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Dr. Bernd Buchholz

FDP 24.02.2023 Sitzungen 20/21

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht verwundern, dass ich mich auf diesen Tagesordnungspunkt besonders gefreut habe. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Kann ich überhaupt nicht verstehen!) Denn dieser Tagesordnungspunkt steht ja unter der großen Überschrift: „Opposition wirkt!“ (Beifall FDP und SSW) Es kommt in diesem Hohen Haus ja nicht so oft vor, dass eine Landesregierung einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf nach Kritik der Opposition und reichhaltigen Stellungnahmen aus der freien Wirtschaft mal eben zurückziehen muss. Das ist der Gegenstand dieses Antrags. Diese Landesregierung musste ihren Gesetzentwurf zurückziehen. Denn digitale Souveränität zu erzeugen – wie es der Herr Minister gerade eben hier ausgeführt hat –, war ja gar nicht das Ziel dieses Gesetzentwurfes, sondern schlicht und ergreifend etwas anderes. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Wirtschaftsrates der CDU e. V.: „Der … Entwurf entpuppt sich leider als reines Schutzgesetz, das dem Land mit einem Federstrich die neue Umsatzsteuerpflicht ersparen soll und dazu als Kollateralschaden den gesamten Markt für behördliche IT-Bedarfe, soweit dies überhaupt möglich ist, schließt.“ Andere drücken es noch schärfer aus: Wenn Gesetze nur dazu da sind, „um Steuern zu sparen, ist eine neue Qualität von Staatsversagen und ein fatales Signal an alle Steuerzahler“ erreicht; so drückt es der DATABUND aus. Professor Bernhardt sagt: Dies ist durch ein Gesetz ein faktischer „Grundrechtseingriff in die Berufsfreiheit am Markt agierender Softwarehersteller bzw. IT-Dienstleister“. – Das kann man, ehrlich gesagt, nicht deftiger sagen. Auch der UVNord lässt es sich nicht nehmen, zu sagen: „Dieser Gesetzentwurf hebelt“ das „Prinzip der sozialen Marktwirtschaft vollständig aus“. Vor dem Hintergrund, Herr Minister, sage ich noch einmal: Ich bedanke mich dafür, dass Sie den Gesetzentwurf zurückgezogen haben! (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Ich finde, das ist auch ein Zeichen – das sage ich ganz offen – einer gewissen Souveränität. Es ist gut für das Land. Es ist gut für die Beteiligten. Es ist vor allem gut für die private Digitalwirtschaft in diesem Land Schleswig-Holstein; denn die hat jetzt wieder die Chance, am Markt etwas teilzuhaben. Meine Damen und Herren, das Erste, was wir festhalten sollten, ist: Das, was Sie mit diesem Gesetzentwurf erreichen wollten, ist nichts anderes als Steuervermeidung. Das ist etwas, was Ihre Finanzministerin ansonsten von diesem Pult aus reichhaltig kritisiert. Und Steuervermeidung als Gesetzesziel des Gesetzgebers – das ist in der Tat etwas, das eine neue Dimension ausmacht. Wie erklärt man den Steuerzahlerinnen oder Steuerzahlern, dass bei ihnen Steuervermeidungstatbestände sofort zu Reaktionen des Staates führen, nämlich diese Steuerschlupflöcher zu schließen, während die Regierung mit einem Gesetzentwurf das Steuerschlupfloch quasi selbst in Anspruch nehmen will? (Beifall FDP) Das, meine Damen und Herren, trägt nicht unbedingt zur Stärkung der Steuerehrlichkeit bei allen Teilnehmern bei. Das Zweite, was ich durchaus unterstütze, ist: Wenn Sie, Herr Minister, hier über digitale Souveränität sprechen, dann ist das durchaus richtig. Übrigens muss auch jedes Privatunternehmen draußen dafür sorgen, dass es nicht von einzelnen Dienstleisterinnen und Dienstleistern abhängig wird. Monopolistische Stellungen zu vermeiden, die Abhängigkeiten bewirken, ist immer richtig – auch für das Land Schleswig-Holstein, auch wenn es um IT- (Dr. Bernd Buchholz) Dienstleistungen geht. Nur genau das hätten Sie ja mit diesem Gesetz provoziert. Sie hätten eine Monopolstellung von Dataport erzeugt, die nichts anderes ist als eine einseitige Abhängigkeit von dieser einzigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Das, was Sie wollen, ist an sich gar nicht so blöd, nämlich dass man schlicht und ergreifend die Bedingungen schafft und klarstellt, was man eigentlich will. Sie haben es zu Recht zitiert. Denn bitkom sagt Ihnen zum Beispiel ganz deutlich: „Um die Verwaltungsdigitalisierung nachhaltig zu beschleunigen, sollten außerdem vom Land … stärker die Schaffung von gemeinsamen Standards oder die Umsetzung des Digitalchecks … in den Blick genommen werden.“ Das heißt, die Pflichtenhefte sind entscheidend, nicht die Beauftragung eines einzelnen Dienstleisters. Die Aufgabe der Landesregierung ist es nicht, durch eine öffentlich-rechtliche Anstalt die Dienstleistungen selbst zu erbringen, sondern so auszuschreiben, dass die Privatwirtschaft dazu einen richtigen Beitrag leisten kann, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) In diesem Sinne bin ich ganz auf Ihrer Seite. Das, was Sie jetzt tun, wenn Sie Dataport so einsetzen, ist völlig in Ordnung, nämlich es in die Lage zu versetzen und dafür zu sorgen, dass eine Unabhängigkeit von unterschiedlichsten Anbietern geschaffen wird – mit Open-Source-Anbietern, aber durchaus auch durch Enterprise-Abkommen mit amerikanischen Anbietern, um immer die beste und passendste digitale Lösung im Land zu haben. Das können Sie in der Tat ohne ein E-Government-Gesetz erreichen; das müssen Sie jetzt ja auch ohne ein E-Government-Gesetz erreichen. Ich bleibe dabei: Ich bin ganz dankbar, dass Sie es zurückgezogen haben. Aber Sie hatten in Wahrheit auch gar keine andere Chance, als dieses Gesetz zurückzuziehen. Denn Sie haben damit gezeigt, dass Ihr wirtschaftspolitisches Koordinatensystem immer eines gewissen Korrektivs bedarf. (Heiterkeit FDP und Serpil Midyatli [SPD]) In der letzten Legislaturperiode sind Ihre Versuche, Herr Minister, dieses Gesetz zu schaffen, am damaligen liberalen Wirtschaftsminister gescheitert. (Beifall FDP und SSW – Lachen CDU) Jetzt, meine Damen und Herren, scheitern Sie an der Opposition. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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