Cornelia Schmachtenberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Die Vorfälle in Flintbek haben uns alle schockiert und betroffen gemacht. Das, was dort vorgefallen ist, muss strafrechtlich geprüft und verfolgt werden und wird es auch aktuell. Darüber hinaus wurde der Schlachtbetrieb mit sofortiger Wirkung geschlossen. Die Vorkommnisse in dem Schlachtbetrieb in Flintbek gilt es vonseiten der zuständigen Behörden vollständig und transparent aufzuklären. Etwaige strafrechtliche Verstöße müssen natürlich konsequent geahndet werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich glaube, uns alle eint das Ziel, dass solche Vorfälle nicht noch einmal passieren und dass Tiere überall geschützt werden müssen – und das auf allen Ebenen und Verantwortlichkeiten. Weil die Ebenen in dieser Debatte sehr wichtig sind, möchte ich kurz darauf eingehen, denn es gibt unterschiedliche Verantwortlichkeiten und man sollte diese nicht miteinander vertüdeln: Zuallererst ist der Tierhalter oder die Tierhalterin für den Tierschutz verantwortlich. Jeder landwirtschaftliche Betrieb ist in der Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Tiere bei der Tötung und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont bleiben. Die Schlachtung von kranken Tieren ist verboten. Der Schlachtbetrieb ist für die sachgemäße und tierschutzkonforme Schlachtung zuständig, das heißt, das Schlachttier wird vorher untersucht, es wird festgestellt, ob das Tier gesund ist und eine Schlachterlaubnis erteilt werden kann. Mit der Fleischuntersuchung wird festgestellt, ob das Fleisch des geschlachteten Tieres für den menschlichen Verzehr geeignet ist. (Annabell Krämer [FDP]: Wo bleibt der Tierschutz?) (Cornelia Schmachtenberg) – Das habe ich gerade erklärt, wie Sie festgestellt hätten, wenn Sie zugehört hätten: Wir haben einmal den Tierhalter, der dafür verantwortlich ist, und auch der Schlachtbetrieb ist dafür verantwortlich, dass der Tierschutz eingehalten wird. (Beifall CDU) Als Zweites die Kreise und die kreisfreien Städte: Das heißt, die Veterinärämter sind vor Ort zuständig, zu kontrollieren, ob die tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Maßgaben, die die Schlachtbetriebe natürlich einhalten müssen, eingehalten werden. Die Kreise und Veterinärämter müssen also kontrollieren, ob das vor Ort richtig gehalten wird. Das Land wiederum hat die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte und beaufsichtigt deren Kontrolltätigkeiten, ohne jedoch dienstrechtliche Befugnisse zu haben. (Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) Und auch, wenn der Antrag der FDP heute Morgen noch einmal um einen Satz ergänzt worden ist, der das Ganze, finde ich, ein bisschen ganzheitlicher betrachtet, ist das Credo der FDP und ihres Antrags: Wenn das Land die Kreise besser kontrolliert, dann finden vor Ort keine Verstöße mehr statt. – Diese Haltung teile ich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte, dass solche tierschutzrechtlichen Verstöße flächendeckend nicht stattfinden. Ich möchte, dass es keinen einzigen Fall gibt. Aber es darf jetzt nicht durch einen solchen Antrag und diese Debatte der Eindruck entstehen, dass wir flächendeckende Tierschutzprobleme hätten, dass es gerade in kleinen und mittleren Schlachthöfen fatal laufe und wir ein strukturelles Problem hätten, denn das ist de facto nicht so. Ich möchte, dass hier nicht irgendwelche Schlachthöfe diffamiert werden oder Veterinärämter Ähnliches erfahren. (Beifall CDU) Ziel ist, dass der Tierschutz in jeder Instanz gewahrt wird. Keine Kontrolle kann das Leid und alle Fehler verhindern, und mehr Kontrollen führen nicht automatisch zu einer besseren Qualität beziehungsweise in diesem Fall zu besserem Tierschutz. Ich glaube auch, ehrlich gesagt, nicht, dass alles besser wird, wenn das Land für alles verantwortlich ist und alle Zuständigkeiten an sich reißt. Es müssen die Verantwortlichkeiten vor Ort gestärkt werden. (Beifall CDU – Zurufe)
