Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Unter drei Gesichtspunkten muss ich mir noch einmal die Zeit zu einem Dreiminutenbeitrag nehmen. Der erste Gesichtspunkt gilt dem Kollegen Brandt, aber auch ein bisschen dem Kollegen Dürbrook: Bestimmte Aspekte, etwa die Berücksichtigung der ökologischen Belange und des Schweinswals – das steckt alles in dem Planfeststellungsbeschluss drin. Es ist moniert worden, wir hätten nicht genügend auf den Schweinswal geachtet. Genau das Gegenteil sagt das Bundesverwaltungsgericht. Wir haben diese Interessen und die ökologischen Belange sauber abgewogen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt übrigens auch für den Amalienhof und auch für die faire Anbindung des Puttgardener Fährhafens. All diese Themen, die immer und immer wieder neu aufgemacht werden, sind in Planfeststellungsbeschlüssen abschließend beurteilt – das letzte Thema im Planfeststellungsbeschluss zur B 207: abschließend beurteilt und vom Bundesverwaltungsgericht für rechtmäßig erklärt. Wir müssen in diesem Land auch einmal aufhören, immer wieder so zu tun, als ob Probleme, die bereits abgearbeitet worden sind, wieder neu aufgemacht werden dürften. Nun zum zweiten Thema, das mich veranlasst hat, nach vorn zu kommen.
