Lars Harms
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Jepsen, Sie haben mich gerade eben zitiert, aber natürlich nicht die ganze Rede, die es allerdings wert gewesen wäre. (Thomas Jepsen [CDU]: Das sind ja fünf Minuten!) Also zitiere ich mich mal kurz selber aus der letzten Debatte dazu: „Für uns als SSW steht fest: Wenn die Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen, nicht mehrheitsfähig ist … , dann müssen die Kosten zumindest auf so viele Schultern wie möglich verteilt werden.“ Danach sage ich, dass die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf „ein erster Schritt in Richtung Beitragsfreiheit“ sein soll. Diesen ersten Schritt haben wir gemacht. Den zweiten sollten wir heute machen, damit es endlich beitragsfrei wird, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, FDP und Marc Timmer [SPD]) Ich möchte in dieser Debatte wirklich noch einmal mein Bedauern voranstellen, dass sich die regierungstragenden Fraktionen dagegen entschieden haben, eine mündliche Anhörung überhaupt zuzulassen. (Annabell Krämer [FDP]: Schon wieder?) Das halte ich für einen großen Fehler. Denn es wäre angemessen gewesen, hier wirklich noch einmal Betroffene zu Wort kommen zu lassen, auch damit die Abgeordneten, die neu in diesem Parlament sitzen, wirklich verstehen, dass es hier nicht nur um gleiche Regeln oder ein Empfinden von Gerechtigkeit und das Auflösen von Ungleichbehandlung geht, sondern um sehr eindrückliche Fälle. Diese Menschen hätten es verdient gehabt, Ihnen zu schildern, was Straßenausbaubeiträge für ihr Leben bedeuten. Es geht im Kern darum, welche Auswirkungen politische Beschlüsse hier in der Wirklichkeit haben. In der vergangenen Wahlperiode hat das Land den Kommunen ermöglicht, auf Ausbaubeiträge zu verzichten, und die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft. Gleichzeitig hat das Land den Kommunen Finanzmittel zugestanden, damit sie diese Beiträge nicht mehr erheben müssen. Und trotzdem werden weiter Straßenbaubeiträge erhoben. Zusätzlich gibt es rechtliche Bedenken. Da verweise ich einmal nur auf die Stellungnahme der Stadt Husum, in der mehrere kritische Anmerkungen mitgeteilt werden. Die Stadt hat übrigens deshalb unter anderem die Straßenbaubeiträge abgeschafft. Wir sehen doch, was passiert: Da, wo Straßenausbaubeiträge anfallen, kommt es verständlicherweise immer wieder zu großem Streit. Diese vermeintlichen Einzelfälle stehen aber nicht für sich allein, denn sie summieren sich, und sie werden zur Aufzählung von Schicksalen, die so doch ein typisches Bild bei der Anwendung des Straßenbaurechts zeichnen. Allein aus der Presseberichterstattung haben Sie mitbekommen können, dass ein Landwirt aus Lütjenburg im Kreis Plön qua Gerichtsurteil rund 187.000 Euro für den Ausbau einer Straße, die an sein Grundstück grenzt, zahlen muss. (Peer Knöfler [CDU]: Das ist so alt!) 187.000 Euro, meine Damen und Herren! (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das war schon die abgesenkte Forderung! Die ursprüngliche Forderung war 210.000 Euro!) Die Bürgerinteressengemeinschaft gegen Straßenausbaubeiträge hat in ihrer schriftlichen Stellungnahme weitere Fälle aufgelistet, die man sich wirklich einmal zu Gemüte führen muss. Ich möchte ein Schicksal wörtlich zitieren, weil es dort wörtlich wiedergegeben wird: „Zu dem allgemeinen Kummer kommen nun seit dem Krieg in der Ukraine die Inflation und nun noch die Angst vor dem Winter mit den hohen, extrem gestiegenen Strom- und Gaskosten. Ich weiß nicht, wie ich mit diesen hohen Kosten über die nächsten Monate kommen … soll.“ So denken Menschen, die davon betroffen sind. Oder die Stellungnahme der Interessengemeinschaft Bei den Tannen. Die IG Bei den Tannen setzte sich seit 2017 für die Sanierung beziehungsweise Instandsetzung der Straße Bei den Tannen im Ortsteil Willinghusen der Gemeinde Barsbüttel ein. Einige von Ihnen werden die Situation vor Ort kennen. Durch den Brückenneubau über die A 24 wurde die Kreisstraße 109 gesperrt. Das war die bisherige Zuwegung. Die eben genannte Verbindung entwickelte sich zu einer beliebten Abkürzung für den Fahrzeugverkehr. Die Belastung der Straße wuchs drastisch von 100 auf 1.700 Fahrzeuge pro Tag. Der Zustand der Straße verschlechterte sich dementsprechend. Angestoßen durch die Initiative beschloss die Gemeindevertretung, das nun zu sanieren. Aber was kam natürlich dabei heraus? – 70 Prozent der Kosten sollten eben durch die An- (Lars Harms) wohnerinnen und Anwohner getragen werden. Die Kostenschätzung für die Sanierung der Straße sieht zwischen 8.000 und 30.000 Euro für den einzelnen Eigentümer vor, und zwar für eine Straße, die nur deshalb so befahren wird, weil man in der Verkehrsplanung eine andere Anbindung an die Autobahn gebaut hat. Die Leute können nichts dafür, aber blechen sollen sie. Das ist doch nun wirklich ein Treppenwitz. Ich hätte gern gesehen, ob Ihre Entscheidung die Gleiche geblieben wäre, hätten Ihnen Betroffene dieser Situationen schildern können, welche Ungerechtigkeit das Ganze für sie bedeutet. Mit dem Beschluss dieser Koalition bleibt eines unumstritten: Die finanzielle Lage der Bürgerinnen und Bürger hängt in Schleswig-Holstein davon ab, wo sie wohnen. Die einen müssen zigtausend Euro berappen und werden so teilweise in prekäre Lagen gebracht, und die anderen werden verschont. Das ist zutiefst ungerecht und darf so nicht sein. Deshalb gehören die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. (Beifall SSW, FDP und Thomas Losse-Müller [SPD]) Weil es uns als Opposition wirklich ein wichtiges Thema ist und weil es auch ein wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger in dem Land ist, beantragen wir hier gemeinsam namentliche Abstimmung. – Vielen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
