Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat sich eigentlich wieder einmal gezeigt, dass Ausschussarbeit für unsere parlamentarische Arbeit unverzichtbar ist, denn das Fachgespräch zum Kontrollsystem in den Schlachthöfen hat uns Einblicke über den Aufgabenbereich und die Strukturen des Veterinärwesens in unseren Kreisen gegeben. Aber viel wichtiger war dabei noch, dass wir uns ein Bild davon machen konnten, was im Schlachthof in Flintbek seinerzeit passiert ist und wo mögliche Fehler im System liegen. Die zuständige Kreisveterinärin, die nach dem Bekanntwerden der Vorfälle in Flintbek erheblich in die Kritik geraten war, konnte unserer Auffassung nach im Ausschuss tatsächlich Licht in die Sache bringen. Demnach wurde der Schlachthof regelmäßig besucht und begutachtet. Das Wissen und das handwerkliche Können waren dort vorhanden. Bei den Kontrollen vor Ort habe es keine Beanstandungen oder gar Hinweise auf Tierquälerei gegeben. Diese Verstöße fanden außerhalb jeder offiziellen Überwachung und Kontrolle statt. Welche Kontrollmöglichkeiten haben die zuständigen Veterinärbehörden demnach, um derart tierschutzrelevante Verstöße zu unterbinden? – Jede Schlachtung durch amtliches Personal dauerhaft zu überwachen, wäre eine Utopie. Einerseits fehlt es an qualifiziertem Personal, und andererseits könnten die handwerklichen Betriebe die anfallenden Gebühren kaum noch bezahlen, sodass die Schlachtungen dort kaum noch kostendeckend wären. Das also fällt weg. In Abstimmung mit dem Fleischerverband hat der zuständige Kreis die Initiative ergriffen und ein Projekt auf die Beine gestellt, wonach sich mit den Schlachtbetrieben darauf verständigt wurde, mittels Videotechnik sämtliche Schlachtvorgänge aufzuzeichnen. Wichtig sei dabei, dass die Kameras so installiert werden, dass sie ausschließlich die vulnerablen Bereiche überwachen. Dem Fleischerverband liegt daran, an dem Projekt mitzuarbeiten und es umzusetzen, denn durch derartige Vorfälle, wie sie in Flintbek aufgezeichnet wurden, gerät die gesamte Innung in Misskredit, und das hat sie nicht (Lars Harms) verdient. Genau dem soll mit dem Projekt entgegengewirkt werden. Die Videoüberwachung in den Großbetrieben ist bereits gängige Praxis und findet auch in anderen Bundesländern statt. Zudem gibt es zwei Bundesländer, in denen auf freiwilliger Basis entsprechende Überwachungen durchgeführt werden. Es ist also nichts Neues, sondern darauf kann man aufbauen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Gleichwohl kam vom Innungsverband der Hinweis, dass es auch dort einen Fachkräftemangel gebe und es nicht absehbar sei, wie die Angestellten auf das Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz reagieren würden. Die Frage ist also: Wie kommen wir hier weiter? – Auf der einen Seite den Aspekten des Tierschutzes gerecht zu werden, und auf der anderen Seite der sensible Aspekt des Datenschutzes und natürlich auch der Arbeitnehmerbelange. Wir sollten das Pilotprojekt nutzen und es als Möglichkeit sehen, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln und eine bessere Kontrolle zu gewährleisten. Dabei muss klar sein, dass dies nur in genauer Abstimmung mit dem Datenschutz geschehen darf. Ich denke, darüber herrscht breite Einigkeit. Aus den Ausführungen des ULD wurde deutlich, dass das Land als Gesetzgeber hier kaum Kompetenzen hat. Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich und im Kompetenztitel – so heißt das – Recht der Wirtschaft ist meist alles bundesrechtlich geregelt. Hier sehe ich den Auftrag an die Politik, bundesgesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Zudem brauchen wir vom Land eine Richtlinie – nennen wir es einmal eine Leitlinie –, um das Pilotprojekt datenschutzrechtlich nach der datenschutzrechtlichen Grundlage, die wir bisher haben, abzusichern. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Für die Beschaffung der erforderlichen Technik hat der Kreis bereits zugesagt, einen finanziellen Zuschuss zu leisten. Das ist natürlich begrüßenswert, aber sollte aus dem Pilotprojekt eine dauerhafte und landes- oder gar bundesweite Maßnahme werden, dann müsste die finanzielle Unterstützung entsprechend geregelt werden. Denn klar ist: Die kleinen Betriebe können solche Kontrollsysteme nicht eben so mitfinanzieren. Der SSW hat sich auch aus tierschutzpolitischen Aspekten immer dafür eingesetzt, die Lebendtiertransporte so kurz wie möglich zu halten. Deshalb ist es notwendig, kleine Schlachthöfe zu haben, denn sonst werden die Wege weiter. Das heißt, wir selber haben auch ein großes Interesse daran, dass diese Betriebe erhalten werden können, dass sie hier in der Region arbeiten können. Das sind die Schlachtbetriebe, die wir uns wünschen, die nachhaltig arbeiten. (Beifall SSW, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist es wichtig, gerade diese Maßnahmen, die wir da ergreifen, mitzufinanzieren. Das wird unsere Aufgabe in Zukunft sein. Wenn wir die handwerklichen Schlachthöfe erhalten können, wäre das etwas ganz Tolles. Wenn wir es hinbekommen, dass Tierschutzverstöße minimiert werden und der Ruf der Schlachthöfe wiederhergestellt wird, dann ist richtig was erreicht. Deshalb werden wir natürlich dem Vorschlag von CDU und Grünen zustimmen, aber wir sehen auch die Vorschläge der FDP positiv, werden also allem zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Annabell Krämer [FDP])
