Lars Harms
Herr Kollege, Sie haben mir die ganz konkrete Frage gestellt, warum dieser Passus nach unserer Auffassung gestrichen werden soll, wo nur drinsteht, dass Voraussetzung für Spracherwerb ist, dass man den Willen hat, eine Sprache zu erwerben. Auf Dänisch würde man sagen: Das ist Logik für Perlhühner. Natürlich ist es so, es ist aber nicht das Entscheidende für Menschen mit Migrationshintergrund. Ihnen wird derzeit zu einem großen Teil überhaupt nicht die Möglichkeit gegeben, die Sprache lernen zu können. In diesem Gesetz wird ein gesetzlicher Anspruch formuliert, der es ermöglicht, dass die Leute – egal, wer es ist, welchen Status er hat – das Anrecht haben, die Sprache lernen zu können. Das ist echte Integration. Ich kann hundertmal sagen: Du sollst auf die Verfassung schwören. Das ist nicht das Entscheidende. Entscheidend ist, dass die Leute eine Chance zur Integration kriegen. Wenn sie das Anrecht haben, eine Sprache – nämlich Deutsch – lernen zu dürfen, werden sie es auch machen. Ich höre immer nur von Leuten, die sagen: Mensch, ich würde gern einen Kurs machen, aber ich darf ja nicht! – Das will ich, ganz konkret, mit diesem Gesetzentwurf ändern. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Pauls [SPD]) – Herr Kollege Harms, da sind wir doch ganz einig. Die Wichtigkeit des Angebots ist völlig klar. Das steht aber auch im Gesetz drin: Das Land unterstützt Menschen bei der Ankunft bereits beim Erlernen der deutschen Sprache. (Zuruf Lars Harms [SSW]) Entscheidend ist aber doch, den zweiten Satz herauszunehmen, dass das Eigenengagement auch von Bedeutung und unerlässlich ist. Mit Verlaub: Warum wollt ihr das rausnehmen? Das ist dieselbe Geschichte, wie bei § 7 zu sagen: Es kommt nur darauf an, dass die Leute von unserem Grundgesetz mal gehört haben. Nein, das reicht mir nicht. Es reicht mir nicht, dass man nur die Werte des Landes, in das man kommt, kennt. Integration in ein größeres Ganzes und bedeutet auch, die Werte des Landes zu achten, in das man kommt; und das sage ich mit aller Deutlichkeit. (Beifall FDP und CDU) Im Übrigen, lieber Lars Harms, wenn Sie mir das gestatten, Herr Kollege, zu dem Argument, dass das alles nur deklaratorisch wäre: In § 3 Absatz 1 soll der Satz „Ziel dieses Gesetzes ist es, die Integration, Teilhabe von Menschen mit Migration in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu fördern und zu gestalten“ jetzt lauten: „in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung.“ Ja, was denn sonst? Das steht in Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Lars Harms [SSW]: So ist das!) Das ist genauso deklaratorisch. Das finde ich aber auch nicht schlimm, das kann man meinetwegen ja (Dr. Bernd Buchholz) reinschreiben. Ich will nur sagen: An der Stelle gibt es vieles, was rein deklaratorisch ist. Aber es gibt auch einiges, was im Kern ein wichtiges Thema ist. Darüber sollten wir im Ausschuss reden. Und es gibt eine Grundsatzdiskussion; die sollten wir in diesem Haus gern noch einmal führen, auch mit den Sachverständigen von draußen.
