht einen Förderbescheid in der Hand hat. Man kann ausnahmsweise einen sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen, aber ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen. Ist Ihnen das bekannt? Oder ist Ihnen das nicht bekannt? Wenn man also ein Förderprojekt bereits begonnen hat und erst im Laufe der Zeit ankommt und sagt, dafür hätte ich auch gern Geld, dann ist das schlicht zu spät. Ist Ihnen das bekannt? – Herr Kollege Buchholz, ich habe bisher gedacht, dass Sie für Flexibilität stehen würden. (Lachen Lars Harms [SSW]) Wir haben 2018 mit diesem Projekt begonnen. Wir haben geschaut, was daraus überhaupt werden kann. Nachdem es so ein großer Erfolg geworden ist, meine ich, dies wäre sehr wohl eine unterstützenswerte Aktion gewesen – auch für andere Kreise und für uns. Ich finde, das sind keine hinreichenden Gründe, uns diese Unterstützung zu versagen.
