Dr. Heiner Garg
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Sicherung einer zukunftsfesten, einer guten Versorgung – und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land – für unsere Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, und das vor dem Hintergrund der steigenden Herausforderungen im Hinblick auf die Versorgungsbedarfe im Gesundheits- und Pflegebereich und vor dem Hintergrund der zunehmend schwieriger werdenden Situation bei denjenigen, die diese Versorgung erbringen. Der zentrale Ansatz hierfür ist nicht neu. Das ist nämlich die Überlegung, vom Patienten, von der Patientin her zu denken – das ist die sogenannte patientenzentrierte Versorgung –, damit der individuelle Versorgungsbedarf eines Menschen erfüllt werden kann, und zwar völlig unabhängig davon, ob das in einem Krankenhaus, durch eine niedergelassene Ärztin oder durch einen Physiotherapeuten geschieht. Damit man zu so einer patientenzentrierten Versorgung, von der wir in Deutschland übrigens noch meilenweit entfernt sind, kommt, sind beispielsweise gut vernetzte Sektoren erforderlich, zum Beispiel durch eine funktionierende Digitalisierung. Manche mögen sich erinnern und jetzt denken: Da war doch mal was mit E-Akte und E-Rezept. – Dematic ist im Übrigen im Ausland zum Branding für das Nichtfunktionieren von Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland geworden. – Damit patientenzentrierte Versorgung funktioniert, damit die Zukunftsvision von einer sicheren Versorgung Wirklichkeit wird, muss das Zielsystem eine sektorenverbindende Versorgung sein. (Beifall FDP) Das ist etwas, was es in vielen OECD-Ländern längst gibt. Das ist nichts, was wir mal eben nebenbei erfunden hätten. Die Voraussetzung dafür sind gute Rahmenbedingungen für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, für die Gesundheitsfachberu- (Dr. Heiner Garg) fe, für die Menschen, die in der Pflege tätig sind, für sämtliche Leistungserbringer, im Übrigen auch solche, die man nicht als Erstes auf dem Schirm hat. Dazu gehört zum Beispiel auch die Präsenzapotheke vor Ort. Zweitens gehören zukunftsfähige, leistungsstarke Krankenhäuser dazu, die gute Arbeitsbedingungen bieten, die gut ausgestattet sind und die vor allem Planungssicherheit haben. Dazu gehört auch, dass wir Vergütungssysteme haben, die zueinander passen. DRGs und EBM passen nicht zueinander. Es ist kein Wunder, dass die sektorenverbindende Versorgung in Deutschland bisher unter anderem an dem Vergütungssystem gescheitert ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bund hat mit der Krankenhausfinanzierungsreform einen Reformvorschlag gemacht, den es so seit über zwei Jahrzehnten nicht gegeben hat. (Beifall FDP und SPD) Die Grundidee der sogenannten Vorhaltekosten ist gut und richtig. Der Anspruch, dass damit Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft einhergehen müssen, ist genauso richtig. Und ich sage: Da ist noch Luft nach oben, was die Umsetzung anbelangt; denn ohne die Länder und ohne einen neuen Strukturanpassungsfonds, in den auch der Bund Geld einspeisen muss, damit das funktioniert, wird es nicht gehen. (Vereinzelter Beifall CDU – Tobias Koch [CDU]: Na bitte!) – Freuen Sie sich nicht zu früh, Herr Koch. – Meine Damen und Herren, die Länder haben eben auch ihre Verpflichtungen, (Beifall FDP, SPD und SSW) und eine ganz zentrale Verpflichtung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Bereitstellung auskömmlicher Investitionen für die Krankenhäuser. (Beifall FDP und SPD) Herr Koch, finden Sie nicht, dass auskömmliche Investitionen die zentrale Voraussetzung dafür sind, dass das alles funktioniert? (Tobias Koch [CDU]: Doch! – Christopher
