landtag.ltsh.de ↗

Christian Dirschauer

SSW 24.11.2022 Sitzungen 20/11

Frau Präsidentin! Die Diskussion um mehr Tierwohl, mehr Biodiversität oder mehr Natur-, Klimaund Gewässerschutz in der Landwirtschaft ist nicht neu. Seit Jahren wird die EU-Förderkulisse entsprechend stückchenweise dahin gehend reformiert; mit eben genau diesen gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirtschaft. Wir erleben es aber immer wieder; die Reformen der EU sind Reformen der sehr kleinen Schritte. Wir müssen und wollen mehr tun, damit unsere Landwirtschaft die gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen besser erfüllen kann – ohne dabei aber ihre Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Genau in diesem Sinne sehen wir auch unseren Antrag. Wir wollen mehr Tierwohl in unseren landwirtschaftlichen Betrieben; das ist breiter politischer Konsens. Die Möglichkeiten dafür sind vielfältig, doch häufig wird dabei nur auf den Stall fokussiert. Wie ist der Bodenbelag, gibt es Einstreu oder wie sieht es mit der Luft- und Lichtsteuerung aus? Das sind Faktoren, die insbesondere in den Milchviehbetrieben Berücksichtigung finden. Die Weidehaltung ist eine Haltungsform die für Tierwohl steht. Viele unserer Milchviehbetriebe haben einen entsprechenden Mix aus Stall- und Weidehaltung. Sie bewirtschaften überwiegend Grün- und Weideland und haben Böden, die den reinen Ackerbau wirtschaftlich ausschließen. Durch den Erhalt ihrer Grün- und Weidelandflächen leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz. Viele ihrer Flächen zeichnen sich dadurch aus, dass sie kleinteilig sind oder auch wertvolle Landschaftsstrukturen integriert haben, wie beispielsweise Knicks oder andere Biotope. Wir reden also über Flächen, die für unseren Natur- und Artenschutz wichtig sind. Die Bewirtschaftung solcher Flächen ist aber eine andere als auf großen Ackerschlägen. Soll heißen, der Aufwand, der auf Grün- und Weideland betreiben werden muss, ist größer und die Betriebe haben häufig weniger Hektar. Zudem ist Viehhaltung mit weiterem Aufwand verbunden. Damit ist die Frage der Wirtschaftlichkeit für solche Betriebe eine andere als für Ackerbaubetriebe. Es geht uns nicht darum, die eine Betriebsform gegen die andere auszuspielen. Es geht darum, dies für die viehhaltenden Betriebe zu berücksichtigen. Wenn wir es ernst meinen, dass wir mehr Klima- und Naturschutz, Tierwohl und Biodiversität in den landwirtschaftlichen Betrieben haben wollen, dann müssen wir die erbrachten Gemeinwohlleistungen der Betriebe entsprechend honorieren. Und SSW, SPD und FDP wollen das! Eine solche Weideprämie soll also ein Beitrag sein, damit die Landwirtinnen und Landwirte für ihre Gemeinwohlleistungen entlohnt werden. Es mag trivial klingen; Schleswig-Holstein ist landwirtschaftlich geprägt und für viele – auch für Touristen – gehören weidende Rinder zum Landschaftsbild unbedingt dazu. Es ist ein Zeichen landwirtschaftlicher Vielfalt, denn niemand will durch Maismonokulturen radeln. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Weideprämie auszugestalten. Derzeit fördern acht Bundesländer die Weide- oder Sommerweidehaltung bei rinderhaltenden Betrieben. Daher kann ich die Koalition durchaus verstehen, dass sie eine einheitliche Ausgestaltung der Weideprämie auf Bundes- (Christian Dirschauer) ebene haben möchte. Gleichwohl sehe ich darin die Gefahr, dass wir die bestehende Möglichkeit zu lange ungenutzt liegen lassen – und das geht zulasten der Betriebe. Zu warten, bis die neue GAP Förderperiode ab 2027 anläuft, ist aus Sicht des SSW keine Option. Das sind fünf lange Jahre. Überall im Land wird zurzeit in den Kommunen über Freiflächen-Fotovoltaik diskutiert. Ich erinnere mich noch gut daran, als Grün- und Weideland umgebrochen wurde, um Energiemais anzubauen. Viele Milchviehbetriebe konnten seinerzeit die angebotenen Pachtpreise nicht mehr bezahlen. Ich sehe eine ähnliche Gefahr bei der Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaik. Hier haben die landwirtschaftlichen Betriebe kaum die Möglichkeit, sich finanziell dagegen zu wehren beziehungsweise mitzuhalten. Hier brauchen wir innovative und kreative Lösungen. Wir wollen die betroffenen Bäuerinnen und Bauern unterstützen und gleichzeitig etwas für Tierwohl, Natur-, Arten- und Klimaschutz tun. Diesen Willen sehen wir auch im Antrag der Koalition. Gleichwohl unterscheidet sich ihr Antrag zu unserem in der Geschwindigkeit der Umsetzung. Daher würden wir es begrüßen, wenn wir uns im Ausschuss darüber verständigen könnten, welche Möglichkeiten tatsächlich vorhanden sind, ohne dass wir es auf die lange Bank schieben müssen. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft bewertet die Weidehaltung als vorteilhaft für das Tierwohl. So steht es im nationalen Bewertungsrahmen des Kuratoriums, in dem Einschätzungen zu unterschiedlichen Haltungssystemen für verschiedene Tierarten erarbeitet wurden. Natürlich hängt die positive Bewertung von weiteren Faktoren ab. Sie ist nicht allein davon abhängig, ob den Tieren Zugang zu einer Weide gewährt wird. Betriebsmanagement spielt die wesentlichste Rolle in der Tierhaltung, so auch bei diesem Thema. Betriebsstandort und weitere betriebsspezifische Faktoren sind ebenfalls zu berücksichtigen, auch beim Weidegang. Dennoch: Entscheidet sich ein Betrieb für die Weidetierhaltung, entscheidet er sich damit grundsätzlich erst einmal für einen hohen Tierwohlstandard. Die Haltung von Milchkühen mit Weidegang bedeutet aber auch einen finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Mehraufwand für die Betriebe. Dieser Mehraufwand besteht. Instandhaltungskosten für Zäune, Treibwege, Tränken, Zeitaufwand. Möglicherweise auch eine reduzierte Milchleistung. Meine Damen und Herren, auch deshalb gibt es in anderen Bundesländern Förderprogramme für die Sommerweidehaltung - in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und auch in den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Nach einer Abschätzung des Mittelbedarfs für eine solche Weideprämie wurde in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr von ihrer Einführung abgesehen. Alternativ hat man das Vertragsmuster „Weidegang“ im Vertragsnaturschutz –ich betone hier Naturschutz – mit zusätzlichen 5 Millionen Euro ELER-Mittel ausgestattet, um die Förderung der Weidehaltung auszubauen. In der aktuellen Förderperiode wurden durchschnittlich 6.000 Hektar in dem Vertragsmuster Weidegang gefördert und insgesamt 3,4 Millionen Euro an Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt. Für 2023 wird mit 6.200 Hektar und einem Mitteleinsatz von 3,7 Millionen Euro gerechnet. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Entscheidung, den vielfältigen großen Herausforderungen der Landesregierung und der Gesamthaushaltslage des Landes sehe ich aktuell, also zum jetzigen Zeitpunkt, keine Möglichkeit, eine Weideprämie in Schleswig-Holstein einzuführen. Ich versichere Ihnen aber, dass wir das Thema im Landwirtschaftsministerium dennoch weiter intensiv bewegen werden. Denn die Vorschläge der Borchert-Kommission für den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland enthalten für die Milchkuhhaltung auch den Weidegang. Diese Vorschläge sind breit und parteiübergreifend anerkannt und werden auch von mir unterstützt. Ebenso anerkannt ist der Vorschlag des Kompetenznetzwerks, dass eine Anhebung der Tierwohlstandards deutlich über das EU-Niveau durch staatliche Tierwohlprämien zu begleiten ist. Für eine zügige Umsetzung dieser Vorschläge der Borchert-Kommission setze ich mich auf Bundesebene ein –damit für den Ausgleich der Mehrkosten, die durch Weidehaltung entstehen und die auch von der BorchertKommission anerkannt werden. Noch in einem anderen Bereich werde ich mich für die Belange der Milcherzeuger einsetzen: Bei der (Minister Werner Schwarz) Nutzung und dem Erhalt von Dauergrünland spielt die Weidehaltung eine wichtige Rolle. Zugleich enthält der Katalog der GAP ab 2023 keine attraktiven Fördermaßnahmen im Bereich der Eco Schemes für Grünland- und Futterbaubetriebe. Dies ist vor dem Hintergrund des hohen Grünlandanteils und den zahlreichen Milcherzeugerbetrieben in Schleswig-Holstein sehr unbefriedigend. Aus diesem Grund werde ich mich dafür aussprechen, dass nach einer erfolgten Evaluierung der GAP, die Einführung attraktiver Angebote für Milchviehbetriebe mit Weidetierhaltung über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – AUKM – der zweiten Säule zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird es ebenfalls wichtig sein, das Grünland und die Rinderhaltung in den kommenden Verhandlungen zur GAP ab 2027 deutlich stärker zu berücksichtigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Alle Reden von Christian Dirschauer Protokoll ↗