Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorwegschicken, was mir als Freier Demokrat sehr, sehr wichtig ist: Wir sind nicht nur in den 70er-Jahren, sondern bis heute für das Demonstrationsrecht in Deutschland nicht nur eingetreten, sondern wir haben es an allen möglichen Fronten verteidigt: der berühmte Gerhart Rudolf Baum, mit dem ich noch, Kollege Vogt, in einem gemeinsamen Bundesfachausschuss Innen und Recht gesessen habe. (Zurufe) – Da ist das Lebensalter dann doch ein etwas anderes –: Wir werden immer dafür eintreten, dass legitimer Protest von welcher Gruppe auch immer überall stattfinden darf. Deshalb sind diejenigen, die als Klimaaktivisten meinen, demonstrieren zu wollen, natürlich im Recht zu demonstrieren. Aber diese Demonstrationen sind im Rechtsstaat anzumelden. Spontandemonstrationen sind eben etwas anderes, als Eingriffe in den Straßenverkehr oder den Flugverkehr vorzunehmen. Kollege Petersdotter, an einer Stelle können wir doch die Augen davor nicht verschließen, dass sich dieser Protest in dem letzten halben Jahr auch strafrechtlich auf einer bestimmten Bahn bewegt hat. Die Sachbeschädigung ist ein Kleindelikt. Die Nötigung mit dem Festkleben auf der Autobahnausfahrt ist schon etwas mehr. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr macht das Ganze schon zu etwas anderem. Das Aufschneiden von Zäunen und dann das Betreten von gesicherten Strecken des Luftverkehrs bringt den Bereich des § 316 b Strafgesetzbuch ins Spiel des Ganzen. Da reden wir über Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Genau an der Stelle erleben wir eine Entwicklung, dass diese Gruppierung meint, immer stärker auch mit strafrechtlich relevanten Aktionen irgendwo auffallen zu müssen. Das kann der Rechtsstaat nicht dulden. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) (Dr. Bernd Buchholz) Kollege Petersdotter, in der Diskussion ist mir eines wichtig. Das geht auch in Richtung von Lars Harms: Ich habe hier an diesem Pult gestanden und mit der Frau Innenministerin darüber philosophiert, ob im Verfassungsschutzbericht unter dem Begriff des Extremismus Delegitimierer eigentlich eine Rolle spielen dürfen, weil sie gar kein anderes Staatsbild im Kopf haben. Alle hier im Haus sind der Auffassung, dass das selbstverständlich der Fall sein soll.
