Jette Waldinger-Thiering
Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Schwarz das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass ich zu Ihren Diskussionen hier Stellung nehmen darf. Residente Wölfe sind in zwei Fällen, im Sachsenwald und im Segeberger Forst, bestätigt worden. Sie alle kennen die gestrige Pressemeldung des MEKUN über die aktuellen Erkenntnisse des Wolfsmonitorings. Vor dem Hintergrund ist es mehr als aktuell, dass wir uns heute im Landtag mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in Schleswig-Holstein befassen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden den Wolf in das Landesjagdrecht Schleswig-Holsteins aufnehmen. Das haben die Regierungsparteien beschlossen und im Koalitionsvertrag verankert. Mein Haus hat in Zusammenarbeit mit dem MEKUN aktuell damit begonnen, im Rahmen des 100-TageProgramms der Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten und nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung den Gesetzentwurf zu finalisieren. Herr Dirschauer, selbstverständlich versuchen wir, das alles abzuklären. Dieser Schritt dient unter anderem dazu, klare Zuständigkeiten für den Fall eines zu entnehmenden Problemwolfs zu formulieren. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch in aller Deutlichkeit sagen: Der Schutzstatus des Wolfs wird damit nicht aufgehoben. Frau Abgeordnete Redmann, ja, es gibt erheblichen Klärungsbedarf im Fall einer Entnahme – ob es nun der verunfallte Wolf ist, ob er genesungsfähig ist oder tatsächlich besser entnommen wird. Die Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit. Der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der FFHRichtlinie des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützte Art. Das Töten eines Wolfs ist somit nur unter Beachtung eng gefasster Kriterien möglich. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kumbartzky, aufgrund dessen ist auch die Einrichtung sogenannter wolfsfreier Zonen oder No-go-Areas, wie es von Ihnen gefordert worden ist, rechtlich zurzeit nicht möglich. (Zuruf: Recht kann man ja ändern!) – Sehr geehrte Damen und Herren, auch bei Änderung des Landesjagdrechts bleiben die Schranken des Artenschutzes bestehen. Die Voraussetzung für die Ausnahme für die Entnahme eines Wolfs ist für jeden Einzelfall zu prüfen. Die geplante Änderung im Landesjagdrecht wird die Halterinnen und Halter von Nutztieren nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies zeigen auch die Lösungen anderer Bundesländer auf. Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt Nutztierhaltung und Wolf dadurch nicht gelöst werden wird, ist es richtig und wichtig, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen. Nur so können wir die Situation der Jägerinnen und Jäger in den Revieren beim Umgang mit dem Wolf verbessern. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht werden wir erreichen, dass im Falle einer Ausnahme für die Entnahme eines Wolfs auf das jagdrechtliche System zurückgegriffen werden kann und die Jägerinnen und Jäger in einem gewohnten und konkreten Rechtsrahmen tätig werden können. Das fehlt bisher. Tatsächlich ist das nicht geregelt. Mit ihren Ortskenntnissen und Erfahrungen im Umgang mit Wildtieren einschließlich des Erlegens von Wildtieren sind Jägerinnen und Jäger die wichtigsten Partner für den Fall, dass eine artenschutzrechtliche Genehmigungsentnahme tatsächlich ausgesprochen werden muss. Zudem soll auch der Umgang mit verletzten Wölfen im Landesjagdrecht weiter konkretisiert werden, um den Jägerinnen und Jägern klare und handhabbare Vorgaben an die Hand zu geben, wie sie mit dem verletzten Wolf umzugehen haben und unter welchen Umständen ein verletzter Wolf erlegt werden darf. Schließlich gilt es, Ausnahmen für das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten zu schaffen. Auch das ist eine Frage, die klar geregelt werden muss, denn (Minister Werner Schwarz) mit dem heutigen Schutzstatus ist dies nicht möglich. Lassen Sie mich zum Schluss, auch wenn meine Redezeit schon etwas überschritten ist, kurz auf die aktuelle Entwicklung eingehen. Nicht verhehlen möchte ich, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in den beiden Territorien mit Wolfswelpen zu rechnen ist. Wir müssen also davon ausgehen, dass wir in den nächsten Jahren in Schleswig-Holstein ein bis zwei Wolfsrudel beherbergen werden. Angesichts dessen ist die Änderung des Landesjagdrechts mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ein erster wichtiger Schritt. (Sandra Redmann [SPD]: Im Gegenteil!) Wir werden die Entwicklung sorgfältig beobachten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
