Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Koch, ist Ihnen die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs bekannt, der, was die Umsatzsteuerpflichtigkeit solcher Themen angeht, sagt: Wenn es darum geht, dass der Staat etwas in einen Markt gibt, das eine erkennbar nicht marktwirtschaftliche Konstellation hat, kann er auf die Umsatzsteuer verzichten. Aber da, wo er sich wie ein Auftraggeber geriert, wo die Konkurrenzverhältnisse da sind – – Es ist nicht meine Differenzierung, die sich auch im IB.SH-Gesetz ausdrückt, sondern es manifestiert sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofs. – Sind Sie bereit, das anzuerkennen? – Was würden Sie umgekehrt sagen, Herr Kollege Dr. Buchholz, wenn Dataport als bisher selbstständige Anstalt öffentlichen Rechtes zukünftig eine Abteilung des Digitalisierungsministeriums würde? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Das ist nicht die Antwort auf die Frage!) Dann würden wir logischerweise keine Umsatzsteuer zahlen, (Beate Raudies [SPD]: Was? Nee, nee, das ist auch ein bisschen – –!) Und aus dem Ministerium heraus würden genau wie bisher auch Aufträge an private Dritte vergeben, genauso wie Dataport das jetzt auch macht. Wollen wir wirklich, dass wir zukünftig für die Aufträge, die wir Dataport geben, bei denen wir wissen, dass Dataport anschließend private Dritte damit weiterbeauftragt, in Kauf nehmen, 19 Prozent Umsatzsteuer zu bezahlen? – Ich wäre mir da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher, dass das der kluge Weg ist. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie vielleicht schon. (Tobias Koch) Also, ich wollte deutlich machen: So unterschiedlich sind die Fälle gar nicht. In der letzten Wahlperiode hat der Kollege Buchholz das I-Bankgesetz genauso mitgetragen wie wir anderen auch, mit dem gleichen Hintergrund. Bei Dataport haben wir jetzt die Frist bis 2025. Wir werden in der Tat schauen müssen, wie es anschließend weitergeht. Ich halte es für keine kluge Lösung, anschließend 20 Prozent mehr für Aufträge zu bezahlen, die wir an Dataport vergeben. Insofern ist das am heutigen Tage garantiert noch nicht das Ende der Debatte. Aber der Popanz, den Sie hier aufbauen, mit dem Zurückziehen des Gesetzes als großen Erfolg der Opposition – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Was denn sonst, Herr Kollege!) damit hat es garantiert überhaupt nichts zu tun. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Nein! – Weitere Zurufe: Nein!) Das ist beim Bericht des Ministers auch sehr deutlich geworden. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)
