Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! In der letzten Sitzung des Landtages haben wir über die Fortführung des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“ diskutiert. Im Kern sind wir uns einig: Dieser eingeschlagene Prozess ist grundsätzlich gut, er ist wichtig, und er ist richtig. Daher wurde der Antrag der Koalition auch einstimmig angenommen. (Christian Dirschauer) Das Ziel des Prozesses ist klar: Wir wollen unsere bäuerliche Landwirtschaft erhalten. Aber dafür müssen wir sie fit machen für die großen Herausforderungen, vor der sie steht. Gemeinsam wurden die Herausforderungen beschrieben und Thesen erarbeitet, wie die Landwirtschaft weiterentwickelt werden soll. Wir als SSW unterstützen diesen Prozess voll und ganz. Wir werden nicht umhinkommen, unsere Landwirtschaft anzupassen. Die Farm-to-Fork-Strategie der EU zielt darauf ab, die Land- und Ernährungswirtschaft nachhaltig und wirtschaftlich tragfähig auszurichten, indem sie auf Innovation und Digitalisierung setzt. Das steht meines Erachtens nicht im Widerspruch zu den Thesen des Dialogprozesses. Der Entwurf der EU zu einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist ein Ergebnis der Farm-to-Fork-Strategie. Ziel ist, den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten legen dabei ihre eigenen Reduktionsziele fest, damit nationale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Ein gewisser Spielraum ist also vorgesehen. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln in ökologisch empfindlichen Gebieten soll verboten werden. Hier bedarf es noch einer genaueren Definition. Der Einsatz von biologischem und risikoarmem Pflanzenschutz soll verstärkt ausgebaut und angeboten werden. Neu an dem Vorgehen der EU ist, dass die Pflanzenschutzrichtlinie in eine Verordnung umgewandelt wird, wodurch die Regelungen unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Damit gibt es keine Ausreden und kein Aussetzen, die Richtlinie umzusetzen. Ich erinnere nur daran, wie lange es gedauert hat, bis Deutschland die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt hat. Unterm Strich erweist man den Landwirtinnen und Landwirten einen Bärendienst, wenn die nationale Umsetzung solch einschneidender Richtlinien zu lange herausgezögert wird. Nicht unerheblich ist der Hinweis, dass etwaige Kosten, die in der Übergangszeit aufgrund der Umsetzung entstehen, ausgeglichen werden sollen. Zugegeben, der Verordnungsentwurf weist Änderungen aus, die unsere Landwirtschaft komplett auf neue Füße stellen wird. Aber ich sage auch, dass wir mit den Thesen des Dialogprozesses einen solchen Weg bereits eingeschlagen haben. Unter Punkt 11 des Thesenkatalogs ist zu lesen: “Wir wollen Klimaschutz-, Umwelt- und Biodiversitätsleistungen in der Landwirtschaft besonders fördern, etwa mit Hilfe von Maschinen mit geringem Bodendruck sowie konservierender Bodenbearbeitung, und eine weitestgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel erfolgende Unkraut- und Schädlingsbekämpfung erreichen.“ Unsere Landwirtschaft ist also durchaus bereit und darauf eingestellt, einen solchen Weg, wie von der Verordnung angezeigt, zu gehen. Der Antrag der FDP lässt offen, in welchen Bereichen die Verordnung deutlich korrigiert werden soll. Auch der Hinweis, dass die Ernährungssicherheit sowie wissenschaftliche Folgenabschätzungen zu berücksichtigen sind, gibt keine konkreten Aufschlüsse darüber, was ihrer Meinung nach geändert werden sollte. Der Hinweis auf die Ernährungssicherheit im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine ist zwar richtig, aber sie darf nicht zum Totschlagargument werden, wenn es darum geht, die Landwirtschaft auf die nächsten Jahrzehnte vorzubereiten und sie umzugestalten. Denn die Herausforderungen liegen im Klimawandel und im Erhalt der Biodiversität. Der letzte Abschnitt des Antrages ist für uns nicht nachvollziehbar, denn ein beschleunigtes Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln birgt die Gefahr der Ungenauigkeit, gerade in Bezug auf Langzeitwirkungen. Ich weise nur auf Glyphosat hin, wo immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob und inwieweit der Wirkstoff krebserregend ist. Daher sagen wir, hier muss in erster Linie das Vorsorgeprinzip gelten. Das darf mit einem beschleunigten Zulassungsverfahren nicht unterlaufen werden. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Frau Präsidentin! Pflanzenschutz ist die vorbeugende Maßnahme, um Schäden an Kulturpflanzen zu verhindern oder zu mindern. Daran ist zunächst nichts verwerflich. Es ist sogar in Teilen erforderlich, um Erträge zu sichern und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln birgt aber auch Risiken für Mensch und Umwelt – insbesondere, wenn er nicht sachgerecht eingesetzt wird. Das Anliegen der EU-Kommission, mit einer Verordnung die Umsetzung der Ziele für einen nachhaltigen Pflanzenschutz in allen Mitgliedstaaten si- (Minister Werner Schwarz) cherzustellen, ist daher nachvollziehbar und grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch sind die Inhalte des Verordnungsentwurfs aus meiner Sicht zu kritisieren. In Anbetracht der Zeit möchte ich meine Kritik auf die wesentlichsten Punkte konzentrieren. Konkret beinhaltet der Verordnungsentwurf der EU-Kommission unter anderem eine Reduzierung des Risikos und der Einsatzmenge um 50 Prozent sowie ein Verbot der Verwendung „jeglicher“ Pflanzenschutzmittel in allen „empfindlichen“ Gebieten. An diesen zwei Punkten möchte ich meine Kritik festmachen. Als Referenz für die angestrebte 50-Prozent-Reduktion bis 2030 werden unionsweit die durchschnittlichen Verkaufszahlen der Jahre 2015 bis 2017 vorgegeben. Die Methodik zur Berechnung der Reduktionsziele basiert dabei auf den Meldungen zum Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Eingruppierung von Pflanzenschutzwirkstoffen. Die Meldung zum Inlandsabsatz ist in den Mitgliedstaaten jedoch unterschiedlich geregelt. Beispielsweise wird Kohlendioxid, das im Vorratsschutz als „ökologische“ Alternative zu anderen Begasungsmitteln genutzt wird, in Deutschland als insektizider Wirkstoff gelistet, in anderen Mitgliedstaaten aber nicht. Die Folge ist eine Benachteiligung Deutschlands. Noch mehr als die Ungleichbehandlung Deutschlands bei der Berechnung des Reduktionsziels bereitet mir die Definition der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ Sorge. Im Verordnungsentwurf heißt es, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wird in allen „empfindlichen“ Gebieten verboten. Zu diesen Gebieten zählen nach aktueller Auslegung auch Flächen mit „Grundwasserkörpern, die für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt werden“. In der Folge wären in Schleswig-Holstein circa 92 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche betroffen. Hinzu kommen Verbote ab geplanten Gewässerabständen zu Oberflächengewässern. Insbesondere in unseren gewässerreichen Niederungsgebieten mit umfangreichen Grabenstrukturen dürfte das zu großen Anbauflächenverlusten führen. Auch alle Landschaftsschutzgebiete wären von der Definition umfasst. Allein durch die Einbeziehung der Landschaftsschutzgebiete wären in SchleswigHolstein über 160.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche – gut 16 Prozent – von einem Totalverbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes betroffen. - Freitag, 30. September 2022 609 Verstärkend kommt noch hinzu, dass die Verordnung „jegliche Pflanzenschutzmittel“ in den Gebieten verbietet. Durch diese unscharfe Verbotsformulierung „jegliche“ werden sowohl chemisch-synthetische als auch biologische Pflanzenschutzmittel gleich behandelt – beide Optionen wären dann nicht mehr einsetzbar. Für den Anbau von Sonderkulturen in den betroffenen Gebieten würde das das Aus bedeuten. Auch für Ökobetriebe wäre es extrem problematisch. Sollte die Verordnung in dieser Form umgesetzt werden, hätte sie gravierende Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, die Betriebe und aufgrund der sehr umfangreichen Dokumentationsvorgaben und Kontrollverpflichtungen auch für die Verwaltung. So, wie die Regelung zu den Schutzgebieten aktuell ausgestaltet ist, ist sie unverhältnismäßig. Aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein – da sind wir uns wohl alle einig – besteht aus den genannten Gründen ganz erheblicher Änderungsbedarf. Eine Entschärfung bei der Definition „ökologisch sensibler Gebiete“ ist unbedingt erforderlich. Ausnahmen in gewässerreichen Gebieten für künstlich angelegte Gewässer sollten zudem ermöglicht werden, um die besonderen Bedingungen anzuerkennen. Wir haben uns entsprechend im Bundesrat für diese aus unserer Sicht wichtigen Kritikpunkte eingesetzt und die Bundesregierung gebeten, diese und weitere Aspekte in den anstehenden Verhandlungen mit der EU-Kommission zu berücksichtigen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
