Christian Dirschauer
Kære fru landsdags præsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es bereits mehrfach gehört: In den Tagen, als wohl auch die meisten von uns den Jahreswechsel und die Weihnachtstage im Kreise der Familien und in unseren warmen Stuben verbracht haben, haben Einsatzkräfte und Helferinnen und Helfer unermüdlich gegen die Ausbreitung des Öls gekämpft und es entfernt. Sie haben Großes geleistet und Schlimmstes verhindert. Auch wenn die Schäden für Flora und Fauna noch nicht endgültig absehbar sind, haben sie doch eine Umweltkatastrophe in großem Ausmaß verhindert. Daher gilt allen Einsatzkräften und allen Helferinnen und Helfern unsere Anerkennung und unser großer Dank für ihren tatkräftigen, unermüdlichen Einsatz. Herzlichen Dank dafür! (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben bereits im zuständigen Ausschuss einen ersten Bericht des Umweltministers zum Ölunfall gehört. Herzlichen Dank dafür noch mal. Ich möchte daher nicht weiter auf die Chronologie des Unfalls eingehen. Für uns als SSW möchte ich – darin unterscheiden wir uns offensichtlich von der FDP – sagen: Für uns war die Sperrung des NOK die einzig richtige Entscheidung, um ein Ausbreiten des Ölteppichs zu verhindern. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Der Umweg über den Skagerrak wird auf einen täglichen wirtschaftlichen Schaden von rund 1,6 Millionen Euro beziffert. Da ist es nachvollziehbar, dass vonseiten der Wirtschaft die Dauer der Sperrung kritisiert wird. Für den SSW halte ich aber fest: Die Ölbekämpfung musste absolute Priorität vor allem anderen haben. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kritik an der Sperrung aufkam, war noch nicht alles beseitigt, und die zuständigen Sicherheitsbehörden sind in der Verantwortung, alles dafür zu tun, damit die Rettungs- und Reinigungsarbeiten reibungslos und so weit wie möglich ungestört durchgeführt werden konnten. Jeder zusätzliche von Schiffen verursachte Wellengang hätte die Arbeit merkbar erschwert. Wir wissen immer noch nicht, wie sich der Ölunfall auf Flora, Fauna und Grundwasser abschließend auswirken wird. Die Bilder von ölverschmutzten und verendeten Vögeln sind uns noch vor Augen, aber die Langzeitschäden des Unfalls auf die Umwelt kennen wir noch nicht. Daher muss es hier ein Monitoring geben, das darüber Aufschluss gibt und damit auf dieser Grundlage gegebenenfalls Vorkehrungen und Maßnahmen eingeleitet werden können. Die wohl wichtigste Frage ist: Wie konnte es überhaupt zu einem solchen Unfall kommen? Diese Frage muss geklärt werden, und daraus müssen dann auch politische Maßnahmen erfolgen. Die Rohrfernleitungsverordnung ist die entsprechend rechtliche Grundlage und regelt nach dem Stand der Technik die Errichtung und den Betrieb für unter anderem diesen Anwendungsbereich. Nach diesem Vorfall stellt sich meines Erachtens die Frage, ob diese Verordnung in ihrer jetzigen Ausführung geeignet und praktikabel ist. Die Leitung ist rund 60 Jahre alt. Entspricht sie noch dem Stand der Technik, und wo hat die Überwachung der Leitung gegebenenfalls versagt? Ist der Betreiber der richtige Verantwortliche, wenn es um Überwachung, Wartung und Gewährleistung der Unversehrtheit einer solchen Pipeline geht? (Christian Dirschauer) Warum gab es keine nähere Ursachenkontrolle, als die ersten Öllachen auf dem Kanal gesichtet wurden? Diese Punkte müssen aus Sicht des SSW dringend geklärt werden. Hierzu hatten wir bisher auch noch keine Antworten des Ministeriums erhalten. Ebenso ist die Frage nach den Kosten der Ölkatastrophe zu klären. Hier sehen wir den Betreiber der Leitung in der Verantwortung. Es darf nicht auf den Steuerzahler abgewälzt werden. (Lars Harms [SSW]: Sehr gut! – Beifall Lars Harms [SSW]) Aber auch das muss im zuständigen Ausschuss weiter diskutiert und betrachtet werden. Nach unserer Einschätzung müssen auch das Verfahren und die Zuständigkeiten, die sich aus der Rohrfernleitungsverordnung ergeben, hinterfragt werden. Ist es wirklich richtig, Betreibern sozusagen die Eigenverantwortlichkeit für den Betrieb, die Wartung und die Überwachung sicherheitsrelevanter Leitungen zu übertragen? Diese Aufgaben sind unseres Erachtens von unabhängigen Prüf- und Überwachungsstellen zu leisten. Daraus stellen sich auch weitergehende Fragen, wie es mit der Überwachung und Überprüfung entsprechender Leitungen im Wattenmeer – Stichwort: Mittelplate – oder mit den Leitungen des zukünftigen LNG-Terminals in Brunsbüttel aussieht. Inwieweit wurden dort die relevanten Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und überprüft und vom wem? Der Ölunfall im Nord-Ostsee-Kanal hat deutlich gemacht, dass die Rohrfernleitungsverordnung des Bundes aus unserer Sicht hinterfragt werden muss, insbesondere in Bezug auf die Überprüfung, Überwachung und die entsprechenden Zuständigkeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
