Marc Timmer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherbildung ist die Kommunikation von Wissen und Fähigkeiten, die Menschen lehrt, kritisch und souverän zu konsumieren und Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Je mehr es uns gelingt, bei unseren Schülerinnen und Schülern ein starkes Selbstverständnis als Verbraucherinnen und Verbraucher zu entwickeln, desto besser. Was ist gut für mich, für meine Gesundheit, für meine Mitmenschen, für unser Zusammenleben, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch im größeren Kontext – und natürlich insbesondere auch für unsere Umwelt? Mit fast 8 Milliarden Menschen verbrauchen wir weltweit Ressourcen, die der Biokapazität von 1,7 Erden entsprechen. Anders formuliert: Der Welterschöpfungstag lag 2022 am 28. Juli. Kinder und Jugendliche müssen in diesem Zusammenhang also vielfältige Fähigkeiten erlernen. Produkteigenschaften sind zu überprüfen, Produktinformationen zu bewerten, Täuschungen zu entlar- (Marc Timmer) ven, komplexe Sachverhalte zu durchblicken. Der Umgang mit den eigenen Finanzen – Stichwort: Handyverträge –, Fragen zu Gesundheit und Ernährung, der Umgang mit und in den Medien: Das sind Themen, die junge Menschen betreffen. Die Ergebnisse der SINUS-Jugendstudie zeigen, dass der Zukunftsoptimismus der 14- bis 17-Jährigen 2020 deutlich gedämpft wurde. Die zunehmende Ernsthaftigkeit und Besorgnis der jüngeren Generation begründet sich vor allem durch Zukunftsthemen wie den Klimawandel. Das Thema Verbraucherschutz ist also weit, vielfältig und bunt. (Beifall SPD, SSW und Nelly Waldeck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deshalb ist Verbraucherschutz im Bildungsbereich zu recht thematisiert, breit angelegt und findet längst Eingang in Unterricht und andere landesseitige Programme. In der vergangenen Legislaturperiode wurde, wie ich mir habe berichten lassen, lang und breit über die BNE-Strategie „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ gesprochen. Vom Grundsatz her richtig! Wenn jetzt Bildung für nachhaltige Entwicklung nicht in einer Strategie endete, sondern tatsächlich umgesetzt würde, wäre dies hilfreich. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Seit 2009 ist Bildung für Verbraucherinnen und Verbraucher ein eigenes Unterrichtsfach. Die Fachanforderungen sind umfänglich und klar geregelt. Der Ernährungsbereich ist selbstverständlich Teil hiervon. Wozu, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir ein Sonderprogramm in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft? Was ist der zusätzliche Nutzen? Warum wird gerade dieser Bereich privilegiert? Dies bleibt der Antrag so, wie er in schriftlicher Form vorlag, schuldig. Er nimmt einen Teilbereich in den Blick, der längst im Großen behandelt wird. Wir sollten uns hier nicht verzetteln. Projekte zu gleichen Sachverhalten, orchestriert von vermutlich verschiedenen Ministerien, gilt es zu vermeiden. Der besondere Nutzen dieses Sonderprogramms gegenüber anderen wichtigen Bereichen im Verbraucherschutzbereich erschließt sich mir nicht. Alles gibt es, alles ist bereits jetzt schon möglich. Ein Sonderprogramm braucht es nicht, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall SPD)
