Uta Wentzel
Ich würde heute gern fortfahren. – Danke. (Zurufe) – Ja, heute ist nicht so der Tag für Nachfragen bei mir. Ende des letzten Jahres hat Bundesfinanzminister Lindner angekündigt, die Übergangsfrist für die Anwendung des § 2 b Umsatzsteuergesetz zu verlängern, die nämlich am 31. Dezember 2022 ausgelaufen wäre. Dieses Vorhaben wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 vom Bund schließlich umgesetzt, im Dezember vom Bundestag verabschiedet und am 20. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet – elf Tage vor dem Auslaufen der alten Regelung. Das Jahressteuergesetz des FDP-Bundesfinanzministers enthält im Kern eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Dienstleistungen. (Beate Raudies [SPD]: Was für eine armselige Erklärung! – Martin Habersaat [SPD]: Und deshalb haben Sie das Gesetz zurückgezogen?) Dazu zählen genau diese Dienstleistungen, die einen zentralen Punkt der Novellierung unseres EGovernment-Gesetzes ausgemacht hätten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Komischerweise hat der Minister dazu gar nichts gesagt!) Da der Bund hier nun kurz vor knapp reagiert und den Bitten der Experten und Länder nachgekommen ist, wurde dieser Teil unserer Gesetzesänderung obsolet. Die Dringlichkeit der Änderung war dadurch nicht mehr gegeben. Uns jetzt jedoch vorzuwerfen, dass Schleswig-Holstein im Herbst seine Hausaufgaben gemacht hat, finde ich interessant. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wenn Sie das selber glauben!) Die parlamentarische Anhörung zu der Gesetzesnovellierung hat eine große Spanne an zusätzlichen, vielfältigen und auch kritischen Gesichtspunkten aufgezeigt, (Zurufe: Hört, hört!) die nun von uns und der Landesregierung bewertet und überprüft werden und natürlich – klar – auch in unser Handeln mit einfließen. Zum Beispiel ergaben die Ausführungen von Dataport, dass im Geschäftsjahr 2022 im Umfang von 68 Prozent der Gesamterlöse externe Dienstleister und Lieferanten am freien Markt beauftragt worden sind. Diese Möglichkeit bestand und besteht auch weiterhin. Das zeigt ganz eindeutig, dass sich jedes Unternehmen an öffentlichen Aufträgen in diesem Bereich beteiligen kann. Eine vermeintliche Besserstellung von Dataport, eine Marktverzerrung oder Monopolstellung sind in der Realität gar nicht vorhanden. Weitere Punkte der Gesetzesnovellierung wurden durch ein breit gefächertes Maßnahmenpaket der Landesregierung bereits jetzt angestoßen und realisiert. Zu erwähnen ist beispielsweise die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die Arbeit an der Landesdatenstrategie, den Aufbau und Betrieb des Open-Data-Portals und auch die Fortschreibung der KI-Strategie. Auch haben wir hier gemeinsam den Digitalcheck beschlossen, den Sie eben anregten – alles schon angegangen. Diese Maßnahmen führen ebenfalls dazu, dass die Gesetzesnovellierung derzeit nicht mehr wirklich dringlich ist. (Beate Raudies [SPD]: Derzeit!) Deshalb möchte ich an dieser Stelle deutlich sagen, dass ich es wirklich für verantwortungsbewusst und wichtig halte, dass wir als Politiker unser Handeln immer wieder überprüfen und nachsteuern, wenn die aktuellen Entwicklungen – wie zum Beispiel kurzfristige Entscheidungen in Berlin – und Erkenntnisse dafür sprechen. Deshalb danke ich unserem Minister für seinen Bericht, und ich danke ihm auch für sein nachhaltiges und umsichtiges Engagement im Bereich der Digitalisierung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lieber Kollege Dr. Buchholz: Sie haben diesen Antrag eingereicht, vielen Dank dafür. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Oh, gerne!) Am Mittwoch haben Sie sich sehr euphorisch und engagiert dazu geäußert, als wir an dieser Stelle über den digitalen Dienstausweis für unsere Polizis- (Uta Wentzel) tinnen und Polizisten debattiert haben, den diese lange gefordert haben. (Martin Habersaat [SPD]: Wasserfest!) Sie hielten den Bericht und die Debatte darüber für unnötig. Wir haben anderes Feedback und andere Rückmeldungen aus Polizeikreisen bekommen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das stimmt! Sie setzen in der Tat ganz andere Prioritäten, Frau Kollegin, und die sollten Sie überdenken!) Vielleicht wäre bei Ihnen auch die eine oder andere selbstkritische Frage angebracht, ob einige der eigenen Anträge wirklich nötig sind. (Beate Raudies [SPD]: Ja, ja!) Das würde Ihnen vielleicht auch einmal gut zu Gesicht stehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, der heutige Bericht hätte auch gut in den Ausschuss gepasst. Ich freue mich aber sehr, dass wir hier überhaupt die Möglichkeit haben, eine Digitalisierungsdebatte zu führen, denn die Stärkung der digitalen Souveränität Schleswig-Holsteins ist unser erklärtes Ziel, an dem wir mit Hochdruck arbeiten. Mit Blick auf die aktuellen weltweiten Entwicklungen benötigen wir mehr denn je eine schlagkräftige, gut für die Zukunft aufgestellte Infrastruktur und Verwaltung, die es zu gestalten gilt. Ja, dazu gehört auch die sichere Beschaffung, dazu gehört die sichere Verwaltung unserer Daten, der Aufbau einer Cyberhundertschaft und auch digitale Dienstausweise. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Martin Habersaat [SPD])
