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Lars Harms

SSW 16.12.2022 Sitzungen 20/15

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der weltweite Klimawandel ist die größte Herausforderung, vor der wir stehen. Die Menschen bei uns im Land haben diesen Handlungsbedarf auch längst erkennt. Gerade die Fridays-for-Future-Demonstrationen haben deutlich gemacht, dass insbesondere junge Menschen große Angst um ihre Zukunft haben. Das lässt sie auf die Straße gehen. Wir als SSW haben dieses Engagement der jungen Leute von Beginn an unterstützt; denn sie haben ein Recht auf ein intaktes Klima und eine bewohnbare Erde, übrigens nicht nur junge Leute, sondern eigentlich auch wir alle. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um dieses entsprechend kundzutun, gerade gegenüber der Politik, ist es ihr demokratisches Recht zu demonstrieren. Protest lässt sich aber auch auf andere Art und Weise darstellen. Heute debattieren wir über eine andere Form der Demonstration, nämlich die der Klimaaktivisten, die sich insbesondere durch das Festkleben an Gegenständen oder Straßen hervortun. Zugegeben, Festketten an Bahngleisen, um gegen Atomenergie- und Mülltransporte zu demonstrieren, oder mit Treckern Straßen zu blockieren, um auf die Probleme der Landwirtschaft aufmerksam zu machen, ist nicht neu, das kennen wir schon. Aber die Spontaneität und den Guerilla-Effekt, was wir gerade bei den Klebeaktionen der Letzten Generation erleben, hat es so bisher selten gegeben. Es ist eine andere Form, aber nicht unbedingt eine weniger legitime Form. Das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit sind demokratische Grundrechte, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Das steht für uns außer Frage. Doch wie sind die Aktionen zu bewerten, über die wir heute sprechen? Für uns als SSW sage ich grundsätzlich, dass auch solche Proteste ihre Berechtigung haben, solange sie nicht Leib und Leben und Rechte anderer gefährden. Das gilt aber auch für andere Demonstrationen, meine Damen und Herren. Was wir jedoch nicht hinnehmen dürfen, sind Aktionen, die einen gefährlichen Eingriff in den Straßen- und Flugverkehr darstellen, die Menschenleben gefährden, Eingriffe in sensible Infrastruktur oder Sachbeschädigungen. Das geht zu weit und ist nicht hinnehmbar. Da greift die Justiz ein. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sind nämlich juristisch zu ahnden, und es ist gegen entsprechende Personen vorzugehen. Die Mitstreiter der Letzten Generation handeln hierbei nicht im Verborgenen oder anonym. Sie bekennen sich zu ihren Aktionen und leisten auch keinen aktiven Widerstand, wenn der Staat in irgendeiner Art und Weise eingreift. Trotzdem handelt es sich um entsprechende Vergehen, die wie alle anderen gleichartigen Vergehen behandelt werden müssen. Das ist Kern des Rechtsstaats. Wir machen keine Unterschiede zwischen der einen Gruppierung und der anderen Gruppierung. Immer dann, wenn sich Menschen fehlverhalten, greift der Staat ein; das ist auch wichtig. Aber ansonsten gilt das Demonstrationsrecht für alle gleich, meine Damen und Herren. Eines will ich aber klar sagen: Wir reden bei diesen Formen der Proteste nicht von Extremismus oder gar Terrorismus. Mein Verständnis von Terrorismus ist ein anderes. Es sind Taten, wie wir sie seinerzeit (Lars Harms) von der RAF oder vom NSU her kennen. Dort ging es direkt um die Gefährdung von Menschenleben. Dort ging es um Handlungen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und das sind grundlegende Unterschiede. Von Terrorismus oder Extremismus ist man hier wirklich weit entfernt. Wer diese Begriffe in diesem Zusammenhang nutzt, der relativiert die Taten, die wirkliche Terroristen und Extremisten begehen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christopher Vogt [FDP]) Ob es sich bei der Letzten Generation um die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB handelt, ist meines Erachtens durchaus fraglich. In erster Linie ist das aber keine politische Frage, die hier zu beantworten ist, sondern eine juristische. Wie sollte es anders sein: Es gibt bereits unterschiedliche juristische Bewertungen. Daher muss der Staat bei der Anwendung der Mittel immer auf die Verhältnismäßigkeit achten, aber der Staat ist in diesem Fall der Rechtsstaat und somit die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte, aber ganz sicher nicht wir als Politik. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Auch wenn wir die Beweggründe und das Ansinnen der Klimaaktivisten teilen, so teilen wir nicht immer die Form ihrer Proteste. Wir halten die Aktionen eher für kontraproduktiv und der Sache nicht dienlich. Sie bringen leider die breite Bevölkerung eher gegen die Ziele der Klimabewegung auf, und das ist schade, denn wir alle brauchen die gesamte Bevölkerung, um unsere Klimaziele erreichen zu können. (Vereinzelter Beifall CDU) Die Proteste sind an uns, an die Menschen in unserem Land, gerichtet und eine Aufforderung, den Klimaschutz endlich ernst zu nehmen. Genau das muss geschehen. Dazu haben wir als Politik natürlich einen großen Teil beizutragen. Ich finde, das muss eigentlich die Diskussion sein. Ich kann dem Kollegen Petersdotter recht geben: Es ist einmal ganz spannend zu sehen, ob wir über diese emotionale Kiste ständig etwas in der Zeitung lesen oder über die wirklich wichtige Debatte von vor zwei Tagen zum Klimaschutz. Ich befürchte leider, wir werden viel von uns heute hören. Das ist meinetwegen auch ganz nett, aber eigentlich geht es hier um Klimaschutz. Das ist das, was die jungen Leute von uns älterer Generation verlangen. Da haben wir ziemlich viel versaubüdelt, und wir sollten viel dazu beitragen, dass es den Menschen in Zukunft besser geht. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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