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Christian Dirschauer

SSW 30.09.2022 Sitzungen 20/9

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Nonnengans in den 1950er-Jahren bei uns als nahezu ausgestorben galt, wurde in den 70er-Jahren ein vollständiges Jagdverbot verhängt. Seitdem konnte sich der Bestand erholen. Mehr noch, die Bestände der Nonnen- und Graugänse sind massiv gestiegen. Am Beispiel der Nonnengans wird so auch der Erfolg des Artenschutzes durch entsprechende Maßnahmen deutlich. Noch in den 1990er-Jahren lag der Bestand der Nonnengans bei rund 50.000 Tieren. Mittlerweile verzeichnen wir rund 2 Millionen Tiere. Wie gesagt, neben den strengen Regeln des Artenschutzes haben die entsprechenden Maßnahmen des Landes dazu beigetragen, dass die Population der Nonnengans so angewachsen ist, dass wir kaum noch von einem gefährdeten Erhaltungszustand ausgehen können. Das Land ist seiner artenschutzrechtlichen Aufgabe gerecht geworden und hat die Nonnengans geschützt, und es hat dafür gesorgt, dass die Tiere entsprechende Rast- und Futterplätze bekommen. Das heißt, durch Vertragsnaturschutz und Ausgleich für Schäden durch Gänsefraß hat das Land dazu beigetragen, dass diese Bestände sich so entwickeln konnten. Dies geschah in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landwirten, deren Verluste durch Fraßschäden entsprechend ausgeglichen wurden. Als SSW haben - Freitag, 30. September 2022 559 wir diese Maßnahmen stets unterstützt – in erster Linie, um der bedrohten Art gerecht zu werden, aber auch, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für diese Artenschutzmaßnahmen zu erreichen. Über die Jahre war ein Zuwachs der Gänsebestände zu verzeichnen, und entsprechend mussten die Maßnahmen des Landes angepasst werden. Von Duldungs- oder Nichtduldungsgebieten über Gebietskulissen mit und ohne Vertragsnaturschutz – alle diese Maßnahmen wurden ergriffen, um die Verluste in der Landwirtschaft auszugleichen. Doch wir erkennen mittlerweile, dass all dies wohl nicht mehr ausreicht. (Beifall SSW) Die Bestände sind zu einer Größenordnung angewachsen, dass sich die Tiere nicht mehr lenken lassen und auf die ausgewiesenen Flächen ausweichen. Das Ergebnis ist: Landwirtschaftliche Flächen werden kahl gefressen und sind verkotet, sodass sie für die landwirtschaftliche Produktion nicht mehr zur Verfügung stehen. In einigen Regionen der Westküste, speziell auf Eiderstedt und auf den Inseln – das haben wir schon gehört –, fürchten die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte mittlerweile um ihre Existenz. Die Frustration darüber ist so groß, dass bei den betroffenen Landnutzern das Verständnis für den Artenschutz verloren gegangen ist. Vergrämungsmaßnahmen haben zum Teil dazu geführt, dass es zu Störungen bei Wiesenvogelbruten gekommen ist. Wenn wir den Wiesenvogelschutz an der Westküste voranbringen wollen, dann geht das nicht ohne die Landwirtschaft. Wie gesagt, das Verständnis für den Gänseschutz schwindet, und es wäre fatal, wenn der Schutz für die Wiesenvögel im Zuge dessen auch abhandenkommt und die Landwirtinnen und Landwirte nicht gewillt sind, Maßnahmen dafür umzusetzen. (Beifall SSW und CDU) Zurzeit darf die Nonnengans nur lokal und ausnahmsweise bejagt werden. Dies soll nun geändert werden. Die beiden zuständigen Landesminister haben einen entsprechenden Antrag oder ein Schreiben an die EU-Kommission geschickt, um die Vogelschutzrichtlinie dahin gehend zu ändern, die Nonnengans in den Anhang II aufzunehmen. Mit anderen Worten, die Nonnengans soll, wie auch die Graugans, stärker bejagt werden dürfen. Zu den genannten Maßnahmen des Gänseschutzes kommt nun die Entnahme hinzu – oder soll dazukommen. (Christian Dirschauer) Auch wir als SSW sehen die Notwendigkeit, in den Bestand der Nonnengans regulierend einzugreifen. Es ist daher aus unserer Sicht folgerichtig, den EUKommissar entsprechend anzuschreiben. Gleichwohl sind wir auf das Antwortschreiben gespannt. Denn ich weiß nicht, inwieweit das Schreiben eines einzelnen Bundeslandes bei der EU tatsächlich Gehör findet. Nichtsdestotrotz hat Umweltminister Goldschmidt recht, wenn er sagt, dass es keine einfache Lösung gibt und es stets ein Maßnahmen-Mix sein muss. Daher muss der Maßnahmenkatalog neben der eventuellen Entnahme weiter der Situation angepasst werden. Unterm Strich bedeutet dies: Wir brauchen mehr Geld. Es muss mehr Geld in die Hand genommen werden. Ich bin sehr gespannt, ob Sie auch dazu bereit sein werden. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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