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Christian Dirschauer

SSW 30.09.2022 Sitzungen 20/9

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Wolf in Schleswig-Holstein über 200 Jahre als ausgestorben galt, gab es 2007 einen ersten gesicherten Nachweis. Da sich in den darauffolgenden Jahren herausstellte, dass es immer wieder zu Wolfswanderungen kommt, auch nach Schleswig-Holstein, wurde 2010 der erste Wolfsmanagementplan aufgestellt. Dies erfolgte seinerzeit in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden, dem Jagdverband und Vertretern der Landwirtschaft, damit dem Wolf ein Überleben bei uns im Land ermöglicht werden kann. Zudem wurde die sogenannte Wolfsrichtlinie erarbeitet, die unter anderem die Entschädigung von Wolfsschäden regelt. Damit waren wir seinerzeit in Schleswig-Holstein gut aufgestellt. Nachdem die Zahl der Wolfsnachweise in den weiteren Jahren weiter gestiegen ist, wurde auch das Wolfsmanagement entsprechend geändert und gestärkt. Es wurden Ansprechpartner – sogenannte Wolfsmanager – bestimmt, eine wissenschaftliche Begleitung und Monitoring eingerichtet und klare Regelungen bezüglich der Entschädigungszahlungen geschaffen bis hin zum Umgang mit sogenannten Problemwölfen. All das wurde in SchleswigHolstein auf den Weg gebracht, um die Voraussetzungen für ein Nebeneinander von Wolf und Mensch in einer Kulturlandschaft zu schaffen. Für uns als SSW war es immer wichtig, dass wir uns bei diesem Thema nicht in starren rechtlichen Vorgaben verfangen. Denn es hat sich auch hier gezeigt, dass ein Managementplan stetig evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden muss. Das Thema Wolf wurde und wird auch in Schleswig-Holstein immer wieder sehr kontrovers und häufig auch emotional diskutiert; das haben wir gerade auch hier erlebt. Die Diskussion, ob ein Raubtier wie der Wolf bei uns in die heutige Kulturlandschaft passt, kann aber nicht einseitig geführt werden. Hier gibt es mehrere Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Der Wolf ist durch internationale und nationale Gesetze streng geschützt und unterliegt damit dem höchstmöglichen artenschutzrechtlichen Status. De facto bedeutet dies: Ein Wolf darf nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und - Freitag, 30. September 2022 575 mit entsprechenden Genehmigungen entnommen werden. Das sind die übergeordneten Regelungen, die im Umgang mit dem Wolf auch in SchleswigHolstein zu beachten sind. So weit, so gut. Niedersachsen hat im Zuge einer Novellierung seines Landesjagdgesetzes den Wolf sowie Wolfshybriden in § 5 „Nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten“ aufgenommen. Gleichwohl besteht kein Recht der Jagdausübungsberechtigten zur Aneignung von Wölfen oder Wolfshybriden, auch das ist im Gesetz festgelegt, sowie ein eigens geschaffener Paragraf 28 b „Sonderregelungen für den Wolf“. Die bisher in Niedersachsen geltende Wolfsrichtlinie wurde entsprechend aufgehoben, um Dopplungen zu vermeiden. Fun Fact am Rande: Die Grünen haben genau der Gesetzesänderung, die jetzt hier Vorbild sein soll, nicht zugestimmt – in Niedersachen. Das sehen die Grünen bei uns im Land anscheinend anders, denn hier wird nun die Landesregierung von SchwarzGrün gebeten, einen Gesetzentwurf für SchleswigHolstein zu erstellen, nach niedersächsischem Vorbild. Zudem wundere ich mich über das angestrebte Verfahren, in dem die Koalition die Landesregierung bittet, einen Gesetzentwurf zu erstellen. Wir haben gehört, er ist offensichtlich schon in Erarbeitung. Dann kann man hier auch über den Gesetzentwurf sprechen. Die Novellierung des Jagdgesetzes gerade in Bezug auf die Aufnahme des Wolfs war und ist in Niedersachsen nicht unumstritten; das wurde auch im parlamentarischen Anhörungsverfahren deutlich. Insbesondere die Stellungnahme des hauseigenen Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes weist meines Erachtens auf Mängel und Zuständigkeitsprobleme hin, die nicht unerheblich sind, zum Beispiel auch zur grundlegenden Gesetzgebungskompetenz in Abgrenzung zum Bundesnaturschutzgesetz. Gleichwohl sage ich: Den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufzunehmen, ist lediglich weiße Salbe. Der Wolf ist dadurch nicht weniger geschützt, es ändert sich quasi nichts am bisherigen Umgang mit dem Wolf. Aus Sicht des SSW bleibt auch an dieser Stelle abzuwarten, inwieweit sich die Aufsplittung des ehemaligen MELUND in zwei neue Ministerien auswirken wird, beispielsweise in Bezug auf einen ganz konkreten vermeintlichen Problemwolf. Auf der einen Seite das Umweltministerium als oberste Artenschutzbehörde und auf der anderen Seite das Landwirtschaftsministerium als oberste Jagdbehörde. Interessenkonflikte sind hier wohl klar vorprogrammiert. (Christian Dirschauer) Ungeachtet möglicher Gesetzgebungsstreitigkeiten, ja eines gewissen verfassungsrechtlichen Risikos bleibt für uns als SSW ausschlaggebend, ob Schleswig-Holstein dem niedersächsischen Modell folgt, denn dann muss das alles rechtlich wasserfest sein. Ansonsten erweisen wir– das Stichwort ist schon gefallen; da gebe ich Sandra Redmann recht – einen Bärendienst. Deshalb werden wir uns heute enthalten und den Gesetzentwurf, wenn er vorliegt, sehr genau prüfen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW) Deshalb werden wir uns hier heute enthalten, und wir werden den Gesetzentwurf, wenn er denn vorliegt, sehr genau prüfen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW)

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