Michel Deckmann
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade noch einmal geprüft: Alle Zettel sind dabei. Dementsprechend kann ich loslegen. (Beifall CDU) Die gegenwärtige Krisensituation ist eine vielfältige Belastung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, insbesondere auch finanziell. Sei es die Thematik der Energieversorgung, die Situation auf dem Wohnungsmarkt oder die Kulisse, vor der unsere Handwerker stehen, oder auch persönliche, plötzliche Schicksalsschläge: All dies sind herausfordernde Situationen, die schlussendlich dafür sorgen können, dass bereits deutlich vor dem Monatsende das zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht ist. Somit ist es in einigen Haushalten notwendig, den mit der Hausbank vereinbarten Überziehungsrahmen, den Dispositionskredit, in Anspruch zu nehmen. Dies wäre grundsätzlich nicht problematisch, wenn dieser immer nur kurzfristig, so wie es gedacht ist, in Anspruch genommen werden würde. Dies ist aber leider aktuell nicht immer der Fall. Wir haben Haushalte im Land, die dauerhaft ihre regelmäßigen Ausgaben über den Dispokredit finanzieren müssen. Je nachdem, bei welcher Bank man ist, wird dieser mit bis zu 15 Prozent verzinst. Das ist eine spürbare Belastung für die betroffenen Personen. Diese Situation sollte man nicht unbeachtet lassen. Deshalb begrüßen wir mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich, dass sich die Verbraucherschutzministerkonferenz bereits im Mai 2021 mit diesem Thema befasst hat, und nehmen diesen Ball auf. Wir unterstützen die Initiative einer besseren Regelung bezüglich der Gestaltung der Zinssätze für die Inanspruchnahme der Dispokredite. Aber auch die Deckung des Eigenbedarfs an Bargeld ist in der Vergangenheit schwerer geworden. In Teilen sind hohe Abhebegebühren eine Ursache des Problems. Der Abbau von Geldautomaten, das Schließen von Filialbanken im ländlichen Raum und das Schließen der Kassen in den Banken vor Ort sind wesentliche Gründe für diese zunehmende Erschwernis. Auch die in Deutschland langsam ankommende verstärkte Nutzung von Kartenzahlung und Mobile Payment kann diesen stetigen Rückzug aus der Fläche nicht vollends kompensieren. Jetzt würde es leichtfallen, einmal grundsätzlich auf die Banken einzudreschen und diesen die alleinige Verantwortung zuzuschieben. Wir haben es allerdings mit größeren gesellschaftlichen Veränderungen zu tun. Vor diesen Herausforderungen stehen auch unsere Banken – ganz egal, ob öffentlich, genossenschaftlich oder privat. Wenn aber die Anzahl an Kunden zurückgeht, die die Leistungen vor Ort nutzen, gleichzeitig aber die regulatorischen Anforderungen und die Kosten für Personal und Betrieb der Niederlassungen steigen, ist es eine große Herausforderung, ein flächendeckendes Filialnetz im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten. Daher rührt auch die aktuelle Situation beim Thema der Bargeldversorgung. Dennoch wollen wir mit dem vorliegenden Antrag ein Zeichen setzen: zum Ersten, dass die Versorgung mit Bargeld für Menschen im ländlichen Raum nicht zum Luxusgut werden darf. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass wir beispielsweise über das Zahlungskontengesetz eine Regelung treffen können. Wir vergessen zum Zweiten nicht die Menschen im Land mit finanziellen Schwierigkeiten, die in manchen Fällen leider dauerhaft– man kennt es selbst aus dem Bankalltag – den Dispokredit in Anspruch nehmen müssen und teilweise in noch schlimmere finanzielle Situationen geraten. Situationen, in denen Abhebungen von kleineren Geldbeträgen durch in Teilen zu hohe Gebühren absurd werden oder Menschen durch langfristige Nutzung des Dispos in noch größere Schwierigkeiten gera- (Michel Deckmann) ten, halten wir für nicht akzeptabel. Diese belasten nämlich insbesondere die Menschen mit kleinem Geldbeutel, Senioren sowie junge Menschen. Vor diesem Hintergrund werbe ich ausdrücklich um Zustimmung für den vorliegenden Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)
