Lars Harms
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe im Vorfeld etwas verwunderte Reaktionen auf diesen Gesetzentwurf wahrnehmen können. (Zurufe: Ja!) Da hieß es dann: „Ja, aber im Koalitionsvertrag steht doch schon, dass …“, oder: „Die Regierung hat doch bereits angekündigt, evaluieren zu wollen, dass …“. Darauf habe ich immer geantwortet: „Ja, aber das reicht nicht.“ Das Integrations- und Teilhabegesetz soll – so steht es im Koalitionsvertrag – durch eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre weiterentwickelt werden. – Das ist schön und gut, zeigt jedoch keine konkrete Richtung auf, in die die Koalition gehen möchte. Wir als SSW waren von Anfang an nicht mit dem Integrations- und Teilhabegesetz zufrieden, zu dem sich Jamaika durchringen konnte. Denn es ist hinter sämtlichen Erwartungen zurückgeblieben, die in der Anhörung in der letzten Legislatur insbesondere von Menschen, die von den Maßnahmen betroffen sind, oder die diese vertreten, formuliert worden sind. Das Jamaikagesetz war ein Paradebeispiel dafür, was passiert, wenn regierende Parteien es nicht schaffen, sich zu einem gemeinsamen Ziel zusammenzufinden, sondern sich inhaltlich in ihren eigenen Widersprüchen auflösen. Wir wollen aber ein Integrations- und Teilhabegesetz für das Land, das Integrationsstrukturen wirklich stärkt. Diese Auseinandersetzung soll – wenn es nach uns geht – im Ausschuss und vor allen Dingen auch mit den Menschen und im Landtag stattfinden. Damit das nicht im luftleeren Raum geschieht, haben wir direkt schon einmal einen Vorschlag eingebracht, anhand dessen wir uns über das Integrations- und Teilhabegesetz austauschen können. Er enthält das, was von uns aus schon von Anfang an hätte aufgenommen werden sollen. Ein besonderes Anliegen wäre es uns, den Tenor des Gesetzes zu verändern, weg vom Misstrauen hin zu einem Mitund Füreinander. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Meine Damen und Herren, da sind zum einen ein paar sprachliche Veränderungen, die Respekt und Anerkennung ausdrücken. Es geht aber auch um so etwas, wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Mädchen nicht nur zu achten, sondern diese auch zu gewährleisten. (Beifall SSW und vereinzelt SPD) Zum anderen geht es ganz explizit um den § 7. In der jetzigen Fassung steht, dass alle Menschen das (Lars Harms) Grundgesetz und die Landesverfassung anzuerkennen haben. In unseren Augen stellt dies in diesem Zusammenhang die Unterstellung dar, dass unsere geflüchteten und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger das nicht täten. (Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir wollen das heilen, indem einfach nur aufgenommen wird, dass ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich in Schleswig-Holstein niederlassen wollen, über das Grundgesetz und die Landesverfassung zu informieren sind. Für wirkliche Integration braucht es einen bedarfsgerechten und kostenfreien Zugang zu Sprachkursen – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Es braucht eine Wertschätzung und Förderung der Fähigkeiten, die die Menschen schon mitbringen und damit auch eine Förderung der Herkunftssprachen. Das beinhaltet beispielsweise auch Unterricht in der Erstsprache an unseren Schulen. Wo wir schon bei den Schulen sind: Wir wollen endlich eine Ausweitung des Schulzugangs für volljährige Geflüchtete, indem wir ihnen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ermöglichen, eine schulische Ausbildung an einer Berufsschule zu besuchen. (Beifall SSW und SPD) Gleichzeitig müssen wir endlich vereinfachte Möglichkeiten für Menschen bekommen, die ihren Schulabschluss aus dem Herkunftsland nicht nachweisen können. Ich weiß, das ist nicht einfach. Aber ich setze doch Hoffnung in das Bildungsministerium, hierfür funktionierende Regelungen zu finden. Gleiches gilt im Übrigen für die vereinfachte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Für die Älteren fordern wir den Ausbau der Gesundheitsleistungen und psychotherapeutischen Angebote sowie Verbesserungen im Pflegebereich für die Seniorinnen und Senioren mit Sprachbarrieren. Ich möchte gern auch ein konkretes Beispiel anführen. Mit Verabschiedung des Integrations- und Teilhabegesetzes im Juli 2021 wurde unter anderem die Einrichtung eines Integrationsbeirates zur Unterstützung der Landesregierung in wesentlichen Fragen der Integrations- und Teilhabepolitik als beratendes Gremium beschlossen. Hat dieser Integrationsbeirat überhaupt schon einmal getagt? – Nein. Hat er dementsprechend die Landesregierung beraten können? – Nein. Der Integrationsbeirat muss also schnellstmöglich eingerichtet werden. Dazu brauchen wir auch Integrationsbeauftragte auf kommunaler Ebene. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD]) Für uns als SSW ist es wichtig, dass wir ehrlich miteinander sind und auch gemeinsam mit den Interessenverbänden und migrantischen Selbstorganisationen bewerten, welche Aspekte des Gesetzes gut waren und welche nicht funktionieren. Deshalb wiederhole ich abschließend noch einmal mein Anliegen, nicht nur eine IMAG im stillen Kämmerlein ihre Beschlüsse fassen zu lassen, sondern in der parlamentarischen Öffentlichkeit zu untersuchen, wie man das bestehende Gesetz jetzt schon verbessern kann. Genau das ist das Anliegen, das mit unserem Gesetzentwurf verbunden ist. Wir wollen den Menschen mehr Rechte und Ansprüche geben, auf die sie sich gesetzlich verlassen können. Das ist das Ziel dieses Gesetzes. Wenn wir heute damit anfangen und das in Ruhe beraten, dann wird vielleicht nach einer gewissen Zeit auch etwas Vernünftiges dabei herauskommen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
