Lars Harms
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Aus Sicht des SSW ist der Antrag der SPD zum Staatsangehörigkeitsrecht hier im Landtag vor allem eines: eine Bekenntnisfrage. Daher möchte ich hierzu inhaltlich vorab Folgendes sagen: Ja, ja, ja, wir brauchen eine Reform, eine Reform ist überfällig! Wir brauchen das als Land! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Es ist an der Zeit, dass wir in Deutschland neue Einbürgerungsregeln bekommen, die der Lebenswirklichkeit der Leute gerechter werden. Denn die Realität ist, dass Deutschland schon lange ein Einwanderungsland ist. Das ist nun einmal so, und das (Lars Harms) ist auch nicht schlimm, sondern das ist gut für uns. Wir alle kennen vermutlich auch die folgenden Zahlen: Etwa 10,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben in Deutschland. Mehr als die Hälfte von ihnen ist seit mindestens zehn Jahren hier. Gleichzeitig ist der prozentuale Anteil von Einbürgerungen schon seit langer Zeit auf einem absolut niedrigen Niveau. 2021 wurden nur 2,45 Prozent der seit mindestens zehn Jahren hier lebenden Bevölkerungsgruppe eingebürgert. Die meisten Leute wollen bisher gar nicht eingebürgert werden oder können es nicht – eine unnötig niedrige Zahl. In der EU werden durchschnittlich 2 Prozent der im jeweiligen Land lebenden Bevölkerung eingebürgert, während es im Vergleichszeitraum in Deutschland nur 1,3 Prozent waren. Die Aufregung, die da vor allem aus Reihen der CDU gekommen ist, kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht nachvollziehen. „Lob von Experten, Kritik von der Union“ – das empfand ich eigentlich als eine ganz treffende Überschrift in einem Kommentar dazu. Besonders Alexander Dobrindt – er wurde ja auch schon zitiert – hat es hier mit seiner Infragestellung der Wertigkeit der deutschen Staatsbürgerschaft in einem unsäglichen Kommentar auf die Spitze getrieben. Die Formulierung, so wie er sie benutzt, ist eigentlich eine Formulierung, die wir aus der letzten Wahlperiode von da drüben her kannten. Das können wir nicht dulden. Ich bin auch froh, dass einige seiner Parteikollegen sofort eingegriffen haben und mit Erklärungsansätzen gekommen sind. Das ist auch in Ordnung. Die haben dann gesagt, er habe nur gemeint, man brauche klare Regeln. – Toll! Gesetze sind eigentlich immer klare Regelungen. Wenn ein Gesetzentwurf gemacht wird, werden da klare Regeln geschaffen. Aber vielleicht können wir uns auch ein bisschen beruhigen. Was wird sich konkret ändern? – Wenn wir über den Bundeskoalitionsvertrag und den bekannt gewordenen Referentenentwurf – es gibt nämlich einen – aus dem Bundesinnenministerium sprechen, dann soll sich Folgendes ändern: Erstens, Verkürzung von Fristen, zweitens, Anreizsetzung durch Anerkennung von Leistungen und Realitätsbezug auf die Lebenssituation angeworbener Einwanderer. Die Fristen, wie lange man schon in Deutschland mit – übrigens festem – Aufenthaltsstatus leben muss, um eingebürgert zu werden, werden etwas verringert, fortan wohl fünf anstatt acht Jahre. Menschen, die besondere Anstrengungen vorweisen können, also etwa durch schulische oder berufliche Leistungen, ehrenamtliches Engagement oder besonders gute Sprachkenntnisse, sollen die Möglichkeit bekommen, die Frist auf drei Jahre zu verkürzen. Was ist das, wenn nicht eine Anerkennung von bereits Geleistetem? Wir reden nämlich über Leute, die sich hier schon längst integriert haben. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrfachstaatsbürgerschaft soll aufgegeben werden: ein lebensnaher Ansatz, der Einbürgerungsverfahren vereinfacht und beschleunigt. Viele, so ist immer wieder zu hören, haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, weil das komplizierte Verfahren sehr lange dauert oder die Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen, wenn sie die deutsche annehmen. Meine Damen und Herren, mal ehrlich: Ich erwarte als geborener deutscher Staatsbürger nicht, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre eigene Identität zwangsweise zugunsten der deutschen Identität aufgeben. Im Regelfall ist es so, dass sie dann zwei, manchmal auch mehr Identitäten haben. Ich finde, wir sollten es den Leuten auch lassen. (Beifall SPD und SSW – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Man kann sogar Bayer und Deutscher sein, habe ich gehört!) Wir als Grenzland Schleswig-Holstein wissen eigentlich schon sehr lange, dass man keine Angst vor mehreren nationalen Identitäten haben muss. Die derzeitigen Pläne im Bund ändern nicht viel, außer, dass sie diejenigen, die ohnehin schon integriert sind, auf dem Papier früher Deutsche werden lassen. Was ist das, wenn nicht Bürokratieabbau? Wir werden also auch die Verwaltung dadurch entlasten. Für Menschen über 67 soll es einige Erleichterungen beim Sprachnachweis bei der Einbürgerung geben. Warum diese Altersgrenze? – Weil die Menschen schon lange hier leben, weil wir sie mit der Maßgabe geholt haben, dass sie hier nicht lange bleiben sollten und sie trotzdem geblieben sind. Sie leben jetzt 25 oder 35 Jahre hier und sind integriert. Den Menschen machen wir es einfacher, hier bleiben zu können und hier ein Leben als Deutsche zu verbringen. Auch das ist eigentlich nur völlig normal. Vor diesem Hintergrund sind die Änderungen eigentlich gar nicht so groß. Niemand soll sich hier hinstellen und meinen, da wird irgendwo eine Staatsbürgerschaft verschleudert. Die Hürden sind immer noch verdammt hoch.
