Jette Waldinger-Thiering
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. – Deshalb erteile ich nun der Sozialministerin Aminata Touré für die Landesregierung das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit zwei Punkten anfangen, die Sie gerade angesprochen haben. Als Erstes möchte ich auf das Thema der pflegenden Angehörigen eingehen. Vor wenigen Wochen erst habe ich mich mit dem Verein „wir pflegen e. V.“ getroffen, in dem auch der ehemalige Abgeordnete Meyer und Frau Knutzen mit dabei sind, die sehr eindringlich beschrieben haben, wie die Situation pflegender Angehöriger aussieht. Sie haben sehr eindringlich beschrieben, dass wir gesetzliche Änderungen gerade mit Blick darauf benötigen, was es für pflegende Angehörige bedeutet, wenn sie ihren Job aufgeben müssen und damit dann auch auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ich fand die Vorstellung und die Ideen, die sie eingebracht haben, sehr sinnvoll. Der Abgeordnete Garg hat das eben auch angesprochen. Viele dieser Ideen sind im SSW-Antrag formuliert. Ich finde es absolut sinnvoll, dieses Thema stärker in den Fokus der Politik zu rücken. Denn vielen Menschen ist gar nicht klar, wie viele Menschen in unserer Gesellschaft – die Zahl für Schleswig-Holstein wurde genannt: 70 Prozent – pflegende Angehörige sind und dieses System aufrechterhalten. Es ist deshalb absolut richtig, das Thema in den Mittelpunkt zu stellen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Das zweite Thema ist die Situation der ambulanten Pflegedienste. Frau von Kalben hat es angesprochen: Wir hatten in den letzten Wochen und Monaten mehrere Demonstrationen vor Ort, wo die Pflegekräfte selbst deutlich gemacht haben, wie angespannt die Situation vor Ort ist. Aber ehrlich gesagt ist das eine Situation, die die gesamte Republik betrifft – aufgrund des neuen Tariftreuegesetzes. Wir haben die Situation – Frau Pauls, Sie haben das gerade angesprochen –, dass die gesetzliche Änderung angestoßen worden ist, ohne dass sich der Bund um die Refinanzierung gekümmert hat. Jetzt kann man sagen: Das ist eine Verantwortung, die das Land trägt. Ich glaube aber, das ist eine Verantwortung, die der Bund tragen muss. Nichtsdestotrotz ist das eine Situation, vor der wir nicht die Augen verschließen können. Die Vertragsparteien bei dieser neuen Situation sind die Pflegekassen und die ambulanten Pflegedienste. Bei der Demonstration und auch in meinem Büro vor wenigen Wochen, als ich mich mit der IGAP getroffen habe, haben wir darüber gesprochen, dass wir als Land natürlich diese Prozesse begleiten und beobachten, auch wenn wir nicht direkter Vertragspartner sind. Ich habe auch das Angebot gemacht, am 10. Februar 2023 bei einem Round Table dabei zu sein, wo die Pflegekassen mit den ambulanten Pflegediensten zusammensitzen, um diese Prozesse zu begleiten. Dieser Punkt ist natürlich mit aufgegriffen worden, und wir nehmen in meinem Haus die Situation sehr ernst. (Birte Pauls [SPD]: Sehr gut!) Vor zwei Wochen war ich auf der Arbeits- und Sozialministerinnen- und -ministerkonferenz. Pflege war eins der zentralen Themen. Ein Aspekt, auf den wir uns dort geeinigt haben, war die grundsätzliche Neustrukturierung der Kurzzeitpflege und die Neustrukturierung der Finanzierungsgrundlagen. Das ist ein wichtiger Schritt für verbesserte Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege. Der Abge- (Ministerin Aminata Touré) ordnete Garg hat es angesprochen: Die Strukturfragen und Systemänderungen sind Debatten, die man auf Länderebene schon seit Ewigkeiten führt. Das sind keine einfachen Debatten. Nichtsdestotrotz sind sie notwendig. Ich glaube, da müssen wir dranbleiben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Ole-Christopher Plambeck [CDU]) Dabei geht es natürlich auch um die Entlastung pflegender Angehöriger und darum, sich für die Attraktivität des Pflegeberufs einzusetzen. Wir werden als Land Schleswig-Holstein die Prozesse im Rahmen der Bund-Länder-AG positiv mitgestalten. Gleichzeitig werden wir als Land den Ausbau der bedarfsgerechten Kurzzeitpflege weiter vorantreiben. Wir haben seit 2018 steigende Zahlen der Plätze in diesem Bereich der Tagespflegeeinrichtungen, von damals 2.200 auf heute 3.081 Plätze. Wir werden den Ausbau weiterer Plätze unterstützen. Es wurde gerade angesprochen: Wir haben zwar Mittel, die wir zur Verfügung stellen, aber es ist schwierig, Einrichtungen zu finden, die sagen, das lohnt sich, es ist sinnvoll für uns, das zu tun. Da bleiben wir weiter dran. Auch die Pflegestützpunkte werden wir weiter fördern. Allein in der aktuellen Situation haben wir 351.000 Euro mehr für zusätzliche Beratungen aufgrund der Situation in der Ukraine dort reingegeben. Auch das haben wir getan. Im SPD-Antrag steht drin, dass man sich um diese Frage kümmern muss. Ich denke, dazu werden wir sehr gute Beratungen im Ausschuss führen. Zu der Feststellung, dass es weitere Bedarfe gibt, muss man allerdings auch sagen, dass beispielsweise die kommunalen Landesverbände das anders einschätzen. Dennoch macht es Sinn, diese Diskussion zu führen. Die SPD-Fraktion schlägt außerdem vor, durch eine „Vor-Ort-für-dich-Kraft“ gesundheitliche, pflegerische und soziale Angebote zu vernetzen. Darüber kann man sprechen. Aber vor dem Hintergrund, dass es solche Angebote schon gibt, sollten wir keine Parallelstrukturen aufbauen, sondern schauen, wie wir die vorhandenen zusammenführen können. Grundsätzlich wissen Sie natürlich auch, dass die Sicherstellung und die Versorgung in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte liegt. Nichtsdestotrotz ist das eine Herausforderung, die immer dann, wenn das nicht funktioniert, beim Land ankommt. Und natürlich ist das eine Verantwortung, die wir gesellschaftlich tragen und als Politik natürlich auch. Deswegen werden wir uns dem auch nicht entziehen. Die regionalen Pflegekonferenzen wurden auch angesprochen. Davon soll es mehrere geben. Sie haben die Kleine Anfrage angesprochen, die Sie beantwortet bekommen haben. An vielen Orten gibt es bereits regionale Pflegekonferenzen. Wenn man den Anspruch hat, diese noch weiter auszubauen, dann können wir das natürlich auch in dem Verfahren einmal besprechen. Wir glauben, dass es Sinn macht, es im Rahmen der Anpassung des Landespflegegesetzes zu prüfen, ob man diese noch weiter ausweiten möchte, aber ich glaube, das sind keine Punkte, bei denen wir uns diametral gegenüberstehen. In allen Anträgen werden meiner Meinung nach gute und richtige Punkte eingebracht. Nichtsdestotrotz brauchen wir, und da sind wir uns alle einig, eine systemische Veränderung, und diese Systemänderung können wir nur gemeinsam mit dem Bund und allen Ländern voranbringen. Auch darüber sind wir uns – so glaube ich – alle einig. Wenn man nämlich beispielsweise – das ist im Antrag der Grünen-Fraktion enthalten –, die Thematik der Pflegegutachten anguckt, stellt man fest, sie dauern oft viel zu lang. Die Pflege wird für Frauen in der Tat oft zum Armutsrisiko, wie der SSW es beschrieben hat. Das sind alles Zustände, die wir nicht akzeptieren können und für die wir wirklich neue Antworten brauchen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich werde mich weiter für diesen Systemwechsel auf Bundesebene einsetzen. Deshalb werden wir auf Länderebene einen Auftrag an den Bund formulieren, um die Verfahren bei Pflegegutachten zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu digitalisieren. Zusätzlich werden wir, wie es in dem Antrag der Koalitionsfraktionen steht, auf Landesebene pflegende Angehörige weiter entlasten. Alles, worüber wir heute sprechen, macht deutlich: Wir brauchen eine grundlegende Pflegereform. Das ist eines der großen politischen Ziele der nächsten Jahre, und ich glaube, dass die Debatte im Ausschuss zu all diesen Themen, die wir heute diskutiert haben, sehr wichtig sein wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
