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Werner Kalinka

CDU 23.02.2023 Sitzungen 20/20

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Normalerweise hätte unsere Kollegin Katja RathjeHoffmann zu dem Thema gesprochen. Ich möchte ihr von dieser Stelle aus die herzlichsten Genesungswünsche übermitteln. (Beifall) Die Kitareform 2022 hat eine positive Entwicklung ausgelöst: Wir haben erstmals einen gesetzlichen Anspruch, wir haben Grenzen für Elternbeiträge, wir haben eine qualitative Steigerung, und wir haben eine hohe Transparenz – Stichwort: Kita-Datenbank. Wir tun viel für unsere 125.000 Kitakinder. Das Land hat in den vergangenen fünf Jahren etwa 1 Milliarde Euro in diesen Bereich gegeben. Das bedeutet nicht, dass alles so bleibt, wie es derzeit ist, aber der Rahmen ist da, und dieser Rahmen stimmt. Wir werden im Mai 2023 gesetzliche Änderungen dazu zu beraten haben, die von der Regierung vorgeschlagen werden; 2024 wird die Evaluation, die (Werner Kalinka) schon begonnen hat, im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen. Ein wichtiger Punkt, wo wir jetzt schon handeln, ist der Personalergänzungsfonds, die Helfenden Hände. Wir haben zu wenig Fachkräfte, und wir wissen, dass wir einiges tun müssen, damit wir diesen Mangel zumindest zum Teil ausgleichen können. In Schleswig-Holstein haben wir immer besonders die sozial Schwächeren im Blick, deswegen haben wir beim Thema Kita die Sozialstaffel ab 1. Januar 2023 nochmals verbessert und gesteigert. Von der Ermäßigung der Elternbeiträge profitieren etwa 16.000 bis 17.000 Familien, und die Hälfte davon sind vollständig befreit. Die Fachkräftesteigerung, die wir für nötig ansehen, wollen wir stärker mit auf den Weg bringen und beflügeln durch PiA-Ausbildungen und andere Dinge. Dort werden wir, wie wir übrigens schon im Sozialausschuss gehört haben, sehr erheblich und deutlich mehr an Mitteln bereitstellen, um hier zu verbesserten Ergebnissen zu kommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die hohen Kostensteigerungen für Energie und Inflation werden nicht auf die Eltern umgelegt und resultieren nicht in einer Beitragserhöhung. Auch das ist, so glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt, der einmal erwähnt werden darf. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei der Verpflegung, beim Essen, sind die Einrichtungsträger nach § 31 Absatz 2 des Kitagesetzes gehalten, die Beiträge angemessen zu gestalten. Sie sind gehalten, auch den Elternvertretungen eine transparente Darlegung zu machen, wenn sie dieses wünschen. Ich finde, der Hauptpunkt ist doch eigentlich der, dass nach Möglichkeit ein gesundes, ein nachhaltiges und ein möglichst frisches Essen angeboten wird. Das ist das Wichtigste in einer Kita. (Vereinzelter Beifall CDU) Wir haben in unserem Antrag von CDU und Grünen formuliert, „Der Landtag bittet die Landesregierung … im Rahmen der Kita-Evaluation zu prüfen, ob und inwieweit Verpflegungskostenbeiträge gesenkt oder landesweit einheitlich gedeckelt werden könnten.“ Deswegen werden wir 2024 zu diesem Thema fundierter miteinander sprechen, wenn wir insgesamt alle Zahlen haben. Selbst wenn wir uns auf diesen Weg begeben würden, wäre es nicht ganz einfach, die Berechnungen hinzubekommen – das haben auch die Elternvertretungen in Interviews gesagt –, weil es eben noch nicht überall verlässliche Daten gibt. Ich mache eine Bemerkung, das muss nicht jeder teilen, aber das ist meine Meinung: Es gibt sicherlich auch Eltern, die bereit sind, die Beiträge für das Essen selbst zu zahlen. Ich glaube, das gibt es auch. Auch das ist ein Punkt, den wir einbeziehen sollten. Würden wir vonseiten des Landes eine kostenlose Verpflegung finanzieren, dann würde das, so meine Schätzung, 50 bis 60 Millionen Euro ausmachen, und dieses von da an pro Jahr folgend immer weiter. Das ist etwa genau die Summe, die wir noch als Abstand zur Verfassungsgrenze im Haushalt haben. (Beate Raudies [SPD]: Ach, Herr Kalinka!) – War eben etwas falsch von mir? (Beate Raudies [SPD]: Alles gut!) – Sie sagt, es sei alles gut. Na klasse! Danke. (Beate Raudies [SPD]: Lohnt nicht!) So gesehen ist es genau die Verfassungsgrenze, die hier berührt wurde. Es ist nicht zu verantworten, dass wir dieses aus dem Stegreif machen. Ich kann nur sagen: Dass die FDP da nun auch mit draufgegangen ist, ist klar. Man handelt als Opposition geschlossen. Aber das ist auch schon deswegen ein bisschen erstaunlich, weil man das, wenn man das gewollt hätte, gleich bei der Grunddiskussion 2020 hätte einbeziehen sollen. Ich habe dazu damals keinen Vorschlag aus der Richtung gehört. Kein Kind sollte wegen geringerer finanzieller Möglichkeiten der Eltern Nachteile haben. Dafür stehen wir ein. Wir sollten mehr möglich machen, wenn es nötig ist. Wir stehen dem gegebenenfalls offen gegenüber und werden die Abwägungen 2024 bei der Evaluation vornehmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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