Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren grausame und schreckliche Bilder und Beschreibungen, die wir den Medien entnehmen konnten, wie Tiere in einem Schlachthof in Flintbek misshandelt und eben nicht rechts- und tierschutzkonform geschlachtet wurden. Schlachtfallen, die die Tiere nicht ordentlich fixieren, ein unsachgemäßer Umgang mit Betäubungsgeräten, der zu Fehlbetäubungen führte, und minutenlange Todeskämpfe von Rindern sind auf den Videos zu sehen. Ein Film, den Tierschützer mit versteckter Kamera aufgenommen haben, dokumentiert diese Grausamkeiten. Das sind unerträgliche Bilder und eben auch Handlungen, die wir nicht sehen wollen, die nicht passieren dürfen. Daher ist es richtig, dass gegen solche Verstöße mit aller Härte vorgegangen wird. Nachdem das zuständige Kreisveterinäramt Ausschnitte des Films gesehen hat, wurde umgehend eingeschritten, und der Betrieb wurde versiegelt. Es finden dort keine weiteren Schlachtungen statt. Die Frage der betrieblichen Zulassung steht noch im Raum. Es stellt sich die Frage: Warum konnte es überhaupt so weit kommen? Warum bedarf es erst eines Videos der Soko Tierschutz, damit solche eklatanten Verstöße aufgedeckt und geahndet werden? Wo war die zuständige Behörde, und warum wurde nicht vorher eingegriffen? – Das sind Fragen, die wir der zuständigen Behörde im Ausschuss bisher nicht stellen konnten. Den Medien konnten wir entnehmen, dass das Kreisveterinäramt dort regelmäßige Kontrollen durchführte. Demnach wurde der Betrieb in den letzten zwei Jahren elfmal kontrolliert. Überwiegend ging es dabei jedoch um Hygiene- und Lebensmittelkontrollen. Verstöße gegen das Tierschutzrecht wurden bei den Kontrollen nicht festgestellt. Es ist klar, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht bei jeder einzelnen Schlachtung dabei sein können, um Verstöße gegen das Tierschutzrecht zu unterbinden. Aus Sicht des SSW haben wir es in diesem Fall zudem mit verschiedenen Sachverhalten zu tun. Schlachtgitter, die nicht ordnungsgemäß die Tiere fixieren – hier sollte davon ausgegangen werden, dass so etwas regelmäßig kontrolliert wird. Der Umgang mit Bolzenschussgeräten bis hin zur Tötung, das heißt der gesamte Schlachtvorgang, kann aktuell nicht ständig und bei jedem Tier über-- Freitag, 30. September 2022 595 wacht werden. Es gibt Fachpersonal mit Sachkundenachweis. Entsprechend ist erst einmal davon auszugehen, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Doch das reicht offenbar nicht. Was in Flintbek geschehen ist – das Verfahren läuft, aber es ist aus meiner Sicht jetzt schon deutlich –, ist ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht. Doch wie bei den meisten rechtlichen Verstößen geschieht so etwas nicht in aller Öffentlichkeit, sondern im Verborgenen. Wie also hätte das Kreisveterinäramt hiervon Kenntnis erlangen sollen, wenn nicht durch heimliche Aufnahmen? Derartige Überwachungsmaßnahmen sind für die behördliche Arbeit und Kontrollen aber schlichtweg nicht erlaubt. (Lukas Kilian [CDU]: So sieht das aus!) Es stellt sich daher grundlegend die Frage, ob und wie solche Vorfälle künftig kontrolliert und unterbunden werden können. Im zuständigen Ausschuss haben wir uns bereits mit dem Thema befasst. Dabei wurde unserer Auffassung nach deutlich, dass gewisse Unklarheiten bei den Meldeketten und Zuständigkeiten existieren. Wie greifen die Kontrollsysteme ineinander, und wann ist die Fachaufsicht zu informieren? – Inwieweit die oberste Fachaufsicht die tierschutzrechtlichen Verstöße hätte verhindern können oder sie Rückschlüsse aus den Kontrollberichten dahin gehend hätte ziehen können, lasse ich einmal dahingestellt. Angesichts der personellen Situation bei den Veterinärämtern und der sich daraus ergebenden Kontrolldichte ist es unserer Auffassung nach durchaus überlegenswert, auch über neue Strukturen nachzudenken. Aber wie heißt es immer? – Nicht über andere reden, sondern miteinander reden. Wir schlagen die Ausschussüberweisung und die Anhörung vor, damit wir uns im Rahmen einer mündlichen Anhörung ein genaueres Bild von dem Sachverhalt und der Situation der Kreisveterinärämter machen können. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Zudem können wir erfragen, wie die Praktiker vor Ort den Vorschlag des Ministers bewerten, eine Landesbehörde mit Spezialthemen einzurichten, um beispielsweise die Überwachungstätigkeiten sowie Kontrollinstrumente zu verbessern und um die kommunalen Behörden zu entlasten. – Herzlichen Dank. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Cornelia Schmachtenberg [CDU])
